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Offline meiki27Themen Schreiber
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« Thema begonnen am: 23. Januar 2012, 19:55:25 »
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ich hab mal ne frage wie schauts eigentlich in bayern mit erlaubnis auf schatzsuche zu gehn
mus ich das irgendwo beantragen oder die genehmigung  oder mus ich den besizter des grundes fragen um erlaubnis  Schockiert  und wie ist es wen man einen schatz gefunden hatt mus ich das jemand melden

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Online karuna1234
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« Antworten #1: 23. Januar 2012, 21:25:09 »
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Hallo Meiki,

in BY ist  Suchen g r u n d s ä t z l i c h  erlaubt.  Vorher solltest du den Eigentümer fragen, ob er dich gehen lässt. Mit Waldgrundstücken
ist das schwierig. Bodendenkmäler sind tabu. Bei der Auswahl deiner Suchgebiete kann dir der Bayernviewer Denkmal im www helfen.
Die dort eingezeichneten roten Gebiete sind geschützt.

G&GF


Karuna Winken

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« Antworten #2: 30. Januar 2012, 15:27:49 »
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ist das suchen und finden bei regen besser? gibt es da eine bessere leitfähigkeit?

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Offline kleinermann
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« Antworten #3: 12. Februar 2012, 18:06:58 »
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Hi,

also verstehe ich das richtig das wenn ich in einem öffentlichen Wald suche bentötige ich keine Genehmingung.
Zur Info der Wald ist kein Naturschutzgebiet und es befinden sich keine Bodendenkmäler das habe ich geklärt.
Ich habe mal bei mir ein einem Forstamtmitarbeiter angerufen der wusste nix genaues, meinte wenn ich was finde
muss ichs dem Denkmalschutzamt melden, war mir auch klar. Das wollte ich jetzt mal geklärt wissen damit wenn Huch
endlich diese verdammt Kälte weg ist raus kann. Suchen
Thx für dein Input.



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« Antworten #4: 13. Februar 2012, 09:51:19 »
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Auch ein öffentlicher Wald hat einen Besitzer, den du fragen mußt.
Das kann die Gemeinde, Kirche, Kreis, Land, Bund sein.

Gruß
Oetti1

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« Antworten #5: 13. Februar 2012, 10:55:22 »
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Fragen mußt du immer außer es ist dein eigener Grund und Boden

                         larod Smiley

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Offline Lacrima
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« Antworten #6: 13. Februar 2012, 11:01:54 »
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Zitat:Geschrieben von larod
Fragen mußt du immer außer es ist dein eigener Grund und Boden

                         larod Smiley


Ich darf doch hinzufügen :-),
wenn der eigene Boden ein denkmalgeschütztes Gebiet ist, darf man auch nicht  Suchen.

grüße

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« Letzte Änderung: 13. Februar 2012, 11:18:55 von Lacrima »
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Wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät.
Offline Edgaralan
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« Antworten #7: 13. Februar 2012, 12:53:44 »
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Zitat:Geschrieben von Lacrima
Ich darf doch hinzufügen :-),
wenn der eigene Boden ein denkmalgeschütztes Gebiet ist, darf man auch nicht  Suchen.

grüße

So leider immer noch nicht ganz richtig; Sonde schwingen schon, aber eben nicht(s aus)graben.

LG Hans.

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Offline ChiliPepper
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Preuße in Bayern... Größenwahn oder lebensmüde?
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« Antworten #8: 12. Mrz 2012, 06:28:01 »
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Zitat:Geschrieben von Lacrima
Ich darf doch hinzufügen :-),
wenn der eigene Boden ein denkmalgeschütztes Gebiet ist, darf man auch nicht  Suchen.

grüße


Soweit ich die Gesetzeslage bisher verstanden habe, stimmt das. Das ist gar nicht mal soo selten, da extrem viele Innenstädte und Siedlungskerne von Vororten komplett als Bodendenkmäler eingetragen sind. Einige Hardliner im Ministerium gehen wahrscheinlich gleich soweit und verbieten jede Form von einem einem Bodeneingriff, auch wenn's der eigene ist. Streng genommen dürfte man also nicht mal ein paar Sträucher pflanzen.

Irgendwo stellt sich in der Realität dann aber schon die Frage, wer dich auf deinem eigenen Grund anmaulen sollte.

Naja, die Sondlerethik sieht ja eh vor, dass man Neues findet und nicht Bekanntes ausplündert!

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