Die sächsische Gesellschaftsordnung Die Sachsen waren ein freies Volk, ein »Bauernvolk ohne Städte«Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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. Grundsätzlich war jeder Sachse gemeinfrei.
Es gab aber eine Unterscheidung in Adelinge oder Edelinge (Adel), Frilinge (gemeinfreie Bauern) und Hörige (Leibeigene, Knechte).
Allerdings liegen über die Geschichte der Sachsen vor der Eroberung durch Karl dem Großen kaum Quellen vor.
Bei der Geschichtsschreibung bezieht man sich in der Hauptsache auf die Aufzeichnungen des Mönches Rudolf von Fulda, die allerdings insofern mit Vorsicht zu genießen sind, weil sie aus der Sicht eines Christen geschrieben wurden.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Das Gebiet der Sachsen war ein eher lockerer Bundesstaat ohne zentrale Organisation.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Die sächsischen Frilinge (Freibürger) besaßen ein eigenes, vererbbares Grundstück, das »Allod«, bzw. »Od aller« (Gut).
Das Haus des Frilings galt als heilige Freistätte und war unantastbar.
Der Hausherr hatte dort die alleinige Verfügungsgewalt über sein Eigentum, seine Familie und seine Hörigen.
Wälder, Flüsse und Seen gehörten aber zur »Almend« oder »Allmende« (Gemeingut) und konnten von jedermann nach Beliebengenutzt werden. Steuern oder andere Abgaben gab es nicht.
Die Grundstücke der Sachsen lagen meist verstreut.
Jeweils 100 solcher »Klüfte« (Haushalte, bzw. Familien)bildeten eine »Mannie« oder »Hundrede« (Hundertschaft).
Mehrere Mannien wurden zu einer Mark zusammengefasst und mehrere Marken bildeten einen Gau.
An dessen Spitze stand der Gau-Graf der anfangs jährlich, später lebenslang gewählt wurde.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Nur einmal im Jahr trafen sich die Vertreter der vier sächsischen Teilstämme zum Althing in Marklo.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Vor dem Jahr 500 stammen Ortschaften mit Endungen wie -thorp, -thrup (dorf), ithi, -ede und -stedt.
Bis zum Jahr 800 entstanden Ansiedlungen, die man noch heute an den Endungen -husen (sen), heim und -rück erkennen kann.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bild: germanisches Grab, Widukindmuseum Engern.Text und Foto: Volwo
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Weitere Aufzeichnungen sind von dem Missionar Lebuin überliefert, der sich um 775 in Marklo aufhielt, um die Sachsen zum Christentum zu bekehren.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Heung-Sik Park: Die Stände der Lex Saxonum, Göttingen 1994, Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogenhttp://cma.gbv.de/dr,cma,002,1999,a,11.pdf
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Kortüm, Friedrich: Geschichte des Mittelalters, Band 1, 1836, Neuauflage Erftstadt 2007, S. 38.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Möglicherweise handelt es sich dabei um Marklohe bei Nienburg. Der Versammlungsort kann sich aber auch in anderen Orten südlich oder nördlich der Porta Westfalica befunden haben.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Ernst, G./Sindermann, E.: Heimatchronik des Kreises Einbeck, Köln 1955, S. 29.