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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Grabgenehmigung

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Avatar  Grabgenehmigung  (Gelesen 3581 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Mai 2013, um 22:04:35 Uhr

Hallo zusammen,

ich wollte einmal fragen ob und wie viel eine Grabgenehmigung kostet und wie man die vor allem in Thüringen bekommt oder ob das von Kreis zu Kreis anders ist. Ich habe schon unterschiedlichste Sachen gelesen, von nix über 30€ bis zu 130 € bzw. 260 (!) €
Boh
Außerdem frage ich mich, wo man da hin muss wenn man die Genehmigung will.
Kann mir da irgendjemand weiterhelfen?

« Letzte Änderung: 16. Mai 2013, um 22:13:04 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
16. Mai 2013, um 23:13:54 Uhr

Wende dich mal an den user WALTER FRANKE,der crack schlechthin für solche fragen 
 Smiley

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(versteckt)
#2
16. Mai 2013, um 23:15:11 Uhr

Grabgenehmigungen gibt es bei der Friedhofsverwaltung, denke ich.

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(versteckt)
#3
16. Mai 2013, um 23:57:53 Uhr

Grabungsgenehmigungen bekommst du beim Landesamt für Denkmalpflege.
Meist werden die aber abgesagt(wie ich gelesen hab).
Gerade Thüringen soll da streng sein, da es viele Siedlungen/Projetcte/..usw der Ur und Frühgeschicht gibt/hat.
Habe erst heut habe die  Email vom Amt bekommen, da ich Ähnliche Fragen hatte.
Es scheint sehr schwer.
Der Typ meinte sogar man darf nicht sondeln gehen in Thüringen...
 Schockiert
 Traurig
aber bei so viel Wald...

Lg

Hinzugefügt 17. Mai 2013, um 00:00:55 Uhr:

Achso, habe noch den passenden Link gefunden die dir Auskunft geben können.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.thueringen.de/denkmalpflege/tlad/start.htm


LG

« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, um 00:00:55 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#4
17. Mai 2013, um 07:34:15 Uhr

Moin,

ein Crack bin ich nicht, ich habe nur schlicht in der Schule lesen gelernt und viel später, dass es google gibt:


§ 18
Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der Denkmalfachbehörde. Die Grabungsgenehmigung kann bestimmen, wer Unternehmer der Grabung sein soll. §  16 Abs. 4 gilt sinngemäß.

§ 21 a
Kosten
Für Erlaubnisse nach diesem Gesetz  werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Die Bestimmungen über die Kosten der Baugenehmigung bleiben unberührt


 
NFG werden in Thüringen erteilt, dass hat mir der Landesarchäologe selbst bestätigt, wenn der Antragsteller ein Forschungsprojekt vorlegt.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 17. Mai 2013, um 07:35:44 Uhr von (versteckt) »

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#5
17. Mai 2013, um 09:09:35 Uhr

"..und viel später, dass es google gibt.."

ich auch walter, auch das es wiki gibt
Zwinkernd


WIKI:

Das Wort Crack bezeichnet u.a.


  • umgangssprachlich einen Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
    Registrieren oder Einlogen
    Experten
    auf einem bestimmten Gebiet


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#6
17. Mai 2013, um 10:12:54 Uhr

Du musst Dir im Prinzip eine Fläche suchrn, auf der Du suchen willst. Dann überprüfst Du, ob dort ein Grabungsschutzgebiet (GSG) oder ein Bodendenkmal (BD) ist. Dort gibt es in der Regel keine Genehmigungen. Ist das Gebiet "frei", stellst Du bei der oben genannten Behörde den Antrag auf die Genehmigung und gibst an, was für Nachforschungen Du betreiben willst. Die Genehmigung dürfen sie Dir nur versagen, wenn in dem Gebiet oder in Deiner Person ein triftiger Grund hierfür liegt. Jede grundlose Ablehnung verstößt gegen Art. 5 III GG und Du kannst dagegen vorgehen. Die Behörde darf nur im Rahmen der Gesetze handeln! Daher brauchst Du für die Suche nach Nicht-BD auch keine Genehmigung. ZB wenn Du am Baggersee die Euros oder auf einem Wanderweg die Reichspfennige suchen willst.

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#7
17. Mai 2013, um 13:07:15 Uhr

Das heist wenn ich am Wanderweg sondle ohne zu Graben , das ist erlaubt?

Lg

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#8
17. Mai 2013, um 13:10:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christian86
Das heist wenn ich am Wanderweg sondle ohne zu Graben , das ist erlaubt?

Lg
Die Frage ist nicht ob du suchst oder gräbst, sondern nach was du suchst oder gräbst.

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#9
17. Mai 2013, um 13:16:45 Uhr

er möchte doch an diesem wanderweg nur sondeln und nicht graben
Zwinkernd

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#10
17. Mai 2013, um 13:27:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis
er möchte doch an diesem wanderweg nur sondeln und nicht graben
Zwinkernd
Elvis, selbst ohne Sonde darf du keine ungenehmigten Nachforschungen anstellen! Deshalb immer die Frage, nach was gesucht wird. Und dann erst wo gesucht wird. Und ... Sondeln ohne zu graben, glaubt dir kein Mensch!

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#11
17. Mai 2013, um 13:37:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
Elvis, selbst ohne Sonde darf du keine ungenehmigten Nachforschungen anstellen! Deshalb immer die Frage, nach was gesucht wird. Und dann erst wo gesucht wird. Und ... Sondeln ohne zu graben, glaubt dir kein Mensch!

ja doch...
Smiley

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#12
17. Mai 2013, um 13:46:44 Uhr

Nehmen wir mal an ich werde von der Polizei beim sondeln am Wegrand erwischt.
Sie fragen dann was machen sie da. Ich würde sagen, ich suche nach Kleingeld usw.
Oder ich Räume den Wegrand auf

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#13
17. Mai 2013, um 13:52:40 Uhr

vielleichst suchst du ja nach einem verlorenen schlüssel oder den ring deiner mutter?
Zwinkernd

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#14
17. Mai 2013, um 14:46:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Christian86
Oder ich Räume den Wegrand auf
Das wird dir ein Polizist bestimmt nicht glauben. Wenn du aber ehrlich bist, und sagst, dass du nach verlorenen Kleingeld und Schmuck suchst, ist Alles im grünen Bereich, sofern du nicht zufällig auf einem Bodendenkmal bist. Dann nämlich, würde man dir das mit der Kleingeldsuche nicht mehr glauben. So einfach ist das.

Hinzugefügt 17. Mai 2013, um 14:47:48 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Elvis
vielleichst suchst du ja nach einem verlorenen schlüssel oder den ring deiner mutter?
Zwinkernd
Mit dem Spaten?

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