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 Genehmigung in Niedersachsen

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Avatar  Genehmigung in Niedersachsen  (Gelesen 875 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. November 2015, um 14:13:03 Uhr

Hallo an alle in diesem Forum!

Also braucht jeder der in Niedersachsen nach "Schätzen" graben will eine Genehmigung von der Denkmalschutzbehörde!?

« Letzte Änderung: 13. November 2015, um 10:19:09 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
09. November 2015, um 16:41:44 Uhr

Hallo und willkommen im Forum.

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Gruß
Matthias

Offline
(versteckt)
#2
10. November 2015, um 06:45:02 Uhr

Moin,

Du schreibst:
Die Suche ist ohne Einschränkungen erlaubt. Was eingeschränkt ist, ist die Grabung. Die Grabung erfordert eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, wenn sich auf dem Gebiet ein eingetragenes Kulturdenkmal befindet.

Obwohl Du offenbar das DSchG gelesen hast, schreibst Du "Die Suche", statt "die Nachforschung", wie es im Gesetz steht. Streiche Suche und setzte Nachforschung und schon ist klar, dass Du eine NFG benötigst.

Viele Grüße

Walter

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