Wenn ich mich falsch augedrückt habe,
ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden. (Quelle Lfu Bayern)
Naturschutzgebiet
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
- 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- 2.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3.wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit. (Quelle stmuv Bayern)
Also nicht das Gleiche, aber für's Sondeln gilt das Gleiche
Gruß FK