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 Grabgenehmigung

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#15
17. Mai 2013, um 14:50:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christian86
Das heist wenn ich am Wanderweg sondle ohne zu Graben , das ist erlaubt?

Lg


ich beziehe mich auf dieses hier...
Cool

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#16
17. Mai 2013, um 14:53:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
Zitat:Geschrieben von Christian86Das heist wenn ich am Wanderweg sondle ohne zu Graben , das ist erlaubt?Lg
ich beziehe mich auf dieses hier...Cool
Kannst du dir das vorstellen? Ich meine Sondeln, ohne zu graben. Ich nicht.

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#17
17. Mai 2013, um 14:55:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Kannst du dir das vorstellen? Ich meine Sondeln, ohne zu graben. Ich nicht.

nein, da würde ich vor neugier und angst was gutes gefunden zu haben umkommen.....

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#18
17. Mai 2013, um 15:45:02 Uhr

Wenn Du nicht nach Bodendenkmälern suchst, sondern nach Kleingeld, Kaiserzeit etc. dann darfst Du es auch ausgraben. Es kommt hier auf deinen Vorsatz an. 

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland)


Ist dein Vorsatz also die Suche nach den netten Kaisermünzen um die Jahrhundertwende 19. - 20. Jhd oder Kleingeld oder oder oder, dann darfst Du das auch ausbuddeln. Findest Du heirbei zufällig ein Bodendenkmal, also etwas von bedeutendem wissenschaftlichem Wert, dann hast Du 14 Tage zeit dieses beim Denkmalamt und beim Grundstückseigentümer zu melden. Je nach Bundesland wirst Du dann miteigentümer oder erhältst eine Entschädigung.

Also, eine Genehmigung brauchst Du wenn Du mit Vorsatz nach BD suchst. Für alles andere brauchst Du keine.

Was ein BD ist, kommt auf den Einzelfall an. Wenn z.B. dei Fund, auch wenn er 500Jahre alt ist, keinerlei neue Erkenntnisse für die Wissenschaft bringt, ist es kein BD.

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#19
17. Mai 2013, um 17:23:34 Uhr

Zählen die Gebiete die im zweiten Weltkrieg stark bombadiert wurden ebenso zu Bodendenkmälern?
also da wo noch Bombeneinschläge zu sehen sind ?!
Davon sind bei uns jede menge im Wald zu sehen.

 Lächelnd

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#20
17. Mai 2013, um 17:27:28 Uhr

keine Ahnung
  :oaber ich würde dort an deiner stelle nicht sondeln
 
 Dickkopf
 
 
, seiden du willst bald wieder aufhören müssen 

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#21
17. Mai 2013, um 17:51:14 Uhr

Ich will ja net nach Bomben suchen,
es ist nur in der Nähe eine seltsame Formation der Erde...usw.
Das sieht eher nach nen "Ringwall" aus, ähnlich wie von einer früheren Römerbefestigung.
Glaube nicht das das ein Bombeneinschlag war.

 Cool

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#22
17. Mai 2013, um 18:52:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christian86
Nehmen wir mal an ich werde von der Polizei beim sondeln am Wegrand erwischt.
 


Moin,

"erwischt", kann nur werden, wer etwas ungesetzliches tut. Wenn Du selbst schon diesen Begriff verwendest, (freud'scher Verschreiber) machst Du damit deutlich, was wirklich hinter Deinem Ansinnen steht. Jeder, der bei einer erlaubten Tätigkeit von der Polizei angetroffen wird, wird von dieser nicht erwischt, sondern kontrolliert oder überprüft.

Denkmal darüber nach, hätte E. L. jetzt geschrieben.

Viele Grüße

Walter

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#23
17. Mai 2013, um 19:08:54 Uhr

@Christian86
 

na dann,  Zwinkernd
aber bei dem eventuellen ringwall kann es ja auch passieren das du einen Blindg. findest.
da würde ich mich erst mal informieren und eine Nfg holen.

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#24
17. Mai 2013, um 19:15:22 Uhr

Deinen vermeindlichen Ringwall müsste du als solchen schon melden!  Belehren
Und in munitionsbelasteten Wäldern würde ich gar nicht sondeln. Du hast nur ein Leben!  Weise

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#25
17. Mai 2013, um 19:24:45 Uhr

ich denke du musst den Waldbesitzer nach einer Grabegenehmigung fragen. Kann ja nicht jeder einfach so in den Wald gehen und 50 Löcher buddeln, ist bestimmt Sachbeschädigung oder so.

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#26
17. Mai 2013, um 20:08:12 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andvari
ich denke du musst den Waldbesitzer nach einer Grabegenehmigung fragen. Kann ja nicht jeder einfach so in den Wald gehen und 50 Löcher buddeln, ist bestimmt Sachbeschädigung oder so.

Moin,

ja, das ist völlig richtig, der Waldeigentümer muss zur Suche seine Erlaubnis erteilen (Privatrecht), zusätzlich zur Nachforschungsgenehmigung der Denkmalschutzbehörde (öffentliches Recht). Eine Sachbeschädigung liegt allerdings nicht vor, da Boden keine Sache ist (im juristischen Sinne) und nicht beschädigt werden kann. Die Entnahme von Funden ohne die Erlaubnis des Grundeigentümers ist allerdings bei Funden deren Wert über 10 Euro liegt eine Unterschlagung und somit eine Straftat nach § 246 StGB. Es ist daher zweckmäßig mit dem Einholen der Erlaubnis vom Grundeigentümer sich auch mit ihm über die Eigentumsfrage an den Funden zu einigen. Die meisten Grundeigentümer sagen: "Bei Goldmünzen wird geteilt, die restlichen Funde kannst Du behalten."

Viele Grüße

Walter

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#27
17. Mai 2013, um 21:43:07 Uhr

Naja, eine Unterschlagung wird es erst, wenn Du den Fund nicht meldest.
Rein juristisch darft Du ohne vorherige Genemigung im Wald oder auf dem Feld suchen. Dabei begehst Du keine Straftat.
Nur, wenn irgendwo "Betreten verboten" oä steht, darf man da nicht auf das Grundstück. Fragen würd ich aber trotzdem. Wenn der Grundeigentümer Dich da so buddeln sieht und sich wundert, kann er Dich des Grundstücks verweisen und ist sauer. Dann darfst Du da nicht mehr drauf.

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