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21. Dezember 2012, um 20:08:06 Uhr
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Wie ist das eigentlich genau wenn man eine Genehmigung für das besondeln einiger Felder hat? Muß ich den Denkmalämtern alle Funde auch Reichspfennige oder so vorlegen? Oder sind es doch nur die bedeuteten Funde, die die Ämter interessieren? Mache ich mich schon strafbar der Fundunterschlagung wenn ich nicht alles vorlege? Bekommt man seine Funde eigentlich zurück in NRW?
Ich bedanke mich für eure Beiträge
Viele Grüße Reticulum
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