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 Sondelgenehmigung

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Avatar  Sondelgenehmigung  (Gelesen 967 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Dezember 2012, um 20:08:06 Uhr

Wie ist das eigentlich genau wenn man eine Genehmigung für das besondeln einiger Felder hat? Muß ich den Denkmalämtern alle Funde auch Reichspfennige oder so vorlegen? Oder sind es doch nur die bedeuteten Funde, die die Ämter interessieren? Mache ich mich schon strafbar der Fundunterschlagung wenn ich nicht alles vorlege? Bekommt man seine Funde eigentlich zurück in NRW?

Ich bedanke mich für eure Beiträge

Viele Grüße Reticulum

Offline
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#1
21. Dezember 2012, um 22:01:08 Uhr

Die Genehmigung bekommst Du nicht für einzelne Felder.Du bekommst wenn eine Genehmigung nach DSG nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen. z:B Denkmalbehörde, Stadt Archäologe ect. zunächst für ein Jahr und meistens nicht direkt für ein riesiges Gebiet.Zeigen kann man schon alles.Zum Rest würde ich mich einfach mal einlesen.
Eventuell die SuFu benutzen.Lese mal Richtung Schatzregal Denkmalschutzgesetz.
Ein wenig selbst lesen und informieren gehört nun mal dazu.

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#2
21. Dezember 2012, um 22:10:42 Uhr

@jenne79
In NRW bekommt man die Felder eingetragen  die man zuvor in ner 1:25000/50000 Karte markiert hat. Vorausgesetzt das da kein BD Ist.
LG
Plinus


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#3
21. Dezember 2012, um 22:14:10 Uhr

Also ich hab meiner zuständigen Archäologin ein bestimmtes Gebiet in einer Karte eingezeichnet das ich mir als Suchgebiet vorstelle und Sie sagte das das
so ok ist.Auf Denkmäler soll ich nur achten(logisch) nur welche Felder genau das muss man schon mit dem Grundstückseigentümer
ausmachen.

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(versteckt)
#4
21. Dezember 2012, um 22:19:07 Uhr

@jenne79
Du solltest dich vielleicht auch mal einlesen und mall auf die Seite vom LVR gehen und dich schlau machen.

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