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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Darf man auf einem Staatgrundstück problemlos ohne zu fragen in bayern suchen?

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Avatar  Darf man auf einem Staatgrundstück problemlos ohne zu fragen in bayern suchen?  (Gelesen 1366 mal) 0
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Umfrage
Frage:
Darf ma auf einem Staatgrundstück problemlos in bayern sondeln ohne zu fragen?
Ja - 4 (9.3%)
Nein - 17 (39.5%)
Nur mit Genehmigung - 13 (30.2%)
Wird geduldet - 9 (20.9%)
Stimmen insgesamt: 42

Seiten: 1    Nach unten
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
13. Juli 2015, um 20:36:32 Uhr

Hallo hoffe könnt mir helfen
ACHTUNG DER ORT IST IN BAYERN
OHNE GENEMIGUNG DARF ICH DAS
WENN NEIN WEN MUSS ICH FRAGEN

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(versteckt)
#1
13. Juli 2015, um 20:45:36 Uhr

Der Grundstückseigentümer muss offiziell gefragt werden.
Wenn Wald ist der Staatsforst zuständig oder die untergeordneten Behörden.
Aber warum schlafende Hunde wecken?

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(versteckt)
#2
13. Juli 2015, um 20:52:13 Uhr

Das Denkmalschutzgesetz nimmt auf die Sonden keinen direkten Bezug. Lediglich auf das Graben: "Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben (...) will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muss dass sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis.

Suchen darfst du in Bayern wo du willst nur nicht Graben, zum Graben braucht man eine Genehmigung, da es in Bayern keine Nachforschungsgenehmigung gibt.

Seitdem in 2002 der neue Leiter des BLFD sein Amt antrat, wurden für Sondengänger praktisch pauschal keine Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz mehr ausgegeben.


Finden darfst du in Bayern auch,(zählt nur in (noch) in Bayern)  „Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

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(versteckt)
#3
13. Juli 2015, um 20:56:34 Uhr

Schreibt er irgendwo, das er nach Bodendenkmälern suchen will ?
Das schreibt das Amt dazu.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf


Gruß Michael

« Letzte Änderung: 13. Juli 2015, um 20:58:13 Uhr von (versteckt) »

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#4
13. Juli 2015, um 21:06:10 Uhr

IST das Gebiet wo du suchen möchtest Umzäunt? Falls nein könnt das noch von Interesse sein, ...

Im § 14 des Bundeswaldgesetztes kann man zum Betreten des Waldes folgendes lesen: (Abs.1) "Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.“. Allerdings gibt es auch noch eine Erweiterung dazu: (Abs.2) "Die Länder regeln die Einzelheiten und können das Betreten einschränken.“.

Im
§ 59 des Bundesnaturschutzgesetzes kann man zum Betreten der freien Landschaft lesen: (Abs.1) "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).


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(versteckt)Themen Schreiber
#5
13. Juli 2015, um 21:11:27 Uhr

Naja es ist eher ein bald bauenter Parkplatz also jz ist noch nichts passiert aber in paar Monaten ist da ein Parkplatz 
Grundstück gehört aber dem Staat

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#6
13. Juli 2015, um 21:11:52 Uhr

Sag mal du kommst doch aus NRW, lass doch einfach mal die Bayern antworten, die wissen wie das hier gehandhabt wird.

Gruß Michael

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#7
15. Juli 2015, um 21:29:03 Uhr

Ich hätte da mal Fragen:

Darf ich in Bayern  am Sonntag wo eine Straßenbaustelle nicht besetzt ist einfach an dem "Durchfahrt verboten" Schild vorbeifahren um mir einen Umweg zu ersparen und wenn nein wen soll ich um Erlaubnis fragen?
Darf ich auf einer Straße auf der ein Schild "Anlieger frei" steht einfach weiterfahren wenn ich kein Anlieger bin aber ein ebensolches habe?

Fragen über Fragen, stimmts?

« Letzte Änderung: 15. Juli 2015, um 21:29:46 Uhr von (versteckt) »

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#8
15. Juli 2015, um 22:13:31 Uhr

Quark mit Soße, zum Buddeln braucht man ne Genehmigung..wo denn?? Ich war beim LDA, du darfst suchen wo du wills und buddeln, außer auf Bodendenkmälern, die sind natürlich tabu. Die findest du im Bayernatlas. Und natürlich am besten vorher den Eigentümer oder Pächter um Erlaubnis bitten..

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#9
16. Juli 2015, um 10:30:39 Uhr

suchen und Buddeln darfst du wenn die Erlaubnis vom Eigentümer vorliegt außer auf den roten Punkten im Bayern Atlas (BDL) und selbstverständlich besteht noch eine Meldepflicht und sofortigen Grabungsstop bei antiken Funden

                           larod Smiley

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#10
16. Juli 2015, um 10:34:44 Uhr

@hobbysucher
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