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 Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern

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Avatar  Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern  (Gelesen 18783 mal) 0
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Offline
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#45
07. März 2014, um 11:46:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pathfinder

Deswegen warte ich ja noch auf eine "Absegnung" meines neugeschriebenen Leitfaden durch das LDA Bayern.

Gruss, Pathfinder

*Ausgrab*  gibts dazu was Neues?

Offline
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#46
31. Juli 2014, um 14:30:30 Uhr

Ich habe mich damals auch schriftlich beim Amt für Denkmalpflege erkundigt und folgende Antwort erhalten:













..

















Geschrieben von {author}

Guten Tag Herr *****,
 
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Metallsonden im Bereich der Bodendenkmäler grundsätzlich nicht benutzt werden sollten. Außerhalb der Flächen, wo keine bekannte Bodendenkmäler oder Vermutungsflächen anzunehmen sind, gibt es keine Einschränkungen beim Benutzen einer Metallsonde.
Die Funde, die Sie durch Ihre Suche gesammelt oder geborgen haben, sind an die Untere Denkmalschutzbehörde oder den Bayerischen Landesamt für Denkmal mitzuteilen.

Die Eigentumsregelung:
Die archäologische Funde gehören je zur Hälfte dem Entdecker und dem Eigentümer des Grundstücks. Der Finder ist daher verpflichtet, den Grundstückseigentümer über sein Eigentum vollständig zu informieren. Wir empfehlen, vor dem Absuchen jedes Flurstücks die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen.
 
Anbei finden Sie ein Formular für Meldung.
 
 
Ihr Ansprechpartner ist:
 
Dr.*****
089-****-***
E-Mail: ******@blfd.bayern.de
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
***




..

Im Anhang waren noch einige Hinweise zu Gesetzestexten als auch verschiedene Formulare für die Funde.

In den letzten Jahren bin ich des öfteren von Eigentümern, Förstern und teilweise von besserwissenden Passanten angesprochen worden. Nach Vorlage dieser Unterlagen bekam ich problemlos das Einverständnis der Eigentümer sowie "kleinlaute" Passanten.  Zwinkernd
Seitdem habe ich das immer dabei...


Viele Grüße
Manager




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#47
31. Juli 2014, um 14:45:17 Uhr

Hier im Anhang ist die Aussage des Denkmalamts nachzulesen, deckt sich ja mit dem Schreiben vom Manager, ist eigentlich das gleich bloß in Kurzform.
Nachzulesen auf der Seite des LDA

Gruß Michael


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Sondengehen in Bayern.pdf
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#48
18. November 2014, um 00:12:10 Uhr

Servus!

Wie verhält es sich, wenn sich der Garten meines Privatgrundstückes laut  Bayern-Atlas,im Bereich eines Bodendenkmals befindet?
Sondeln erlaubt oder verboten?
Danke im voraus

Gruss
Eisenjäger

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#49
18. November 2014, um 07:05:43 Uhr

 Zunge Also,umgraben darfst du schonmal nicht mehr! Nur noch Hochbeete!

...mal ehrlich;du fragst,was du in deinem Garten machen darfst??  Irre

Aber das ist der Widersinn bei korinthenkackerischer Gesetzesauslegung:
Du darfst offiziell und legal deinen Garten 30 cm tief ausschachten und die Erde sieben,aber du darfs genaugenommen nicht mit elektronischen Geräten drüberschwenken,die dir Teile in dieser Tiefe anzeigen... Idiot

« Letzte Änderung: 18. November 2014, um 08:17:14 Uhr von (versteckt) »

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#50
18. November 2014, um 09:03:25 Uhr

Beitrag wurde versteckt? Grund:

War er so schrecklich häßlich? Komischer Thread.

« Letzte Änderung: 18. November 2014, um 09:04:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#51
18. November 2014, um 09:30:07 Uhr

Nein.
Das passiert nur dümmlichen,überflüssigen Kommentaren... Knüppel

Offline
(versteckt)
#52
18. November 2014, um 10:38:21 Uhr

Hallo, Beitrag wurde versteckt, mal im Ernst verstehe ich auch nicht. Warum, und wo kann ich den lesen?

Gruß troms

Offline
(versteckt)
#53
18. November 2014, um 10:55:05 Uhr

Garnicht.Darum wurde er ja versteckt.

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