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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Allgemeine Fragen

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Avatar  Allgemeine Fragen  (Gelesen 1887 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. März 2019, um 19:19:29 Uhr

Hallo zusammen,

ich als Anfänger habe mal in den wichtigsten Themen zu rechtlichen Fragen etc. herumgestöbert, mir sind aber leider nach wie vor einige Dinge unklar.

Kontrovers diskutiert werden ja die Nachforschungsgenehmigungen, dazu einige Fragen:

1) Sollte man sich für den offiziellen Weg (Qualifizierungskurs, NFG) entscheiden, kann man ja gewisse Flächen beantragen oder bekommt diese zugewiesen. Ist die Nachforschung dann nur auf diesen Flächen genehmigt? Oder gilt die NFG für alle Flächen des Bundeslandes, ausgenommen BD? Ich wohne in Niedersachsen. (Falls nur einzelne Flächen halte ich dieses System für recht unflexibel)

2) Wenn einige Funde zusammenkommen auf genehmigten Flächen: Welche werden gemeldet und welche nicht? Der zigste Fund einer häufigen Münze wird ja das Landesamt für Denkmalflege kaum mehr interessieren...

3) Funde auf nicht genehmigten Flächen außer BD trotz NFG - wie damit umgehen?

4) Funde auf jeglichen Flächen außer BD ohne NFG - Ärger durch Meldung?

Generell wäre es mir lieber, alles genehmigt ablaufen zu lassen, allerdings möchte ich mir eine gewisse Flexibilität bewahren und an Stellen suchen, die ich selbst und nicht jemand anders für interessant befindet (klar kann ich diese Flächen mir genehmigen lassen, aber das dauert ggf. und ich bin ein spontaner Mensch, abgesehen davon könnte das natürlich auch nicht klappen mit der Genehmigung).

5) Ich will auch gerne im Wald suchen, was ja rechtlich zumindest noch eine Grauzone darstellt (solange ich nicht nach BD suche). Sollte ich eine Nachforschungsgenehmigung beantragt haben, versichere ich dadurch rechtsgültig, nicht im Wald zu suchen, egal wonach? (Ist man also für die Suche im Wald ohne NFG letztenendes besser dran?)

6) Ich finde eine uninteressante Münze (DM oder häufige alte Münze etc.) und nehme diese ohne Meldung nach Hause - ist das Unterschlagung? Wie ist hier die rechtliche Situation?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen!

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(versteckt)
#1
25. März 2019, um 14:36:11 Uhr

Hallo „Xtream“,
auch ich bin relativ neu in dem Thema, auch aus Niedersachsen und hatte natürlich ähnliche Fragen. Ich habe mir, nach dem ersten Herumstöbern, noch einmal die relevanten threads und Berichte intensiv durchgelesen und mir meine eigene Meinung gebildet. Ich habe dann eine NFG auf den Weg gebracht.
Es macht den Anschein, als ob du (rechts)verbindliche Antworten auf deine Fragen haben möchtest. Ich vermute, die wirst du nicht bekommen. Es werden m. E. nur, durch eigene Erfahrungen bestätigte, persönliche Meinungen/Einschätzungen sein.
Hier sind meine:
Zu 1)
Die NFG wird von der für deine Stadt zuständige „unteren Denkmalschutzbehörde“ ausgestellt. Der zuständige Beamte/Angestellt (oft Mitarbeiter der Bauaufsicht) wird ggf. vom zuständigen Kommunal-Archäologen unterstützt/beraten. Die NFG gilt im Rahmen der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde, also nicht für ganz NS.
Zu 2)
Diese Frage beantwortet dir der zuständige Kommunal-Archäologe.
Zu 3)
Entsprechend der jeweiligen Gesetzeslage. Welche das ist, hängt von dem Fund ab. Das kann z.B. das Fundrecht oder das Denkmalschutzgesetz sein.
Zu 4)
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn du nicht nach Bodendenkmälern suchst, z. B. auf dem Spielplatz  und entdecksteinen römischen Hortfund, gegen welches Gesetz solltest du verstoßen haben?
Zu 5)
Im Wald können neben dem Denkmalschutzgesetz noch weitere Gesetze und Verordnungen, z.B. Nuturschutzgesetz und ggf. FFH-Richtlinien, zu beachten sein. Eine Grauzone sehe ich da jetzt nicht.
Zu 6)
Würde sich dir die Frage auch stellen, wenn du die 1 DM Münze ohne Detektor gefunden hättest? Das Fundrecht ist hier sicher hilfreich.
Weiterhin viel Spaß mit dem Detektor wünscht

HaWe

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(versteckt)
#2
25. März 2019, um 14:39:31 Uhr

Moin 

zu Frage Nr. 6

Münzen nach 1871 müssen nicht gemeldet werden. Mit dem Grundstückseigentümer sind sie ab einem Wert von 10 Euro zu teilen, sprich ab diesem Wert ist er über den Fund in Kenntnis zu setzen. Bei Wert ist der Fundzustand anzusetzen nicht der Katalogwert einer super erhaltenen Sammlermünze. 
Jede Münze zählt im Einzelwert, nicht in der Summe. Hast Du an 5 verschiedenen Stellen ein 5 DM Stück gefunden, sind das nicht 12,50 Euro, sondern nur 5 x 2,50 Euro, Ausnahme Sie liegen zusammen und bilden somit einen Hort, dann sind es 12,50 Euro. 

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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(versteckt)
#3
25. März 2019, um 14:55:54 Uhr

@ Walter Franke

 
Das Münzen ab 1871 nicht dem Archäologen gemeldet werdenmüssen, scheint gängige Praxis zu sein. Steht das auch irgendwo geschrieben?
Vielen Dank für eine Info.
Viele Grüße
HaWe

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
25. März 2019, um 17:25:08 Uhr

Danke schonmal für die Antworten!

Die Überlegung ist einfach die Abwägung, ob sich die Nachforschungsgenehmigung "lohnt" (es entstehen schließlich auch Kosten und einiges an Aufwand), wenn ich ohnehin meist auf anderen Flächen suche als den genehmigten, und dabei nach Fundrecht und Denkmalschutzgesetz alle Funde melde. Den Behörden entsteht meiner Meinung kein Nachteil dadurch. Wenn mir hingegen bei Meldung der Funde unterstellt werden könnte, dass ich vorsätzlich nach Bodendenkmälern suche, obwohl ich keine NFG (generell oder für entsprechende Fläche) besitze, dann ist die Meldung der Funde natürlich ein Nachteil für mich (was natürlich vom System her sehr traurig wäre und völlig in die falsche Richtung geht). Ich habe immer wieder von Konflikten von Sondlern mit den Behörden gehört und möchte dies einfach vermeiden (mit NFG), mir aber trotzdem meine Flexibilität bewahren, auch in anderen Gebieten suchen und dabei die Funde melden. Ist das möglich ohne Probleme?

Zu 1) Gilt die NFG denn innerhalb der Zuständigkeit (Landkreis z.B.) nur für zugewiesene/beantragte Flächen oder das Gesamtgebiet der Zuständigkeit ausgenommen BD?

Grüße!

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(versteckt)
#5
25. März 2019, um 19:25:34 Uhr

[font=Calibri", "sans-serif]@
Xtream

Ich verstehe deine Überlegungen und wer möchte nicht seinem Hobby, wie von dir beschrieben, ohne Ärger nachgehen? Es gibt in unserer Gesellschaft aber Gesetze, die unser Handeln (vermeintlich zum Wohl aller) regeln und ggf. einschränken.
Nicht nur der Umgang mit Funden ist gesetzlich geregelt, bereits die Suche nach Boden-und  beweglichen Denkmälern (mitoder ohne Detektor) ist genehmigungspflichtig.
Eine NFG bezieht sich auf ein klar definiertes Gebiet, oft als Kartenausschnitt angelegt.


Gruß

HaWe[/font]


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#6
27. März 2019, um 10:04:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von HaWe55
@ Walter Franke

 
Das Münzen ab 1871 nicht dem Archäologen gemeldet werdenmüssen, scheint gängige Praxis zu sein. Steht das auch irgendwo geschrieben?
Vielen Dank für eine Info.
Viele Grüße
HaWe

Nein, aber ab 1871 gab es nur noch Reichsmünzen, damit lassen sich Handelswege nicht mehr nachverfolgen. Davor war es interessant, ob z. B. Münzen aus Baden besonders oft in Nordhessen auftauchen.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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(versteckt)
#7
27. März 2019, um 13:04:10 Uhr

Zu 4)
Ich denke, dass es viele gibt, die schon auf Feldern/Wiesen gesucht haben, die nicht durch BD geschützt sind, aber niemanden angetroffen haben den man um Erlaubnis fragen konnte. Wenn sich der Fund dann auch noch als evtl. historisch interessant herausstellt kann man schon ins grübeln kommen, ob man ihn melden sollte. 

Ich selbst habe keine Erfahrung damit, aber ich denke, die werden eher ein Auge zudrücken, als dir im Nachhinein noch eine Strafe reinzudrücken, wenn du den Fund meldest.

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(versteckt)
#8
27. März 2019, um 13:07:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Xtream
Die Überlegung ist einfach die Abwägung, ob sich die Nachforschungsgenehmigung "lohnt" (es entstehen schließlich auch Kosten und einiges an Aufwand), wenn ich ohnehin meist auf anderen Flächen suche als den genehmigten, und dabei nach Fundrecht und Denkmalschutzgesetz alle Funde melde. Den Behörden entsteht meiner Meinung kein Nachteil dadurch. Wenn mir hingegen bei Meldung der Funde unterstellt werden könnte, dass ich vorsätzlich nach Bodendenkmälern suche, obwohl ich keine NFG (generell oder für entsprechende Fläche) besitze, dann ist die Meldung der Funde natürlich ein Nachteil für mich (was natürlich vom System her sehr traurig wäre und völlig in die falsche Richtung geht). Ich habe immer wieder von Konflikten von Sondlern mit den Behörden gehört und möchte dies einfach vermeiden (mit NFG), mir aber trotzdem meine Flexibilität bewahren, auch in anderen Gebieten suchen und dabei die Funde melden. Ist das möglich ohne Probleme?

Zu 1) Gilt die NFG denn innerhalb der Zuständigkeit (Landkreis z.B.) nur für zugewiesene/beantragte Flächen oder das Gesamtgebiet der Zuständigkeit ausgenommen BD?

Die Größe des Gebietes ist Verhandlungssache mit der jeweiligen Behörde. Vom ganzen Landkreis, bis zur Parzellenvergabe und Totalverweigerern wurde alles in NDS praktiziert. Man kann Gebiete auch erweitern oder weglassen, wenn man erkennt, dass diese nicht erträglich sind. Einzelne Parzellen sind aufgrund des engen Zeitfensters zwischen Ernte und Wiedereinsaat nicht sinnvoll für einen Sondler, das musst du dort klarstellen. Der Erfolg hängt natürlich SEHR von der zuständigen Amtsperson ab. 
Die Meldung eines bedeutenden Fundes bist du deiner Regionalgeschichte ethisch gesehen immer schuldig.
Blöd wird es nur, wenn du ein Fund auf einer dann doch nicht genehmigten Fläche machst und meldest. Je nach Amt kann das, wie du schon erkannt hast, durchaus mal zu Ärger führen. (Vielleicht als Lesefund deklarieren  Zwinkernd) Auch bei einem Detektorfund auf einem Bodendenkmal wird dir natürlich auf die Finger geklopft.  

Es gibt Ämter, für die ist ein Silbergroschen von 1856 schon eine Sensation, andere hingegen interessiert nur was vor 1700 ist.
Eine wirklich legale Möglichkeit auf weite Entfernungen in Niedersachsen völlig frei hin und her zu switchen sehe ich so erstmal nicht.

Gruss aus NDS

Bigfoot

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
27. März 2019, um 20:25:54 Uhr

Für den Fall, dass ich auf der Suche nach Euros oder DM bin, und mir die Erlaubnis der Grundstücksbesitzer eingeholt habe, kann ich (sofern ich "Beifang" in Form von historisch bedeutsamen Gegenständen oder alten Münzen ordnungsgemäß an die Behörde melde) auch ohne NFG keinen Verstoß gegen ein Gesetz erkennen.

Wird mir dennoch ggf. ein Strick aus den Meldungen gedreht? Bringt der 50. zufällige "Lesefund" das Fass dann zum Überlaufen? Meldet irgendjemand hier bspw. seine Waldfunde ordnungsgemäß als Bodenfunde? Ich bin eigentlich sehr gewissenhaft und möchte mein Hobby auch moralisch vereinbaren können sowie die historische Bewertung meiner Funde ermöglichen, allerdings bin ich ein freier Mensch und will mir auch die Flächen aussuchen können! Auch nicht nur im Landkreis! Wohl kaum werde ich, da ich in ca. zwei Jahren den Landkreis wechseln werde, das bürokratische Prozedere gleich doppelt durchführen. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass das System mich in die Entscheidung "Hop oder Top" zwingt, was heißen soll: Komplettunterschlagung ohne NFG oder sich den Behördenmitarbeitern unterzuordnen (sowohl netten als auch den unkooperativen) ... Gibt es keine Amnestie für Sondler ohne NFG, die guten Willen bei Meldungen zeigen? Ich bin ja zur Kooperation bereit, aber nicht in der angebotenen Form. Gibt es eine Art rein informative "anonyme Meldung" o.Ä.? Melden die Sondler ohne NFG eigentlich irgendwas bei den Behörden? Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man aufgrund einer bürokratischen "Nichtigkeit" diese Chance der Zusammenarbeit nicht annimmt...

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(versteckt)
#10
27. März 2019, um 20:29:12 Uhr

Wie willst du denn vorm graben erkennen, das es DM oder Euros sind ? 
Das glaubt dir eh kein Mensch und Archis erst recht nicht. Zwinkernd

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(versteckt)
#11
27. März 2019, um 23:34:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Xtream
Gibt es eine Art rein informative "anonyme Meldung" o.Ä.?

Schick die Funde doch einfach anonym ein, dann hast du deine Pflicht getan und niemand kann dir etwas anhängen.

Offline
(versteckt)
#12
28. März 2019, um 19:53:41 Uhr

Es ist halt der Zwiespalt wenn man was potenziell historisches gefunden hat, dass man zum einen dem Ärger aus dem Weg gehen will und zum anderen, dass man natürlich wissen möchte wie alt es ist und es mit einer geringen Chance wieder bekommen könnte.

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