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 Acker; Nach der Saat.Nach der Ernte

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Avatar  Acker; Nach der Saat.Nach der Ernte  (Gelesen 1238 mal) 0
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#15
26. Juli 2014, um 20:59:34 Uhr

 Grinsend ne du....Thüringen! Das ist nicht wie an der Havel , Spree oder Dame. Der breiteste Fluss hier ist die Unstrut und der ist max 7-8m breit. Eine Wasserschutzpolizei gibet hier nicht.  Lächelnd Aber dafür Förster, Jäger und Gewässeraufseher. Und glaube mir. Gegen solche ist jeder Polizist ein wahrer Sondlerfreund  Grinsend  Wenn die dich sehen, rufen die sofort an  Zwinkernd Du kannst hier mit einer Sonde nicht rumlaufen. Da kannst du gleich beim Denkmalamt eine Nachricht hinterlassen, wo du dich gerade aufhälst. Deshalb habe ich auch nicht so eine gute Sonde. Das lohnt nicht.
Ich hatte sie mal mit am Bach zum Goldwaschen. Wollte mal schauen, ob im Bach evtl. alte Werkzeuge sind von damals. Die hätte ich dann in eins der kleinen Bergwerkmuseen gegeben, die hier sind. Aber auch da war nur Zivilisationsschrott, obwohl der Bach bis dahin mit noch gar keiner Ortschaft in Berührung kam. Selbst das Goldwaschen mit Pfanne ist nicht erlaubt, wird aber aus Tourismusgründen toleriert....

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
26. Juli 2014, um 21:06:54 Uhr

Oh Gott Schockiert.Da machen die es wirklich nicht leicht mit euch.Mist

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#17
26. Juli 2014, um 21:20:34 Uhr

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass da irgendwo, irgendwann mal einer sitzt, der sich sagt: "Wieso lassen wir uns von den Hobbysuchern nicht helfen? Los, wir probieren es..."

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
26. Juli 2014, um 21:26:42 Uhr

Bis dahin wird noch ne Menge Wasser die Unstrut runterlaufen Zwinkernd

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#19
26. Juli 2014, um 21:47:39 Uhr

Naja...erzwingen kann man es nicht. Man kann einfach immer nur zeigen: Jungs, schaut her...hier sind keine Gauner sondern Leute, die sich für Geschichte interessieren und Spass am Suchen haben.....

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#20
27. Juli 2014, um 12:15:36 Uhr

Hallo Steiniplatte

Und du darfst in Thüringen nicht mal auf,m Acker suchen? Solange du auf keinem BD sondelst müsste das doch erlaubt sein???Wer soll dir denn verbieten können nach rostigen Nägeln oder Neuzeitzeug zu suchen. Oder ist der Besitz, oder allein schon das anschalten eines MD verboten?

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#21
27. Juli 2014, um 13:46:23 Uhr

Hallo SteiniPlatte

§ 18
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Grabungsgenehmigung kann bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. § 16 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Wenn es nicht dein Ziel ist, Bodendenkmäler zu entdecken, sollte einem Spatiergang mit der Sonde lediglich der Bauer im Wege stehen Zwinkernd

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#22
27. Juli 2014, um 17:01:48 Uhr

Das Problem ist, dass du §2 Abs. 7 ignorierst  Zwinkernd
Der regelt, was ein Kulturdenkmal bzw. in dem Fall auch bew. Bodendenkmal ist. Und die Def. ist bei uns so schwammig formuliert, dass auch ein Pfennig aus DDR-Zeiten bereits ein Bodendenkmal ist. Und wie das auszulegen ist, wird nun mal nicht von mir (uns) sondern vom Ersteller des Gesetzes  Zwinkernd
Und da bereits der zuständige Archeologe sich dahingehend geäußert haben soll, dass es bei ihm KEINE NFGs für Laien geben wird, ist klar, wie die Auslegung aussieht.
Fahr mal durch Thüringen (speziell um Erfurt). Hier siehst du keine Sondler! Und auch hier im Forum sind die Thüringer sehr wenige und sehr zurückhaltend....

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#23
27. Juli 2014, um 20:27:53 Uhr

(7) Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) oder tierischen oder pflanzlichen Lebens (paläontologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Heißt ja im Umkehrschluss, das eine Suche nach Meteoriten nicht verboten ist.
Außerdem ist das suchen nach verlorenen Maschinenteilen des Bauerns aus dem letzten Jahr bestimmt ebenfalls nicht verboten.

Es kommt halt auf deine Absichten an.
Die kennst aber nur Du selbst Zwinkernd

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#24
27. Juli 2014, um 21:50:06 Uhr

Ich sagte ja....das legt der Verwender des Gesetzes fest...nicht der mit der Sonde. Ich habe darüber schon mal mit Walter diskutiert und auch er sagt: in Thüringen geht nix.
Nur mal eben deine Idee mit den Maschinenteilen weitergesponnen:
OK, sagt der Beamte und macht eine Anzeige. Einen Tag später stehen die Jungs vom Zoll in deiner Wohnung und machen eine Hausdurchsuchung und beschlagnahmen dir die Rechner, und alles, was du in der Wohnung hast und älter als 50 Jahre ist. Doof sind die auch nicht und vom Pferd lassen die sich auch keins erzählen.
Wenn du das als zu weit hergeholt siehst, fragst du mal im letzten Thread in der Rubrik "Goldsuchen" nach, ob so eine Geschichte dort jemanden so ähnlich bekannt ist  Zwinkernd

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#25
28. Juli 2014, um 07:09:44 Uhr

Naja, vielleicht hast du recht. Ich würde es warscheinlich auch nicht drauf ankommen lassen.
Aber im Recht ist man trotzdem. Vielleicht legt's ja mal einer richtig drauf an und es fällt diesbezüglich mal ein klares Urteil.


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#26
28. Juli 2014, um 08:50:35 Uhr

Wie gesagt....ich habe erst letzte Woche von einem ähnlichen Fall aus meiner Gegend gehört und der sondelt nicht mehr. Egal ob du am Ende nach 3-4 Jahren in letzter Instanz Recht bekommst...vorher hast du den Ärger undKosten (das bezahlst du alles selbst). Und wirklich Recht bekommst du nie.
Bestenfalls kommt es dazu, dass das Gesetz genauer definieren muß, was ein Kulturdenkmal ist oder eben was keines ist. Der Text ist schon absichtlich so gestrickt, dass jede Menge Auslegungsspielraum von seiten der Behörde ist.
Bei Gesetzen ist das leider anders, als bei AGBs. Bei denen gehen unklare Klauseln immer zu lasten des Verwenders! In Gesetzen entscheidet der Richter, wie es zu verstehen ist....und wenn der nicht dummerweise auch mit ner Sonde unterwegs ist (seehr unwahrscheinlich und wenn, würde der wegen Befangenheit abgelehnt werden  Grinsend ) hast du schlechte Karten.

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