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 Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern

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Avatar  Das richtige rechtliche Vorgehen beim Sondengehen in Bayern  (Gelesen 18744 mal) 0
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#15
09. Juli 2012, um 12:04:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von wotan56
Danke, guter und wichtiger Bericht.

Aber ist in der Regel eine Nachforschungsgenehmigung, auch in anderen Bundesländern, nur erforderlich wenn man auf Bodendenkmälern nochmals "nachforschen" möchte. daher auch der Name. Oder?

LG wotan

Moin wotan,

leider ist das so nicht richtig, zwar benötigst Du  im Rest der Republik  a u c h  eine NFG, wenn Du  a u f  einen Bodendenkmal suchen möchtest, ABER Du nenötigst  i m m e r  eine NFG, wenn Du  n a c h  Bodendenkmälern suchen möchtest.

Leider wird es in den Foren zu 99% falsch dargestellt, weil sich niemand die Mühe macht mal ein Denkmalschutzgesetz zu lesen. (Die Ausnahme ist hier Bayern, aber Du hattest Deine Frage pauschal gestellt)

Viele Grüße

Walter

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#16
09. Juli 2012, um 12:30:16 Uhr

Walter, ist das wirklich so, dass ich in Bayern mit dem Vorsatz losziehen kann einen antiken Fund zu finden und dafür KEINE Genehmigung benötige, solange ich mich auf einem Gebiet (Wald oder Feld) bewege welches nicht als KD oder archäologische Stätte bekannt ist?   

Ich will diese Interpretation gar nicht glauben...

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#17
09. Juli 2012, um 13:12:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Walter, ist das wirklich so, dass ich in Bayern mit dem Vorsatz losziehen kann einen antiken Fund zu finden und dafür KEINE Genehmigung benötige, solange ich mich auf einem Gebiet (Wald oder Feld) bewege welches nicht als KD oder archäologische Stätte bekannt ist?   

Ich will diese Interpretation gar nicht glauben...

warum denn nicht ? steht doch so im Gesetz  Smiley
und bei weitem nicht jeder antike Fund der wissenschaftlich irgendwie auswertbar wäre, ist gleich ein Denkmal - such deine wasweißich Standardarmbrustfibeln und außer versponnenen Sondlerhassern wird keiner damit iwelche Probleme haben  Smiley

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#18
09. Juli 2012, um 13:20:44 Uhr

Das steht im Gesetz:

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http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf


Ich interpretiere das so: Wer nach Funden graben will benötigt eine GENEHMIGUNG. Wer Bodenfunde auffindet muß sie vor Ort belassen und das LfD informieren. Wer das nicht beachtet riskiert eine Geldbuße bis 250.000 €.

Entweder ist Herr Büttner nicht richtig informiert oder es gibt interne liberalere Richtlinien wie das Gesetz gehandhabt wird. Aber das benötigt man SCHRIFTLICH vom Amt. Das gesprochene Wort ist nix wert.


 


« Letzte Änderung: 09. Juli 2012, um 13:28:38 Uhr von (versteckt) »

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#19
09. Juli 2012, um 13:30:29 Uhr

hab jetzt keine Zeit fürs gesamte Bayerngesetz ,aber steht das Wesentliche nicht bei Artikel 1 Absatz 1 und bei Art 7 Abs 1 ?
wo steht was von Bodenfunden im Allgemeinen ? was sind Bodenfunde im Allgemeinen ? Alles was alt ist und zusätzlich noch aus Metall ?


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#20
09. Juli 2012, um 13:44:09 Uhr

Ich fasse mal meine Sicht zusammen: Man darf auch in Bayern nicht einfach mal darauf los sondeln und buddeln bevor das ein offizieller Archi (der dazu befugt ist) schriftlich bestätigt hat!



« Letzte Änderung: 09. Juli 2012, um 13:56:15 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
09. Juli 2012, um 13:46:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Das steht im Gesetz:

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http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf


Ich interpretiere das so: Wer nach Funden graben will benötigt eine GENEHMIGUNG. Wer Bodenfunde auffindet muß sie vor Ort belassen und das LfD informieren. Wer das nicht beachtet riskiert eine Geldbuße bis 250.000 €.

Entweder ist Herr Büttner nicht richtig informiert oder es gibt interne liberalere Richtlinien wie das Gesetz gehandhabt wird. Aber das benötigt man SCHRIFTLICH vom Amt. Das gesprochene Wort ist nix wert.


 



Ich nehme an, Du meinst insbesondere die Absätze, die ich im nachstehenden Link aus dem Gesetz, das von dir angeführt wurde, herauskopiert habe.

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http://prntscr.com/bszr5


Das ist nicht ganz konform, mit dem, was ich von Herrn Büttner erfahren habe. Vorschlag zur Güte, ich werde die Liste, so wie ich sie zusammengeschrieben habe, Herrn Büttner mailen, und wenn er diese als in Ordnung betrachtet und mit dem Gesetz konform, so soll er das schriftlich bestätigen. Dann sind wir hier in Bayern wenigstens auf der sicheren Seite, und könnten diese Liste als Leitfaden hernehmen.

Gruss, pathfinder.

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#22
09. Juli 2012, um 13:51:01 Uhr

Warum sollte man wenn man die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer nicht suchen und GRABEN dürfen.
Außerdem betrifft der Artikel 7. nur Bodendenkmäler laut der unteren Denkmalschutzbehörde in Erlangen. Wo keines ist bedarf es keiner Genehmigung und wo die BD sind kann man ja nachschauen.
Hier nochmal eine Stellungsnahme von Amt die ich damals bekommen habe.
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http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf

MFG schluss12

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#23
09. Juli 2012, um 13:53:56 Uhr

Sehr guter Vorschlag! Dann sind wir auf der sicheren Seite.

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#24
09. Juli 2012, um 14:00:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
Walter, ist das wirklich so, dass ich in Bayern mit dem Vorsatz losziehen kann einen antiken Fund zu finden und dafür KEINE Genehmigung benötige, solange ich mich auf einem Gebiet (Wald oder Feld) bewege welches nicht als KD oder archäologische Stätte bekannt ist?    

Ich will diese Interpretation gar nicht glauben...

Moin,  

das ist richtig. Im Gegensatz zu allen anderen DSchG kennt das Bay. DSchG keine Nachforschung die genehmigt werden müsste. Du kannst also in Bayern überall ohne NFG nach archäologischen BD forschen. Hast Du aber vor den Fund auch zu bergen, benötigst Du gem. § 7. Abs. 1 eine Genehmigung oder Du musst den Fund an Ort und Stelle belassen und die Denkmalschutzbehörde über den Fund informieren, die dann entweder innerhalb einer Woche den Fund birgt oder wenn nicht, dann darfst Du ran.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
09. Juli 2012, um 14:35:02 Uhr

Werte Sondengänger, liebe Hobbyarchäologen,

nach einem weiteren Gespräch mit dem LDA ist mir leider aufgefallen, dass die von mir oben aufgeführte Liste fachlich nicht ganz korrekt ist. ich habe Lucius daher gebten, diese Liste zu löschen. Ich werde heute abend eine neue Liste einstellen, die dann dem entspricht, was korrekt sein sollte.

Ich bitte um Verständnis

P.S. Bitte keine Panik, es geht hierbei eher um missverständliche Formulierungen meinerseits, sowie den chronolgischen Ablauf beim korrekten Sondengehen, denn um eine Aufhebung dessen, was ich schrieb.



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#26
09. Juli 2012, um 14:35:36 Uhr

@Walter: Das sind doch wieder juristische Spitzfindigkeiten und Fallen. Ich kenne keinen Sondler der nur sucht ohne zu graben.

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#27
09. Juli 2012, um 14:42:04 Uhr




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#28
09. Juli 2012, um 15:14:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sucher.TV
@Walter: Das sind doch wieder juristische Spitzfindigkeiten und Fallen. Ich kenne keinen Sondler der nur sucht ohne zu graben.

Moin,

natürlich, man muss in einem Gesetz nicht unbedingt schreiben, dass für eine Nachforschung eine NFG benötigt wird, man kann auch das Ausgraben unter einen Genehmigungsvorbehalt setzen und hat dann bzgl. des Sondengehens die gleiche Lage.

Entweder Du hast eine NFG in den anderen Bundesländern, die Dir eine Fundbergung innerhalb der gestörten Bodenschicht erlaubt, oder eine Genehmigung in Bayern, die Dir im Falle einer zwar genehmigungsfreien Suche mit Deinem Detektor die Fundbergung genehmigt. Im Ergebnis sehe ich in beiden Fällen, dass man eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde benötigt.

Viele Grüße

Walter

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#29
12. Juli 2012, um 20:07:41 Uhr

Servus Pathfinder,
habe ich was verpasst oder hast du noch keine Nachricht erhalten ?!

Gruss Michael

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