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 Mir gehört ein BD,darf ich graben?

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Avatar  Mir gehört ein BD,darf ich graben?  (Gelesen 1039 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
06. Februar 2014, um 20:40:16 Uhr

Hallo,
wie siehts eigentlich aus wenn ich Besitzer eines Schlosses bin, das ein Boden-, oder sagen wir dann Baudenkmal ist. Oder Waldstück mit BD etc.
Mir kann doch niemand verbieten auf meinem Grundstück z.B einen Baum zu pflanzen.

Ich kann euch beruhigen ich habe kein Schloß :Smiley

Gruß Mäx

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#1
06. Februar 2014, um 20:44:01 Uhr

In dem Fall bekommt du Auflagen von der Denkmalschutzbehörde.

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#2
06. Februar 2014, um 21:46:38 Uhr

Also ,ein Baum pflanzen darfst du ohne weiteres . Suchen und Graben darfst du nicht .Es sei das daß BDA die grabung selbst vornimmt .
Soweit mir bekannt ist es Verboten auf BD zu Suchen und Graben.

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(versteckt)
#3
06. Februar 2014, um 22:45:57 Uhr

Ich stimme jott zu... Du hättest dann Auflagen... Wie selbst wenn du beim Arbeiten im Garten ne Münze findest ist auch die dem Amt vor zu legen...
Da gab es auch schon Öffentliche Verfahren bei dem Schloss Besitzer zu Wiederherstellung und auch Bußgeld verurteilt wurden...

Gruß SpAß'13...

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#4
07. Februar 2014, um 07:35:45 Uhr

is ja zb auch so dass Du keinen Baum ohne Genehmigung fällen darfst, egal wieviele Generationen er schon Dir gehört. Mit BD oä ist das sicher genauso!

Hinzugefügt 07. Februar 2014, um 07:37:21 Uhr:

Tscha, Eigentum verpflichtet zwar, berechtigt aber selten... Schockiert

« Letzte Änderung: 07. Februar 2014, um 07:37:21 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#5
07. Februar 2014, um 08:53:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von hubsi336
is ja zb auch so dass Du keinen Baum ohne Genehmigung fällen darfst, egal wieviele Generationen er schon Dir gehört. Mit BD oä ist das sicher genauso!

Hinzugefügt 07. Februar 2014, um 07:37:21 Uhr:

Tscha, Eigentum verpflichtet zwar, berechtigt aber selten... Schockiert
mit dem baum stimmt net , kommt drauf an ob die kreisverwaltung oder die stadt eine baumschutzverordnung hat. ich darf hier bei mir rund um üerall die fällen . betreibe das gewerblich forst und privat . nur in der zeit 31okt.bis 1 märz darfst du inerhalb vom ortzring das . ausserhalb dieser zeit greift das bundesnaturschutzgesetz eigendlich welches ausserhalb der zeit die dinger den vögel zu schreibt zum brüten. auch hecken darfst du nur beschneiden nicht entfernen. man kann in der zeit aber ne genemigung wegen bestimmten gründen beantragen . gefahr in verzug usw. inerhalb der zeit darf man hier wo keine baumschutzverordnung ist alles mit einem BODENNAHEN PFLEGESCHNITT BEARBEITEN ;-)) den forst betrifft das aber nicht . da im ganzen jahr eigendlich rein rechtlich !!

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