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 Genehmigung mit 16

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Avatar  Genehmigung mit 16  (Gelesen 1502 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. Juli 2011, um 17:02:29 Uhr

Hallo,
 
hätte mal folgende Fragen:

Ist es möglich mit 16 eine Genehmigung zu bekommen?
Und welche Genehmigung brauche ich in NRW genau? (habe per suchfunktion geschaut und bin nun ziemlich durcheinander weil ich hier von NFG, Such- und Grabgenehmigung lese)

Stefan

Offline
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#1
24. Juli 2011, um 17:18:16 Uhr

Keine Ahnung,aber ich denke das wir unter 18 Jährigen wohl kaum ne Genemigung bekommen.
Bin auch erst 15  Zwinkernd

Offline
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#2
24. Juli 2011, um 18:54:24 Uhr

Hallo, man braucht erst ein paar Jahre Erfahrung und diverse Schulungen. Aber früh übt sich. Und gerade in Eurem Alter ist man noch lernfähig. Also packt es an, je eher desdo besser.
Gruß Flori

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#3
02. August 2011, um 16:05:18 Uhr

NRW ist leider ein schlechtes pf laster für sondengänger ein glück ist das bei uns uns in hessen BIS HER noch nicht so brutal
 Schweigend
gruß marcel

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#4
02. August 2011, um 16:54:00 Uhr

Ich hab mich auch schon Erkundigt. Mit 16 geht da nix  Unentschlossen  in keinem Bundesland.
MfG koltowski


Als beste Antwort ausgewählt von 17. Mai 2024, um 02:16:59 Uhr
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#5
02. August 2011, um 17:03:48 Uhr
Beste Antwort entfernen

Geschrieben von Zitat von koltowski.blink
Ich hab mich auch schon Erkundigt. Mit 16 geht da nix  Unentschlossen  in keinem Bundesland.
MfG koltowski


Tatsächlich? Woher hast du diese Information? Würde mich interessieren  Huch
m.W.n. ist das nirgends geregelt  Zwinkernd

Liebe Grüße

Fabian

Offline
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#6
02. August 2011, um 17:09:13 Uhr

Ich hab gefragt. Und mir wurde ausdrücklich gesagt dass es Bundesweit keine Möglichkeit gibt, minderjährig an eine Nfg zu kommen.
MfG koltowski


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#7
02. August 2011, um 19:55:18 Uhr

Moin,  das ist nur Archäologen Blah-blah.

Es gibt nicht einen einzigen gesetzlichen Hinweis auf eine Altersbeschränkung für die Erteilung einer NFG.

Viele Grüße

Walter

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#8
02. August 2011, um 20:03:44 Uhr

Das mag ja sein.
Aber ob eine Nfg trotzdem einem unter 18jährigen gegeben wird ist was anderes.
MfG koltowski

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#9
02. August 2011, um 20:52:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,  das ist nur Archäologen Blah-blah.

Es gibt nicht einen einzigen gesetzlichen Hinweis auf eine Altersbeschränkung für die Erteilung einer NFG.

Viele Grüße

Walter

Das ist völlig korrekt.

Zuwiderhandlungen sind Behördenwillkür. 

Offline
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#10
03. August 2011, um 05:54:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von koltowski.blink
Das mag ja sein.
Aber ob eine Nfg trotzdem einem unter 18jährigen gegeben wird ist was anderes.
MfG koltowski

Moin,

die Behörde hat nur einen Spielraum im Umfang der NFG, sie hat nicht das Recht eine NFG komplett zu versagen, sofern im DSchG steht, dass für Nachforschungen eine NFG erforderlich ist.

Viele Grüße

Walter

Offline
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#11
03. August 2011, um 07:27:53 Uhr

Danke, dass ist ja interessant.
Kann ich also bei einer Nfg-Verweigerung wegen des Alters "Beschwerde" einreichen?
MfG koltowski

Offline
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#12
03. August 2011, um 08:58:58 Uhr

Moin,

die Beschwerde heißt richtig "Widerspruch", d. h. Du kannst bei der Ablehnung durch das Landesamt einen Widerspruch dagen an das zuständige Ministerium senden. Dem Widerspruch kann abgeholfen werden (beamtendeutsch für stattgegeben) und Du bekommst eine NFG oder die NFG wird verweigert.
Der nächste Schritt ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. (google mal nach: Mythos-Urteil 03.05.2000 Wiesbaden)

Viele Grüße

Walter

Offline
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#13
03. August 2011, um 09:53:49 Uhr

Aber bis du dich durch alle Instanzen gekämpft hast, bist du eh schon 18...  Zwinkernd

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