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 >  Sondengehen > Rund ums Sondengehen > Verlustfahndung & Auftragssuche > Thema:

 Nebenberuflich Auftragssucher?

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Avatar  Nebenberuflich Auftragssucher?  (Gelesen 11507 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Oktober 2012, um 00:26:35 Uhr

Hallo Leute!

Ihr kennt mich vlt. aus Threads wie "vom Goldbarren zum Goldring." ;-)


Hm, kann man da einfach Inserate in die Zeitung stellen. Korrekt, Bazar etc.?
Ich suche mit meinem Detektor nach Auftrag alles möglich, im Raum ... und Umgebung? :-)

Also das man keinen Meister oder kein Diplom benötigt, is mir schon klar, aber ob da echt Leute anrufen oder mailen? :-)
Also das wär geil und genau das richtige für mich.

Aber sagen wir, Dame XY ruft an und meint, sie hat irgendwo was verloren...
Brauch ich die Genehmigung der Stadt? :-)

Greetz

Offline
(versteckt)
#1
17. Oktober 2012, um 00:34:42 Uhr

ohne Gewerbeschein geht das nicht aber der ist beim Ordnungsamt oder der Gemeinde für kleines Geld zu bekommen.

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(versteckt)
#2
17. Oktober 2012, um 00:37:59 Uhr

Das würde ich auch gern wissen Zwinkernd

gruss

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
17. Oktober 2012, um 00:41:33 Uhr

Wieso geht das ohne Gewerbeschein nicht?

Gewerbeschein benötigst du ja nicht, wenn du nebenberuflich Geld verdienst, nur ab einer gewissen Anzahl an Euro.

Sagen wir, du bist Webdesigner hobbymäßig und erhältst alle 4 Monate einen Auftrag, für 300-400 Euro, mußt du kein Gewerbe anmelden, benötigst also keinen Gewerbeschein.

Das wären nicht einmal 100 Euro im Monat. :-)

Bin mir also 100% sicher, dass man keinen Gewerbeschein benötigt, außer man verdient damit mehr, als man hobbymäßig einnehmen darf, dann benötigt man einen Gewerbeschein, muß Versicherung zahlen, versteuern, etc. :-)

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(versteckt)
#4
17. Oktober 2012, um 00:53:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Rob032
...Bin mir also 100% sicher, dass man keinen Gewerbeschein benötigt, außer man verdient damit mehr, als man hobbymäßig einnehmen darf, dann benötigt man einen Gewerbeschein, muß Versicherung zahlen, versteuern, etc. :-)
in deutschland wirst du ihn def. brauchen! 

aber rob, mal ehrlich.... du machst mich und bestimmt einige andere noch wahnsinnig.... du hast noch keinen md, dein ace 150 kommt erst in 2-3 tagen.... fang doch erstmal an zu sondeln! ...und auftragssuche mit nem 150 ace.... naja, ich weiss nicht!!!

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(versteckt)
#5
17. Oktober 2012, um 00:57:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von mission-husky
in deutschland wirst du ihn def. brauchen!

aber rob, mal ehrlich.... du machst mich und bestimmt einige andere noch wahnsinnig.... du hast noch keinen md, dein ace 150 kommt erst in 2-3 tagen.... fang doch erstmal an zu sondeln! ...und auftragssuche mit nem 150 ace.... naja, ich weiss nicht!!!


da ist was dran  Super Zwinkernd

gut Fund und viel spass beim ersten Sondeltag Rob

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(versteckt)
#6
17. Oktober 2012, um 00:58:57 Uhr

hallo

In Österreich ist jede Art von Einahmen beim Finazamt anzuzeigen. Also Gewerbeschein und Versicherung für Selbstständige brauchst da auch.

wenn das dann nur 300.--im Jahr sind zahlt zwar keine Einkommensteuer da ja bis 10.ooo Euro steuerfrei.

jedoch aufzeigen musst du es und Buchführen.


lg schatzjäger

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
17. Oktober 2012, um 01:10:27 Uhr

@Schatzjäger
Mein Vater war Steuerberater und hat mir das anders erklärt, aber ok. :-)

Hinzugefügt 17. Oktober 2012, um 01:15:25 Uhr:













..

















Geschrieben von {author}

aber rob, mal ehrlich.... du machst mich und bestimmt einige andere noch wahnsinnig.... du hast noch keinen md, dein ace 150 kommt erst in 2-3 tagen.... fang doch erstmal an zu sondeln! ...und auftragssuche mit nem 150 ace.... naja, ich weiss nicht!!!




..

Habe nicht vor, mit dem Ace 150 Auftragsarbeiten anzunehmen.
Habe auch nicht vor, generell Auftragsarbeiten anzunehmen, da ich in keiner Großstadt wohne, sprich, es würde sich wohl kaum wer melden.


« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 01:15:25 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#8
17. Oktober 2012, um 01:18:31 Uhr

dan verstehe ich nicht warum du diese frage stelst ?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
17. Oktober 2012, um 01:22:32 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Also das man keinen Meister oder kein Diplom benötigt, is mir schon klar, aber ob da echt Leute anrufen oder mailen?




..

oder












..

















Geschrieben von {author}


 
Brauch ich die Genehmigung der Stadt? :-)




..

Mit Genehmigung der Stadt war natürlich wegen dem Sondeln gemeint bei Auftragsarbeiten.

Sich beim Lesen zu konzentrieren hilft also Bogus. :-)


Offline
(versteckt)
#10
17. Oktober 2012, um 01:29:04 Uhr

Wenn der Auftraggeber etwas auf dem eigenen Grundstück verliert,
braucht man natürlich keine Genehmigung,
angemeldet muss diese Tätigkeit aber in einer gewissen Form,
wenn es Entgeldlich geschieht.
Das dürfte in Form eines Kleingewerbes zu realisieren sein.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#11
17. Oktober 2012, um 01:33:11 Uhr

ok danke, kann geschlossen werden der thread. :-)

Offline
(versteckt)
#12
17. Oktober 2012, um 07:51:00 Uhr

Moin,

zunächst solltest Du Dich als Auftragsucher bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
anmelden. Von dort bekommst Du dann Deine Aufträge, wenn in Deiner Nähe etwas gesucht wird. Einen Gewerbeschein brauchst Du nicht, kannst Du Dir aber bei der Behörde abholen, allerdings wird das Finanzamt Deine Firma bald wieder zu machen, weil es nur Unkosten verursacht und kaum Gewinne.

Weitere Genehmigungen benötigst Du nicht, wenn Du im Auftrag nach verlorenen Gegenständen suchst, die auf dem Boden liegen. Bei Auftragsuchen nach vergrabenen Gegenständen benötigst Du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, wenn Auftraggeber und Grundstüpckseigentümer nicht identisch sind.

Auftragssuchverträge gibt es bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
oder auch bei uns (IG HISTORY e. V.), einfach E-Mail an: Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de

Viele Grüße

Walter
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.das-schatzsucher-magazin.de


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
17. Oktober 2012, um 07:57:01 Uhr

Hey Walter,

der Comment zählt. :-)

Wußte ja aus 100%iger Quelle, dass man hierfür keinen Gewerbeschein benötigt. :-)

Bin aus Oberösterreich.
Diese Webseite ist also nicht`s für mich.

Würde mir wenn schon selbst eine erstellen.

Danke!

Mfg Rob

Offline
(versteckt)
#14
17. Oktober 2012, um 11:13:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin,

zunächst solltest Du Dich als Auftragsucher bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.aktivsucher.de
anmelden. Von dort bekommst Du dann Deine Aufträge, wenn in Deiner Nähe etwas gesucht wird. Einen Gewerbeschein brauchst Du nicht, kannst Du Dir aber bei der Behörde abholen, allerdings wird das Finanzamt Deine Firma bald wieder zu machen, weil es nur Unkosten verursacht und kaum Gewinne....

mal ehrlich walter, da bin ich nicht sicher - im gegenteil! ich weiss nicht wie ihr das handhabt (rechtlich/steuerlich/etc.) wenn leute bei euch aufträge erhalten, aber wenn man generell das so vor hat, unterliegt man der gewerbeordnung, zumindest bei uns in deutschland! die pflichten für gewerbebetreibende ergeben sich aus GewO. es gibt ausnahmen, die s.g. "freien berufe" (u.a. wissenschatfliche tätigkeiten), aber ich denke das die hier genannte tätigkeit nicht darunter fallen wird!

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2012, um 11:15:46 Uhr von (versteckt) »

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