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 Suche im Bereich von Megalithen

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Avatar  Suche im Bereich von Megalithen  (Gelesen 1935 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Oktober 2010, um 22:51:40 Uhr



Hallo alle zusammen,

hat jemand von Euch Interesse daran, im Umfeld mehrerer Megalithe mit Gravuren und eines Schalensteines (Alter etwa 3.700 Jahre) nach eventuellen Objekten zu suchen?

In unmittelbarer Nähe der Megalithe befand sich damals vermutlich ein runder Palisadenzaun und einige hundert Meter weiter wohl eine kleine Siedlung.

Die Megalithe, die sich innerhalb mehrerer Steinreihen befinden, sind als Naturdenkmäler registriert, in deren Bereich nur mit Zustimmung der Denkmalbehörde gegraben werden darf.
Für die anderen Bereiche (Palisadenzaun und Siedlung) können mit bereits vorliegender Zustimmung der Grundstücksbesitzer und dem Einverständnis der Gemeindeverwaltung auch Grabungen durchgeführt werden.

Die Suche sollte noch vor der Frostperiode stattfinden. Gesamtfläche etwa 1 ha.

Der Ort liegt im südosten Baden-Württembergs, an der Grenze zu Bayern.

Ich freue mich auf Eure Antworten

Syner


Als beste Antwort ausgewählt von 15. Dezember 2021, um 18:01:00 Uhr
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(versteckt)
#1
20. Oktober 2010, um 23:49:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Syner
Für die anderen Bereiche (Palisadenzaun und Siedlung) können mit bereits vorliegender Zustimmung der Grundstücksbesitzer und dem Einverständnis der Gemeindeverwaltung auch Grabungen durchgeführt werden.

ich glaube nicht das man einfach ohne Erlaubnis vom LDA dort graben darf und schon gar nicht in Baden W.

                                          larod Smiley

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(versteckt)
#2
21. Oktober 2010, um 08:02:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Syner
Für die anderen Bereiche (Palisadenzaun und Siedlung) können mit bereits vorliegender Zustimmung der Grundstücksbesitzer und dem Einverständnis der Gemeindeverwaltung auch Grabungen durchgeführt werden.


Da sagt das Denkmalschutzgesetz in BaWü aber was anderes.... siehe Seite 1, Absatz 2

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/infobroschueren/Flyer_Raubgraeber.pdf


(versteckt)Themen Schreiber
#3
21. Oktober 2010, um 09:37:19 Uhr

Danke für eure Antwort.
Von einem Palisadenzaun und einer Siedlung in der Nähe weiß das LDA  nichts und es gibt auch keine sichtbaren Hinweise darauf. Mein Wissen darüber stammt aus einer anderen Quelle.
Eingetragen sind auch nur die drei Megalithe, die anderen 13 Steine nicht.
Da jeder auf seinem Privatgrundstück nach  Mausnestern graben darf, habe ich keinerlei Bedenken, und wenn das LDA sich auf den Kopf stellt.

Gruß Syner

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#4
21. Oktober 2010, um 10:20:05 Uhr

"Da jeder auf seinem Privatgrundstück nach  Mausnestern graben darf, habe ich keinerlei Bedenken, und wenn das LDA sich auf den Kopf stellt.
"


Na, so einfach ist das nicht

Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
in der Fassung vom 6. Dezember 1983

Zum 17.09.2008 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
.....
§ 20
Zufällige Funde
(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.

(2) Die höhere Denkmalschutzbehörde und ihre Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen.
....
§ 27
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde die in § 8, § 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 21, § 22 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Handlungen vornimmt oder den in Genehmigungen enthaltenen vollziehbaren Auflagen zuwiderhandelt,

den ihn nach § 16, § 20 Abs. 1 treffenden Pflichten zuwiderhandelt,


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#5
21. Oktober 2010, um 11:30:16 Uhr

Also ich werd nen Teufel tun und auch nur einen Fuss nach BaWü setzen mit ner Sonde in der Hand.
Sorry, aber ich glaube du stellst dir das viel zu einfach vor...



(versteckt)Themen Schreiber
#6
21. Oktober 2010, um 21:41:21 Uhr

Die Megalithe wurden bereits im Jahre 1998 beim LDA registriert, aber als unbedeutend eingestuft, so dass sie nicht weiter untersucht worden sind.

Ich kenne diese Steine erst seit März dieses Jahres und habe nach einer gründlichen Reinigung, darauf innerhalb eines großen Kreises erstmals verschiedene Sternbilder und andere Zeichen entdeckt. Nach dem genauen Vermessen der Neigungsebene der Kreisflächen zweier Megalithe stellte sich heraus, dass diese der Ekliptik von 1.700 v. Chr. entsprechen. Ein von mir eingeschalteter renommierter UNI-Professor hat meine Zeitberechnung inzwischen bestätigt.

In dieser Sache arbeite ich eng mit der Gemeinde zusammen. Sowohl diese wie auch ich selbst stehen in ständigem Kontakt mit dem LDA, wo wir freundliche Gesprächspartner vorgefunden haben, die aber aus Geldmangel und organisatorischen Gründen hier nicht tätig werden können/wollen/dürfen.
Es wurde mir dort ausdrücklich gesagt, dass außerhalb registrierter und geschützter Zonen gesucht werden dürfe. Ob das dann in der Praxis auch so gehandhabt wird, werden wir ja sehen.
Mir geht es nicht darum, dort irgend welche Objekte zu finden und daraus Kapital schlagen zu wollen, sondern einzig und alleine um die Deutung der auf einem der Magalithen befindlichen Zeichen sowie um die Auffindung archäologischer Spuren eines geschichtlich interessanten Ortes, der dann von der Gemeinde touristisch erschlossen werden kann.

Da vom DLA bisher keine Unterstützung kam, haben wir (die Gemeinde und ich) uns entschlossen, selbst aktiv zu werden. So werden wir uns auch an Universitäten wenden wegen eines möglichen Engagements. Wenn genügend öffentliches Interesse besteht, muss das LDA zwangsläufig mitziehen.

Mit der beabsichtigten „wilden Suche“ möchten wir nur Beweise erbringen und Tatsachen schaffen, um Archäologen und Geschichtswissenschaftler für das Projekt zu interessieren, die sich ohne jeden fundierten Hinweis nicht bewegen, so jedenfalls meine bisherige Erfahrung.

Syner


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(versteckt)
#7
21. Oktober 2010, um 22:09:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Syner
Die Megalithe wurden bereits im Jahre 1998 beim LDA registriert, aber als unbedeutend eingestuft, so dass sie nicht weiter untersucht worden sind.

.................................

Mit der beabsichtigten „wilden Suche“ möchten wir nur Beweise erbringen und Tatsachen schaffen, um Archäologen und Geschichtswissenschaftler für das Projekt zu interessieren, die sich ohne jeden fundierten Hinweis nicht bewegen, so jedenfalls meine bisherige Erfahrung.

Syner


Warum in aller Welt soll denn jedes Bodendenkmal ausgegraben werden Schweigend

Das hat nichts mit unbedeutend oder bedeutend zu tun, sondern dient dem Schutz.

« Letzte Änderung: 21. Oktober 2010, um 22:11:53 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
23. Oktober 2010, um 07:46:10 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Warum in aller Welt soll denn jedes Bodendenkmal ausgegraben werden




..

Das ist nicht jedes, sondern vielleicht nur ein bestimmtes.  Zwinkernd













..

















Geschrieben von {author}

Das hat nichts mit unbedeutend oder bedeutend zu tun, sondern dient dem Schutz.




..

Spar dir dieses Gerede. Sag einfach: Es ist kein Geld und Personal für reine wissenschaftliche Ausgrabungen da und es finden fast nur noch Notgrabungen statt. Und zukünftig wird noch weniger wissenschaftlich ergraben werden. Das wäre wenigstens die Wahrheit.

Und bevor du wieder von den zukünftigen Archäologengenerationen redest. Auch die wird es nicht mehr geben. Auch die Umwelt wird nicht wirklich besser; in der Folge die Böden, das Wetter etc.. Und jeder Tag bringt neue überplante Flächen. Das sind die Tatsachen. Und wenn die Denkmalpflege von etwas nichts weiß, kann sie es auch nicht schützen.













..

















Geschrieben von {author}

Also ich werd nen Teufel tun und auch nur einen Fuss nach BaWü setzen mit ner Sonde in der Hand.Sorry, aber ich glaube du stellst dir das viel zu einfach vor...




..

Hallo Micha, das ist ein Bundesland wie jedes andere auch (o.k. - Fast  Zwinkernd  ) Auch hier muß keiner Angst haben. Das ist nicht der wilde Westen - nur der wilde Süden.  Narr













..

















Geschrieben von {author}

Der Ort liegt im südosten Baden-Württembergs, an der Grenze zu Bayern.




..

Nimm mal bitte per PN mit mir Kontakt auf. Danke


Offline
(versteckt)
#9
23. Oktober 2010, um 09:17:28 Uhr

Es ist nicht verwunderlich, dass durch solche Aktionen die Sondengängerschaft in Verruf kommt. Aufrufe, wie diese zu Ordnungswidrigkeiten (z.B. §21 Nachforschungen des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg - Grabungen mit dem Ziel Kulturdenkmale zu entdecken bedürfen der Genehmigung) braucht das Forum eigentlich nicht.  

Gruß V.



« Letzte Änderung: 23. Oktober 2010, um 09:22:15 Uhr von (versteckt) »

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#10
23. Oktober 2010, um 13:42:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Veneter
Es ist nicht verwunderlich, dass durch solche Aktionen die Sondengängerschaft in Verruf kommt. Aufrufe, wie diese zu Ordnungswidrigkeiten

Es geht doch überhaupt nicht um Sondler/  Suchen . Lies es dir doch mal genau durch.

Und wo ist hier der Aufruf zu einem Verstoß ?   Belehren

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