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 Naturbiotop in Thüringen

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Avatar  Naturbiotop in Thüringen  (Gelesen 1015 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. September 2010, um 16:36:24 Uhr

Hallo Leute,

wollte heut losziehen um meine erste Suche zu starten, musste dann feststellen,
das vor dem Wald indem sich eine Ruine findet ein Infoschild steht indem steht
das es sich um ein Naturbiotop handelt.
Heißt das ich darf dann nur mit behördlicher Genehmigung, oder überhaupt garnicht?
Danke.

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(versteckt)
#1
27. September 2010, um 17:08:19 Uhr

Moin,

auf diesem Gelände geht gar nichts und eine Genehmigung dort zu suchen gibt es nicht, da hätten sogar die Denkmalschutzbehörden Probleme, wenn sie dort hin wollten und vorher bei der Umweltschutzbehörde eine Genehmigung haben wollten, die die Behörde dort genauso benötigt wie jeder Bürger auch.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#2
27. September 2010, um 18:38:26 Uhr

Außerderm ist das Suchen an/in und im unmittelbaren Umkreis von Ruinen das Suchen verboten  Zwinkernd
Falls noch Fragen hast meld dich  Zwinkernd


Liebe Grüße

Fabian

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(versteckt)
#3
27. September 2010, um 19:03:28 Uhr

 Weise das is das schöne hier, an den torres (Alte Wachtürme) oder auch an alten Mühlen, kümmerts hier keinen, oder auch auf Privatgeländen mit alten Fincas, da muss nur der Besitzer sein ja und amen geben.  Super und dann kein Prob  Suchen
Gut an alten Castellen, sollte man es nicht tun, abere hier ist ja nich germany zum glück  Zwinkernd
Gut Fund und Gruß Holli

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
27. September 2010, um 21:22:11 Uhr

Hi Leon Idefix,

danke für die Info aber was heißt unmittelbare Umgebung?
Gibts da ne definierte Entfernung im Meter?
Danke


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(versteckt)
#5
27. September 2010, um 21:37:29 Uhr

Glaube das kann man nicht so einfach sagen, denn das Suchen auf Bodendenkmälern ist verboten (d.h. Ruinen,alte Siedlungen  und und und), nun muss man sich erkundigen wo die Grenzen des Bodendenkmals sind (sozusagen abgegrenzte Gebiete). Am besten schauste mal ob du eine Karte findest in denen die Bodendenkmäler eingetragen sind....Näheres wird dir sicher Walter  sagen können, kenn mich dort oben in den Bundesländern nicht so aus  Zwinkernd

Falls noch Fragen hast nur her damit, ich was nur zu gut wie das am Anfang alles war Zwinkernd

Liebe Grüße

Fabian

PS: Ihr dürft mich gerne Verbessern wenn ich was verwechsle  Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#6
27. September 2010, um 21:41:45 Uhr

Auf jeden Fall ab da wo ein Schild ( oder hinweis) steht ist schluss, das ist hier auch so wenn ein Schild steht Privado, dann sollte man es auch nich rausfordern.  Zwinkernd

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(versteckt)
#7
28. September 2010, um 05:31:13 Uhr

Moin,

was ist es denn für eine Ruine?

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#8
28. September 2010, um 06:03:58 Uhr

Hi,

 "gar nicht" wird gar nicht zusammen geschrieben.

O.k.- nach Ruecksprache mit unserem Firmenanwalt ist das "Sondeln"  grundsaetzlich nicht verboten.
Verboten ist: das Graben !!!!!!!!

Gruss,

Gold

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#9
01. Oktober 2010, um 15:18:52 Uhr

Hi Walter Franke,

es handelt sich um eine Burg oder befestiges Gebäude das mitten im Wald liegt.
Ich müsste nochmal dorthinfahren und mir aufschreiben was auf dem Schild stand.

Servus

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