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 Sind " Lesefunde " strafbar in Baden Württemberg ?

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Avatar  Sind " Lesefunde " strafbar in Baden Württemberg ?  (Gelesen 734 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
14. September 2012, um 12:31:29 Uhr

Wenn ich in Baden Württemberg einen " Lesefund " melde, ist das strafbar bzw. darf ich " zufällig " einen Fund machen und dann legal melden ?

Ich finde zum Beispiel eine Fibel mit dem Detektor oder ohne Hilfsmittel und melde diesen Fund dann.

Danke für sachdienliche Hinweise   Zwinkernd

Offline
(versteckt)
#1
15. September 2012, um 01:02:51 Uhr

Ich sehe das mal so dass Du ja nichts dafür kannst wenn Du einfach über einen Fund drüberfällst, nur wird es schwierig das glaubhaft zu machen mit dem Detektor in der Hand  Zwinkernd
Ein guter Freund von mir hat mal genau das Glück gehabt, auf dem Weg ins Sondelgebiet die Geräte geschultert haben wir so locker dahingeplauscht als er sich plötzlich bückt und ein Randleistenbeil aus Bronze neben dem Weg aufhebt - ich bin fast aus den Schuhen gekippt! Sein Kommentar, man muss eben auch mit den Augen suchen...  Weise

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