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 scharfe munition

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Avatar  scharfe munition  (Gelesen 2190 mal) 0
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#15
06. März 2015, um 19:53:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nidhöggr
Ich habe eine 2 cm zur Kreispolizeibehörde gebracht.
 
Hatte ich ganz zu Hobbybeginn vor vielen Jahren auch mal gemacht. Kam gar nicht gut an und hätte fast eine Anzeige wegen illegalem Munitionstransportes gegeben! 

Die war aber noch auf der Hülse und somit relativ stabil. 2cm Granaten als abgeschossene Blindgänger sind verdammt gefährlich und sollten keinesfalls bewegt werden!

Viele Grüße,
Günter

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#16
06. März 2015, um 22:59:36 Uhr

Das sind die sogenannten Erstfehler ! Geht vorbei und man/n fängt an zu denken .Zwinkernd

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#17
07. März 2015, um 00:09:58 Uhr

Mal angenommen ich finde also eine Karabinerhülse, mit Geschoss oben drauf, also nicht benutzte Munition. Gilt das dann nicht auch als Munitionstransport, wenn ich diese zur nächsten Polizeistelle bringe? Grübeln

Gruß
Fabian

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#18
07. März 2015, um 09:26:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ek
Mal angenommen ich finde also eine Karabinerhülse, mit Geschoss oben drauf, also nicht benutzte Munition. Gilt das dann nicht auch als Munitionstransport, wenn ich diese zur nächsten Polizeistelle bringe? Grübeln


Das nennt man dann Patrone. Ja, der Transport ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Du darfst Dir die Munition lt. WaffG nicht aneignen. Wenn Du sicher gehen willst, schmeisst Du den Kram wieder weg, hast es also gar nicht erst gefunden, oder wegen der "vielen Kinder, die natürlich genau dort im Wald spielen wollen und das böse Ding finden könnten": Geschoß oben abbrechen und wegwerfen. Das natürlich nur, wenn die Geschosse einen Durchmesser unter 10-12mm haben (ich weiß, gleicht kommt wieder einer und hält einen Vortrag wie viele mm es genau sind...) Darüber, könnte es sich u.U. mal um eine Granate handeln, bei 2cm Durchmesser sogar sehr sicher. Dann gilt: entweder noch tiefer beerdigen oder KMRD anrufen. Je nach Sichtweise des Finders.

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#19
07. März 2015, um 10:21:32 Uhr

Ich habe mal gehört, das es Leute geben soll, die dafür bezahlt werden das Zeug abzuholen und zu entsorgen....muß wohl ein Mythos sein wenn hier solche Tipps gegeben werden.

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#20
07. März 2015, um 10:29:10 Uhr

ich melde jeden (scharfen) Munitionsfund. Und wenn die Hundertmal am Tag kommen müßen, dafür werden die Bezahlt.
Aber ich rede nicht viel, und bleibe im Hintergrund. Mit der Zeit wächst ja auch die Erfahrung. Das gibt so viel Zeugs
das Erkennst du erst gar nicht. Kampfmittel verrotten auch, da hast du einen Detonator in der Hand und weißt nicht
was es ist, wenn die Erfahrung fehlt. Stelle dir vor du stichst in eine durchgerottete Granate direckt in den Detonator,
und der geht hoch, ist wie mit den Mühlmausfallen mit Patronen. Der Sand tötet die Tiere.  Und dann stelle dir mal
eine 8,8cm ,10,5cm und was es alles sonst noch so gibt.

Informiere dich erstmal was es alles so an Netikeiten im Boden gibt.  Ich denke da nur an die Chemikalien wo Srengstoff
hergestelllt wurde. Bei der Sprengstoffherstellung, gab es jede Menge an Rückstände die nicht gebraucht wurden.
Loch im Boden, und aus den Augen aus dem Sinn.  Viele Firmen haben nur Halbprodukte Hergestellt, A-Stoff und B-Stoff,
jenachdem wo für mann es brauchte. Habe mich auch schon mal mit Phospohr angelegt aber unmerklich, bis dann
Zuhause sich an meinen linken Arm an vielen Stellen die Haut Ablößte. Echt klasse war das.

gruß,                       Copper Smiley

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#21
07. März 2015, um 12:08:51 Uhr

Moin,
also man sollte bei jedem Fund der Munition darstellt, den KMRD informieren. Uns wurde beim Lehrgang gesagt, auch wenn nur die Vermutung gegeben ist das es sich um Munition handelt, sollte man sie anrufen.
Er hat uns viele krasse Sachen erzählt die ich nimmer erleben möchte!
Also, da gehe ich doch lieber auf Nummer sicher und ruf bei jeder Kleinigkeit an.
Gruß Jo Pep

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#22
07. März 2015, um 13:33:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ek
Mal angenommen ich finde also eine Karabinerhülse, mit Geschoss oben drauf, also nicht benutzte Munition. Gilt das dann nicht auch als Munitionstransport, wenn ich diese zur nächsten Polizeistelle bringe?
Bei uns hatte die Polizei damals nach einigen Telefonaten festgestellt, dass ein weiterer Punkt vorhanden ist, der besagt, dass der ungenehmigte Munitionstransport straffrei ist, wenn er der Gefahrenabwehr dient. Was bei uns ja der Fall war.

Das Problem ist allerdings: was passiert, wenn Du auf dem Weg zur Polizei oder noch während des Sondelns mit der scharfen Muni angetroffen wirst?

Viele Grüße,
Günter

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