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 >  Fundforen > Unbekannte Funde - UFOs (Moderator: MichaelP) > Thema:

 spielzeug?

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Avatar  spielzeug?  (Gelesen 1293 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. September 2017, um 11:31:20 Uhr

ein bekannter von mir hat dieses teil gefunden, er hat kein internet und kann daher auch nicht im netz recherchieren.

spielzeug ist klar aber was genau? zündplättchen oder ähnliches?


Es sind 3 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

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(versteckt)
#1
03. September 2017, um 11:36:58 Uhr

Ich denke da eher an eine 6mm Platzpatrone

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(versteckt)
#2
03. September 2017, um 11:37:58 Uhr

Glaube nicht an eine Spielzeugpistole oederaner, sie ist zu massiv vom Material her aber die Profis werden dir schon weiter helfen.  Zwinkernd


Gruß oisfinder

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
03. September 2017, um 11:41:40 Uhr

das ding hat kein magazin, bzw ist unten geschlossen, sehr viele teile sind aus zinkdruckguss. und einen lauf hat das teil auch nicht wirklich.nur eine 4 eckige öffnung wie man auf dem bild sieht  Grübeln

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(versteckt)
#4
03. September 2017, um 11:42:31 Uhr

Hier ist sie glaub dabei- Foto "Zinaida"
 
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Schreckschusswaffen_ohne_PTB/schreckschusswaffen_ohne_ptb.html#EmGe2u6


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(versteckt)Themen Schreiber
#5
03. September 2017, um 11:45:25 Uhr

danke! eine em-ge mod 2

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#6
03. September 2017, um 12:29:00 Uhr

Es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Röhm RG 3
 für 6mm Flobert Platz Patronen bzw einem Nachbau davon

https://www.securtec24.de/WebRoot/Store15/Shops/61357829/5272/46ED/4674/6ED5/41F9/C0A8/28B8/5FDC/708.02.01_RG3_1pers_ml.jpg
 spielzeug?
https://www.securtec24.de/WebRoot/Store15/Shops/61357829/5272/46ED/4674/6ED5/41F9/C0A8/28B8/5FDC/708.02.01_RG3_1pers_ml.jpg


« Letzte Änderung: 03. September 2017, um 12:30:37 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#7
03. September 2017, um 12:36:14 Uhr

Jop, 6mm, das Magazin kommt in den Schacht unter dem Lauf

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(versteckt)
#8
09. September 2017, um 18:38:00 Uhr

6mm Flobert auch als Startpistole bei den Bundes Jugendspielen oder ähnliches bekannt. Also kein Spielzeug.

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(versteckt)
#9
30. September 2017, um 20:26:08 Uhr

Warum soll das kein Spielzeug sein? Platzpatronen machen Krach und sonst nichts.  Ich versteh nur Bahnhof

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#10
30. September 2017, um 20:30:28 Uhr

Seit wann sind Schreckschusswaffen Spielzeug   Schockiert   Idiot 

 

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#11
30. September 2017, um 21:21:07 Uhr

Schreck Schuss. Ich erschrecke mich beim Schuss oder der andere erschreckt. Wer behauptet das das eine Waffe ist? Laut Waffengesetz ist eine Waffe, wenn es um Schusswaffen geht: eine Schusswaffe wenn bei ihm Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Somit ist der Bogen keine Schusswaffe, denn hier wird kein Geschoss durch einen Lauf getrieben, der Bogen schießt auch nicht, sondern er wirft den Pfeil. Eine Pistole, Gewehr das nur Platzpatronen verschießen kann, verschießt heiße Luft aber keine Geschosse.

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(versteckt)
#12
30. September 2017, um 21:41:50 Uhr

Ein Messer ist auch eine Waffe und kein Spielzeug.  Nur, weil es keine Schusswaffe im eigentlichen Sinn ist, ist es noch lange kein Spielzeug.

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(versteckt)
#13
30. September 2017, um 21:59:37 Uhr

Hi achwas, es geht bei der Frage ob Spielzeug oder nicht eher um den gesunden Menschenverstand als um das rechtliche falls du darauf abzielst.

Bei Kirmespistolen oder Air-Soft reden wir von Spielzeug, Schreckschuss-Waffen sind ab 18 Jahren frei erhältlich.

Sogar Wiki weiß etwas dazu:

LG
 
Zitat von: (versteckt)
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Prüfsiegel
der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Führen
von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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befriedeten Besitztums
seit dem 1. April 2003 einen Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Kleinen Waffenschein
. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betriebend) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.
Landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des § 12 Abs. 4 lit. c Nr. 2 WaffG umfassen nach herrschender Auffassung auch die zu den Betrieben gehörenden Äcker und Felder, da in der Regel insbesondere hier ein Bedürfnis für das Vertreiben von Vögeln bestehen wird. Nach einer Entscheidung der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Staatsanwaltschaft Karlsruhe
aus dem Jahre 2012 ist das Schießen in diesen Fällen auch dann erlaubt, wenn neben Vögeln gleichzeitig andere Tiere vertrieben werden sollen, so etwa wenn ein Bauer auf seinem Acker mit einer Schreckschusswaffe schießt, um Hasen und Fasane zu vertreiben. Nicht erlaubt wäre hingegen das Schießen, wenn damit im Einzelfall nur Hasen (und nicht gleichzeitig auch Fasane) vertrieben werden sollen.


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#14
30. September 2017, um 22:00:08 Uhr

Ne 9mm Platz aus nächster Nähe rummst gewaltig und hinterläßt böse Verletzungen !
Platzpatronen sind niemals als Spielzeug anzusehen.

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