Okay, in Bayern, dann gehört Euch ALLES, wenn der Schatz auch der Denkmalschutzbehörde zur Auswertung gemeldet werden muss.
Aufgrund des Verhaltens der bayerischen Behörden ist aber zu raten sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten und erst einmal eine Hälfte des Schatzes zur Auswertung zu geben, die zweite Hälfte erst dann, wenn die erste Hälfte wieder in Euren Händen ist.
Falls der Schatz tatsächlich entdeckt wird PN an mich, damit ich Dir den Namen des RA nennen kann. Oder bist Du Leser unserer Vereinszeitschrift "Das Schatzsucher Magazin" Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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, dann kennst Du den Namen bereits.
Viele Grüße
Walter