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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Anfängerfragen zum Sondeln in Bayern

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Avatar  Anfängerfragen zum Sondeln in Bayern  (Gelesen 3540 mal) 0
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#15
16. April 2014, um 08:10:56 Uhr

Wo steht im Denkmalschutzgesetz etwas von mehreren hundert Metern Abstand zu Bodendenkmälern Schockiert? Wozu sollten sie dann noch die Fläche sagen wir mal 100 auf 100 Meter Rot makieren wenn mann 400 auf 400 Meter nicht absuchen darf!? Das klingt für mich doch ziemlich unlogisch, zumal da ja steht es darf nich AUF BDs gesucht werden, müsste sonst ja UM BDs heißen, oder liege ich da falsch?

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#16
16. April 2014, um 08:29:37 Uhr

Da steht soweit ich weiß was von ausreichendem Abstand drin, deswegen können die Archis es ja auslegen wie sie wollen.

Gruß Michael

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#17
16. April 2014, um 10:36:25 Uhr

Ohne kopfhörer geht bei uns nix weil die bahnlinie überall in der Nähe ist und ich sons t immer laut und leise drehen müßte .
gruß treckerl


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#18
16. April 2014, um 11:48:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Da steht soweit ich weiß was von ausreichendem Abstand drin, deswegen können die Archis es ja auslegen wie sie wollen.
Wobei hier natürlich die Frage, was Wunsch und was Gesetz ist?

Viele Grüße,
Günter

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#19
16. April 2014, um 12:00:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Wobei hier natürlich die Frage, was Wunsch und was Gesetz ist?

Viele Grüße,
Günter
Hallo Günter,

na das ist eben das Problem das wir haben. Ich denke jeder von uns hat da so seine eigene Vorstellung, was denn nun ausreichend ist.

LG Michael

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#20
16. April 2014, um 12:27:55 Uhr

Ich dwnke da liegt ein Misverständis vor, die Stelle im Gesetzt bezieht sich nicht auf das Suchen...

(4) 1 Wer in der Nähe von Bodendenkmälern, die ganz oder zum Teil über der Erdoberfläche erkennbar sind, Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, bedarf der Erlaubnis, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines dieser Bodendenkmäler auswirken kann. 2 Art. 6 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 gelten entsprechend.

Da wir aber weder etwas bauen, oder bestehendes gebautes verändern oder beseitigen wollen können wir getrost suchen!
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liegen sollte :Smiley

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#21
16. April 2014, um 12:32:29 Uhr

Kannst dir ja mal das durchlesen, ist vom LDA in München.

Gruß Michael


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Sondengehen in Bayern.pdf
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#22
16. April 2014, um 13:00:42 Uhr

Interresant zu lesen, da steht es tatsächlich ' mehrere hundert Meter Abstand'!
Ich würde mich davon jedoch nicht abschrecken lassen, da im Gesetz nichts davon steht, und die Behörde nun ja mal nicht gesetztgebend ist!
Das wäre ja so als würde ich mit einer Malkreide einen Strich auf den Boden machen und nicht sagen wenn du auf oder hinter die linie kommst gibts Ärger sondern wenn du 300 Meter an die Linie rankommst gibts zoff! Das wäre ja total daneben, wofür mach ich dann die Linie (Bayern Viewer rot makierte Bereiche) nicht 300 Meter weiter?HuchHuch??
Die 300 Meter hab ich von nem Kollegen der sich mit ner Archäologin unterhalten hatt, als ob die die Gesetzte selber machen dürften...
Wie hier schon jemand schrieb, könntest das Sondeln sonst echt gleich lassen, bei der Fülle an Denkmälern!  Und nun raus auf die Felder die Funde warten!
 Weise

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#23
16. April 2014, um 13:11:57 Uhr

Diesen Satz habe ich gemeint:

Da die Abgrenzung der Bodendenkmäler meist nicht sicher ist, gilt der Umgebungsbereich von einigen hundert Metern als Vermutungsfläche, in der Bodeneingriffe ebenfalls einer Erlaubnis bedürfen...

Hinzugefügt 16. April 2014, um 13:13:24 Uhr:

Oh da war einer scheller  Uuuups

Hinzugefügt 16. April 2014, um 13:24:27 Uhr:

Geschrieben von Zitat von lindauwow@gmx.de
Die 300 Meter hab ich von nem Kollegen der sich mit ner Archäologin unterhalten hatt, als ob die die Gesetzte selber machen dürften...
Ich meine damit will das LDA verhindern, dass gezielt rund um die eingezeichneten Bodendenkmäler herum gegraben wird.
Darum wohl auch die Bezeichnung Vermutungsfläche, weil dann gleich viele Archäologen vermuten, dass gezielt nach beweglichen Bodendenkmälern gegraben wird.  Idee

Lg Pinpointer

« Letzte Änderung: 16. April 2014, um 13:28:36 Uhr von (versteckt) »

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#24
16. April 2014, um 15:11:02 Uhr

Habe jetzt mal das Denkmalschutzgesetz überflogen, da finde ich aber nichts von einigen hundert Metern.

Gruß Michael


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Denkmalschutzgesetz Bayern.pdf
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#25
16. April 2014, um 16:27:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Habe jetzt mal das Denkmalschutzgesetz überflogen, da finde ich aber nichts von einigen hundert Metern.

Gruß Michael

Sorry Michael, mein Fehler  Verlegen
Der Satz steht im Infoblatt des LDA-Bayern, ob er damit nicht rechtskräftig ist  Idee

Lg Pinpointer

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#26
16. April 2014, um 17:54:21 Uhr

Wichtig ist ja, das offiziell nichts gegen das Sondeln spricht, die einigen hundert Meter sind da eher Wunsch der Archis und zum Gesetz dazu gedichtet worden. Zwinkernd  Ich wusste auch nicht, ob er das aus dem Gesetz übernommen hat.

LG Michael

« Letzte Änderung: 16. April 2014, um 17:55:29 Uhr von (versteckt) »

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#27
16. April 2014, um 19:31:41 Uhr

Wie ist eigentlich mit Naturdenkmalen, solange ich keinem Baum bleibende Schäden zufüge müsste ich doch um ihn herum graben dürfen, oder  Idee

Hatte diesbezüglich nämlich schon eine nervige Begegnung mit einem Forstbeamten, der mich von einer sehr alten Eiche vertreiben wollte.  Rundumschlag

Lg Pinpointer

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#28
16. April 2014, um 21:31:04 Uhr

Eigentlich geht es doch nur um die GPS Daten einer Fundmeldung.

Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass mich ein Polizeibeamter im Grabungsvorgang fixiert um die GPS Daten des Lochmittelpunktes zu ermitteln und diese dann auf dem Revier mit den nächst gelgenen Bodendenkmalsgrenzen in Einklang zu bringen.

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#29
17. April 2014, um 09:08:59 Uhr

Für mich sind das Problem eher manche Heimat-und Geschichtsvereine, die genau wissen wo "ihre" BD´s sind und wo nicht, wenn die dich da mit einem MD sehen, bist du nämlich reif.

Gruß Michael

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