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 Schlacht um Elchingen

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Avatar  Schlacht um Elchingen  (Gelesen 982 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
23. Juni 2021, um 15:12:42 Uhr

hallo liebes forum,

ich habe großes interesse an dem Waldstück des klosters elchingen zu sondeln.

ein kumpel von mir aber meinte, dass man so nah am gebäude nicht graben dürfte.

jetzt wollte ich mal bei euch nachfragen, ob es ein gesetz gibt, welches regelt wo man graben darf und wo nicht?


glaubt ihr da gibt es was zu holen?


danke vorab.

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#1
23. Juni 2021, um 15:47:04 Uhr

Das Kloster ist garantiert ein Baudenkmal, wahrscheinlich sogar ein Bodendenkmal. Da darfst du nicht graben, sondern musst sogar einen diffusen Abstand halten. Im allgemeinen wird von 100m gesprochen.

Aber ich glaube auch nicht, dass du da viel finden würdest. Die bekannten Schlachtfelder werden besondelt, seit es Sonden gibt und früher hat das niemanden gekümmert, ob da ein BD ist.

Viele Grüße,
Günter

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#2
23. Juni 2021, um 15:58:08 Uhr

Am besten machst Du Dich schlau über den BayernAltas

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Aber es ist schon so wie Drusus geschrieben hat Zwinkernd

Gruß FK

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#3
23. Juni 2021, um 16:33:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Im allgemeinen wird von 100m gesprochen.

Naja da reden wir Sondler öfter von, das LDA sieht das aber eher anders. 
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informationen_für_sondengaenger_2020.pdf (bayern.de)


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#4
23. Juni 2021, um 19:14:22 Uhr

Die Frage ist natürlich "was sind einige/mehrere hundert Meter"?
Eine juristische Definition habe ich noch nicht gefunden und die Archäologen sind sich da auch nicht einig. Als "mehrere" sehe ich mindestens 200 Meter. Ich habe aber auch schon 300 Meter genannt bekommen. Komischerweise hat ein anderer Sondlerkollege von der gleichen Person aber schon 150 gesagt bekommen.

Offline
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#5
23. Juni 2021, um 19:17:12 Uhr

Deswegen ist es für uns Sondler ja ziemlich unsicher und eine Ermessenssache des Richters, wenn man denn dann vor ihm steht.

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