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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 An alle aus Bayern

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Avatar  An alle aus Bayern  (Gelesen 4750 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. November 2008, um 19:41:17 Uhr

Da ich aus der Nähe von Bayern komme (CA.10 km) kann ich mir in Bayern ein Feld aussuchen das nicht unter das BDM fällt den Eigentümer (Bauern) fragen ob ich auf seinem Feld suchen darf und wenn ja kann ich loslegen mit sondeln????Ist dass richtig?Huch
Oder wie macht ihr dass?wie fragt ihr den Bauern (was sagt ihr zu dem) und vorallem ist ja nicht gerade leicht den Eigentümer von dem Feld zu finden dem es gehört.
Ja wie gesagt wie geht ihr das an und fragt ihr dann gleich ob ihr öfters darauf suchen dürft oder fragt ihr ihn immer wieder???
Bin Anfänger und weiß nicht wie ich dass so machen soll???
Gruß Finderdan

PS:Will mir auch sicher sein,weil ich noch nie irgendwelche Probleme mit Behörden etc... gehabt hab und dass soll auch so bleiben.
Würd mich ja auch um eine Genehmigung bemühen aber wie gesagt in Bayern braucht mann ja keine wurde mir schon zikmal gesagt.


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#1
02. November 2008, um 20:14:20 Uhr

Hallo Finderdan

Das ist richtig, hast du die Erlaubnis des Bauern oder Grundstückeigentümers und du bleibst von Bodendenkmälern fern, hast du alle Freiheiten die du dir nur wünschen kannst.

Wenn ich mitm Auto in meiner Gegend unterwegs bin und ich sehe einen Bauern bei der Arbeit, bleibe ich einfach stehen und frage in, meistens habe ich dann gleich die Erlaubnis für alle seine Felder, must nur etwas Mut zeigen, wirst sehen das zahlt sich aus.

Wenn er einmal ja sagt, bedeutet das für mich die Erlaubnis solange und so oft ich suchen will. Must halt immer nur aufpassen, wann das Feld abgeerntet ist.

Andere Genemigungen, wie es in diversen anderen Bundesländern der Fall ist brauchst du in Bayern nicht. Super

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
02. November 2008, um 20:18:26 Uhr

Danke für die schnelle Antwort werd ich einfach mal fragen kann ja nicht so schwer sein berichte dann Gruß Finderdan

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
03. November 2008, um 16:42:13 Uhr

Wie macht ihr das wenn ihr was gefunden habt gebt ihr das dann ab und wem???
Kriegt ihr da keine Schwierigkeiten???
Muß mann alles abgeben auch ein Knopf oder Musketenkugel oder andere sag ich mal unbedeutsame Funde???
Wie macht ihr dass so berichtet mal möchte mich ein bischen informieren vorher bevor ich Kontakt aufnehme
Gruß Finderdan   (Danke im Voraus)

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#4
03. November 2008, um 19:51:53 Uhr

ist in bayern ähnlich wie in österreich gibt bei uns auch keine genehmigung

mfg.zenzi

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#5
03. November 2008, um 21:29:35 Uhr

Hallo Finderan


also rechtlich siehts in bayern so aus:

Wenn du was findest, bist und bleibst du der Eigentümer. Nur in dem falle du willst was veräußern, must du dem Grundstückseigentümer 50% vom Erlös abgeben.

Das bedeuet, wenn du eine Münze im Wert von 5 Euro findet, diese verkaufst, must du dem Miteigentümer, sprich dem Grundstückseigentümer 2,50 Euro abgeben, machst du dies nicht ist das eine Straftat. Willst du die Münze aber behalten, kann dir niemand was anhaben. ( sollte ich hier falsch liegen lasse ich mich gerne eines besseren belehren ) Super

In der Praxis siehts aber so aus, das es den Landwirten meist egal ist, was du da im Acker oder auf deren Wiesen findest, die haben da keinen Bezug zu dem alten Gerödel.

Ich habe z.B vor kurzem einiges an Goldmünzen auf einem Acker gefunden, der Bauer hat zwar große Augen gemacht, will aber nix davon abhaben, war praktisch ein Geschenk an mich. Er will nur nicht, das da noch ein anderer mit der Sonde rumrennt, und ich ja jedes Loch wieder zumache.

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#6
03. November 2008, um 21:39:07 Uhr

Danke für diese  Information,das ist eine Frage,die ich schon stellen wollte!


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#7
03. November 2008, um 21:47:16 Uhr

Hallo Leute,

bei mir ists ähnlich - alle bauern wollen von all dem nix wissen - nur ich darf suchen.
Abmachung ist die, das ich nen gelbes Basecap aufsetzen muss...das er von weitem schon erkennt das ich das bin...und winkt rüber Smiley

Im gegenzug für die großzügigkeit nehme ich alles eisen mit was ich finde und entsorg das dann, bei größeren trümmern zeig ich es ihm auch.
Er ist dann froh, das sein Pflug (was auch immer) nicht beschädigt wird/wurde.


mfg LU

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
03. November 2008, um 21:49:44 Uhr

So wie ich dass weiß darf mann nur auf feldern suchen die nicht unter dass dmsg fallen und dass nur mit genehmigung des eigentümer dass sehen wir beide gleich so und dass stimmt auch aber ich meine dass mann jeden Fund melden muß den man gefunden hat.
Gruß Finderdan

PS:Bist nur du aus Bayern der sich mit der rechtslage auskennt Huch?
Wo bleiben die species

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. November 2008, um 21:51:44 Uhr

Dann suchst du ja schon jahre auf den gleichen felder oder wie soll ich dass verstehen oder hat der 1000 felder?Huch?
Gruß Finderdan

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#10
04. November 2008, um 00:43:15 Uhr

ich möchte dir den spaß ja nicht nehmen,aber die ämter mögen es nicht, diesen so genannten "sondeltourismus" !

auch wenn es nur 100meter bis zur grenze sind.

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#11
04. November 2008, um 03:23:08 Uhr

Hallo Finderdan,

Du schriebst:
"also rechtlich siehts in bayern so aus:
Wenn du was findest, bist und bleibst du der Eigentümer. Nur in dem falle du willst was veräußern, must du dem Grundstückseigentümer 50% vom Erlös abgeben.

Das bedeuet, wenn du eine Münze im Wert von 5 Euro findet, diese verkaufst, must du dem Miteigentümer, sprich dem Grundstückseigentümer 2,50 Euro abgeben, machst du dies nicht ist das eine Straftat. Willst du die Münze aber behalten, kann dir niemand was anhaben. (sollte ich hier falsch liegen lasse ich mich gerne eines besseren belehren)


Keine Belehrung, aber...
die Eigentumszuweisung bei Schatzfunden erfolgt in Bayern mangels Schatzregal durch § 984 BGB.
Hiernach sind Entdecker (i. d. R. der Finder bei Zufallsfunden) und Grundstückseigner (bei Bodenfunden) jeweils hälftige Eigentümer.
Die unabhängig von einer Verwertung durch den Entdecker(Finder), das spielt keine Rolle.
Das Mitnehmen von Bodenfunden durch den Finder ohne Zustimmung des Grundeigners ist bereits als Unterschlagung Straftatbestand.

Gruß

masterTHief

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#12
04. November 2008, um 06:52:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von masterthief



Keine Belehrung, aber...
die Eigentumszuweisung bei Schatzfunden erfolgt in Bayern mangels Schatzregal durch § 984 BGB.
Hiernach sind Entdecker (i. d. R. der Finder bei Zufallsfunden) und Grundstückseigner (bei Bodenfunden) jeweils hälftige Eigentümer.
Die unabhängig von einer Verwertung durch den Entdecker(Finder), das spielt keine Rolle.
Das Mitnehmen von Bodenfunden durch den Finder ohne Zustimmung des Grundeigners ist bereits als Unterschlagung Straftatbestand.

Gruß

masterTHief

Hallo Master

dadurch das man vom Eigentümer eine Genemigung hat greift der Tatbestand der Unterschlagung nicht.

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#13
04. November 2008, um 08:25:05 Uhr

Moin,

um die Sache nicht zu verkomplizieren, bleiben

wir in Bayern. Wenn jemand ein Sache in Bayern findet,

wer ist das Besitzer der Sachen?


Einen lieben Gruß

Burkhard

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#14
04. November 2008, um 08:34:09 Uhr

Hallo


Besitzer der Fundsache sind zu gleichen Teilen, sprich 50/50 der Grundstückseigentümer und der Finder

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