Danke EK
!
Die Reichsverfassung von 1849 legte im § 19 (Reichsflotte) fest:
(2) Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Teil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht.
Folgerichtig wurde bereits in den Gesetzen über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr sowie vorläufigen Reichsmarine vom 6. März und 16. April 1919 wiederum von der Wehrmacht gesprochen.