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 fund-fundzusammenhang in bayern

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Avatar  fund-fundzusammenhang in bayern  (Gelesen 812 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Oktober 2014, um 11:41:59 Uhr

hallo, ich bin neu hier und bis jetzt hab ich dazu noch keine antowrt gefunden:
wenn ich archäologisch bedeutsame funde mache und das melde, bekomme ich dann finderlohn auf den gegenstand oder den gesamten fund der anschließenden grabung?

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(versteckt)
#1
16. Oktober 2014, um 12:32:35 Uhr

Hey,

ich muss dich enttäuschen, aber das einzige was du kriegen könntest ist ein Finderlohn für das Zeug das du gefunden hast, wenn da was gegraben wird, hast du das nicht gefunden also steht dir auch nichts zu.
Ich geh mal davon aus, dass du dafür aber schon was interessanteres als ein paar römische Münzen oder einzelne Fibeln finden musst und wie dann festgelegt wird ob, wie viel und wann du dafür Geld bekommst kann ich dir nicht sagen, da kann dir eventuell jemand anders hier weiterhelfen. Ich würde aber prinzipiell nicht sondeln gehen um Zeug für den Verkauf an die Behörden zu finden. Abgesehen davon, dass man jetzt über die ethisch-moralische Seite diskutieren könnte (was ich jetzt hier aber nicht machen will), wirds vor allem recht enttäuschend werden. Die Dichte an 'wertvollem' Zeug, dass dir das Amt abkauft ist ziemlich gering - sonst wärs nämlich nicht so wertvoll Zwinkernd

beste Grüße

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(versteckt)
#2
16. Oktober 2014, um 12:39:54 Uhr

wenn du mit Einverständnis des Grundstückeigentümers sondelst und es ist kein Bdl eingezeichnet im Bayern Atlas hast du Anspruch auf die Hälfte des Fundes ,vorausgesetzt du gräbst nicht weiter und meldest es beim Denkmalamt .

                             larod Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
16. Oktober 2014, um 14:36:10 Uhr

ak danke für die hilfe Smiley
frag nur schonmal im vorraus, sollte ich auf etwas stoßen Zwinkernd

Hinzugefügt 16. Oktober 2014, um 14:36:15 Uhr:

ak danke für die hilfe Smiley
frag nur schonmal im vorraus, sollte ich auf etwas stoßen Zwinkernd

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(versteckt)
#4
16. Oktober 2014, um 14:46:38 Uhr

Der Zeitpunkt für Fragen rund ums Finanzielle ist aus aktuellem Anlass gerade ganz unglücklich gewählt.Zwinkernd

Gruß Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
16. Oktober 2014, um 14:50:32 Uhr

wieso aus aktuellem anlass?

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(versteckt)
#6
16. Oktober 2014, um 15:08:21 Uhr

Also das Thema mit der Entschädigung (Eigentumsübertragung bei einem Schatzfund) od. Finderlohn ist nicht ganz so einfach über das Knie zu brechen u. birgt auch verschiedenste Stolperfallen.

Grundsätzlich sprechen wir von Finderlohn, wenn es sich um einen Fundgegenstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Also eine verlorene Sache, von welcher der rechtmäßige Eigentümer ermittelt werden kann. Hier die gesetzliche Regelung des Finderlohn im §971 BGB:

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http://dejure.org/gesetze/BGB/971.html


Handelt es sich um eine herrenlose Sache im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches u. ist diese als Schatzfund zu verstehen, so bekommst du keinen Finderlohn, sondern du erwirbst hälftig Eigentum an der Sache. Die andere Hälfte geht an den Grundstückseigentümer. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im § 984 BGB, die oft zitierte "Hadrianische Fundteilung":

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http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html


Ist der Schatzfund von so herausragender Bedeutung, dass er nicht an den Entdecker bzw. Grundstückseigentümer herausgegeben werden kann, so sind beide Parteien dafür zu entschädigen bzw. muss das hälftige Eigentum erworben werden. Wie sich die Höhe der Entschädigung ermitteln lässt, darüber könnte man jetzt streiten.

Es gibt Rechtsmeinungen u. Urteile, dass dem Entdecker sogar eine Entschädigung bzw. das hälftige Eigentum zusteht, wenn er den Schatz verbotswidrig ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers od. ohne behördliche Genehmigung auf einem Bodendenkmal gefunden hat.

Wie es bei vorausgegangener strafbarer Handlung (Unterschlagung) aussieht, weiß ich nicht. Wird sich jetzt im Rahmen des bekannten Prozesses vielleicht mal klären...


Gruß

S.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#7
16. Oktober 2014, um 15:12:13 Uhr

danke für die ausführliche antwort Smiley

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