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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Bald geht es los

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
03. Februar 2017, um 18:08:04 Uhr

Guten Abend, liebe Gemeinde....

nun, nach langem Überlegung und zögern solls für mich nun dieses Jahr mit dem schönen Hobby : Sondengehen
losgehen.

Kaufen werde ich mir--ich warte noch ein bischen das wetter ab.. zu 99% einen : fisher f 44 mit Karma -Spule.

Ich hab zwar 0 erfahrung im Sondengehen, will aber auch nicht mit einem Chinakracher mir von Anfang an alles vermiesen und dieses Modell gefällt mir einfach.

Da ich nicht weis wo ich in diesem tollen Forum eine Frage stellen kann, mach ich dies nun hier,
bitte aber gleich die "alten füchse" um ein: Sorry, falls hier die falsche Rubrik ist.

Nun:   Ich wohne in Düsseldorf und dort haben wir u.a. das Neandertal, mit viiiiiel Wald.  Ich habe gestern bei der Denkmalsbehörde angerufen--zuständig für Mettman -- und gefragt:
Wenn ich im Wald dort Sondeln gehe, komme ich irgendwelchen archäologischen jungs oder Denkmalschützern ins Gehege?

Antwort: Wenn Sie keine Häuser umkippen oder Mauern einreissen, haben wir nix dagegen.

ok., das passt ja wunderbar.

Nun haben wir ja noch den UNTERBACHER SEE,  mit km langen Waldstücken.  AAAAAAABER.  Dort steht ab und an ein -vergammeltes-- Schild NATURSCHUTZGEBIET.

Darf  "mann" da überhaupt Sondeln?  Ich finde nichts sooo richtiges im Net.

Was sagt die Erfahrenen Gemeinde, könnt Ihr mir den einen oder anderen Ratschlag geben?

Vielen Dank im vorraus sagt ghul aus Düsseldorf

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#1
03. Februar 2017, um 18:20:20 Uhr

Da bin ich ja mal gespannt was die Sondler aus NRW sagen.
Das du dir erstmal eine Genehmigung kaufen musst, davon haben sie nichts gesagt ?
Normalerweise erlauben die eigentlich in keinem Bundesland die Waldsuche, außer Bayern natürlich.
In Hessen gibt's wohl auch paar Leute, die eine spezielle Erlaubnis haben.

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#2
03. Februar 2017, um 18:27:01 Uhr

:oDa hattest du wohl nen Praktikanten am Telefon...Zwinkernd 

Gruß Suchgesicht

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#3
03. Februar 2017, um 18:54:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
:oDa hattest du wohl nen Praktikanten am Telefon...Zwinkernd 

Gruß Suchgesicht

Und vor allem nix schriftlich Zwinkernd
Am Telefon kann ich dir die Story vom Pferd erzählen.

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#4
03. Februar 2017, um 19:02:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von ghul

Nun: Ich wohne in Düsseldorf und dort haben wir u.a. das Neandertal, mit viiiiiel Wald. Ich habe gestern bei der Denkmalsbehörde angerufen--zuständig für Mettman -- und gefragt:
Wenn ich im Wald dort Sondeln gehe, komme ich irgendwelchen archäologischen jungs oder Denkmalschützern ins Gehege?

Antwort: Wenn Sie keine Häuser umkippen oder Mauern einreissen, haben wir nix dagegen.

ok., das passt ja wunderbar.

Nun haben wir ja noch den UNTERBACHER SEE, mit km langen Waldstücken. AAAAAAABER. Dort steht ab und an ein -vergammeltes-- Schild NATURSCHUTZGEBIET.

Darf "mann" da überhaupt Sondeln? Ich finde nichts sooo richtiges im Net.



Das nenne ich einmal eine Antwort! Schockiert 
Grübeln
Nein, du darfst in Naturschutzgebieten natürlich nicht sondeln.


Michel   Winken

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#5
03. Februar 2017, um 19:31:46 Uhr

In NRW benötigst Du eine Genehmigung nach§ 13 Denkmal Schutzgesetz.Die ist beim zuständigen Kreis zu beantragen.Und  kostet natürlich etwas.(75 Euro)Sie ist befristet auf max .2 Jahre .
Außerdem steht in dieser Genehmigung das Du nur auf vorher beantragten Äckern sowie in Bodenaushub suchen darfst.Wälder ,Wiesen sind nicht erlaubt.So siehts aus in Nrw. Da weht ein anderer Wind als in Bayern.
Grüße Dubhead  Winken

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#6
03. Februar 2017, um 19:51:15 Uhr

Das ganze wurde schon gefühlte 1000x diskutiert...im Denkmalschutzgesetz ist immer nur die Rede von Bodendenkmälern. Die Suche danach ist genehmigungspflichtig.
Nun könnte man das ganze so auslegen, daß man nicht nach Bodendenkmälern sucht und somit keine braucht.
Wie im Zweifelsfall ein Richter / Staatsanwalt das sieht ist fraglich.
So ist meine Meinung, daß hier jeder selbst für sich entscheiden muß wie er das aus seiner Sicht handhabt.
Wie es zum Thema Fundunterschlagung aussieht ist auch fraglich...

In einem Naturschutzgebiet ist sogar das Verlassen der Wege nicht erlaubt...

Gruß Suchgesicht

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#7
03. Februar 2017, um 20:04:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
In einem Naturschutzgebiet ist sogar das Verlassen der Wege nicht erlaubt...
Das erzähl mal den Bayern. Gefühlt ist ganz Bayern ja ein Naturschutzgebiet mit kleinen Flecken von Landschaftsschutzgebieten dazwischen. Lächelnd

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#8
03. Februar 2017, um 20:13:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Das erzähl mal den Bayern. Gefühlt ist ganz Bayern ja ein Naturschutzgebiet mit kleinen Flecken von Landschaftsschutzgebieten dazwischen. Lächelnd

Ich bin Schlafwandler und finde mich hier und da auch mal abseits der Wege wieder...Zwinkernd
Es gilt natürlich immer: Wo kein Kläger da kein Richter...

Gruß Suchgesicht

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#9
03. Februar 2017, um 20:19:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchgesicht
Ich bin Schlafwandler und finde mich hier und da auch mal abseits der Wege wieder...

Anzeige ist raus. 




Ironie

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#10
03. Februar 2017, um 20:26:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Anzeige ist raus. 




Ironie

...geh doch wo du wohnst Knüppel

Ironie
Prost

« Letzte Änderung: 03. Februar 2017, um 20:27:10 Uhr von (versteckt) »

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