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 Begehen von Gemeindegrundstücken? Erlaubnis? (Spielplatz, Festplatz, etc.)

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Avatar  Begehen von Gemeindegrundstücken? Erlaubnis? (Spielplatz, Festplatz, etc.)  (Gelesen 2122 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Mai 2018, um 08:59:50 Uhr

Mal kurz nachgefragt, wie sieht das mit dem Sondeln auf Spielplätzen und Wiesen/Feldern/Wegen aus, die keiner Privatperson sondern der Gemeinde gehören aus? Muss man da auch um Erlaubnis fragen? Wer ist befugt? Der/Die Bürgermeister/in? Oder darf man da "einfach so" drauf wenn man eine Nachforschungserlaubnis für das Gebiet hat?

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(versteckt)
#1
01. Juni 2018, um 06:15:23 Uhr

Manchmal kommt man vor lauter Fragereien auch nicht mehr zum Sondeln....

In erster Linie sind deine Gedankengänge ja löblich, aber man sollte es nicht übertreiben

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(versteckt)
#2
01. Juni 2018, um 09:04:04 Uhr

Hi!

Grundsätzlich ist es egal, wer Eigentümer eines Grundstückes ist u. somit darüber entscheiden darf, wie mit seiner Sache umgegangen wird. Solange es sich aber nicht um „sensible“ Grundstücke handelt, würde ich es mit der Fragerei auch nicht übertreiben.

Grundsätzlich wäre der Gemeindevorsteher (Bürgermeister) entscheidungsbefugt, sofern er diese Aufgabe nicht an eines seiner Gemeindeämter delegiert hat (z. B. Bau- od. Liegenschaftsamt). Das wird man dir aber natürlich sagen.


Gruß

S.

« Letzte Änderung: 01. Juni 2018, um 09:05:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#3
04. Juni 2018, um 12:51:15 Uhr

Hallo,
...kleiner "Tipp":
Wenn demnächst wieder das "Fußball - Chaos" über die Welt kommt kann man sehr gemütlich an Plätzen und Orten suchen, die sonst hoffnungslos überfüllt sind!  Weise
Parks und Spielplätze sind menschenleer; auch öffentliche Beach-Volleyballplätze usw.
Je dichter das Endspiel kommt - um so besser werden die Möglichkeiten! Zwinkernd

LG
Buddel


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(versteckt)
#4
04. Juni 2018, um 15:37:08 Uhr

Moin,

eigentlich sollte die Antwort in Deiner NFG stehen - ja, der Eigentümer ist um Erlaubnis zu fragen. In der Praxis macht das aber nur Sinn, wenn Du regelmäßig auf den selben Grundstück suchst.

Je nach Gemeindeordnung ist das Betreten von Spielplätzen durch Erwachsene ohne Begleitung von Kindern nicht erlaubt. (Es steht dann ein Schild vor dem Spielplatz. In diesem Fall ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich oder Du suchst den Spielplatz in den Abendstunden ab, wenn keine Kinder mehr da sind. Ist dann zwar auch nicht erlaubt, aber es stört verm. auch niemanden.

Ist das Betreten frei, dann darfst Du auch im Sand buddeln.

Viel Erfolg

Walter

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(versteckt)
#5
04. Juni 2018, um 19:16:23 Uhr

Hey,
Also ich frag ganz einfach immer nach ob’s ok ist (natürlich unter Beachtung der vorliegenden Bedingungen) dann hat man immer seine Ruhe wenn mal wieder ein „Gutbürger“ meint er müsse sich wichtig machen.

Meine Erfahrung

Grüße

Allgäuer



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