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 Sondeln am Strand legal?

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Avatar  Sondeln am Strand legal?  (Gelesen 8495 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
15. Februar 2013, um 02:41:24 Uhr

Hallo liebe Schatzsucher Gemeinde

Ich wollte schon seit meiner Kindheit gerne Schätze suchen und nun habe ich vor mir einen ACE 150 zu kaufen und los zu sondeln  Suchen

Ich wohne in Hamburg und möchte gerne wissen ob ich ohne Genehmigung am Elbstrand sondeln darf ohne Probleme mit Polizei oder so zu bekommen. Ausserdem möchte ich auch gerne am Ost und Nordseestrand mal Sondeln gehen. Ist das ohne Genehmigung legal?

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(versteckt)
#1
15. Februar 2013, um 08:06:17 Uhr

Moin,

ja, für die Suche am Strand nach DM, Euros und Schmuck braucht man keine NFG, allerdimgs sieht das die Denkmalschutzbehörde von SH etwas anders, deshalb soll am 20. April, verm. am Timmendorfer Strand, eine Strandsuchaktion durchgeführt werden.

Das mit dem ACE 150 solltest Du Dir aber noch mal überlegen, er hat keine PinPoint-Funktion, kaufe Dir lieber den ACE 250 mit der PinPoint-Funktion.

Viele Grüße

Walter
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#2
15. Februar 2013, um 08:54:49 Uhr

Hey,

oder den F2, wird hier im Forum grade angeboten mit zwei Spulen. Hab ihn selbst und bin sehr zufrieden damit. Applaus

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#3
15. Februar 2013, um 09:05:31 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

ja, für die Suche am Strand nach DM, Euros und Schmuck braucht man keine NFG, allerdimgs sieht das die Denkmalschutzbehörde von SH etwas anders, deshalb soll am 20. April, verm. am Timmendorfer Strand, eine Strandsuchaktion durchgeführt werden.

Das Sondeln am Strand ist legal, hier muss man nur auf Naturschutzgebiete aufpassen.
@ Walter, das sieht übrigens auch die Denkmalschutzbehörde in SH so. Mir gegenüber wurde bezüglich der in Timmendorf angesprochenen Strandsuchgenehmigung immer von einer freiwilligen Serviceleistung gesprochen. Vielleicht solltet Ihr vor Eurer Aktion auch mal das Gespräch mit denen suchen, um so ein "aneinandervorbeireden" zu vermeiden? Aber das Thema hat eigenen Threats und wir sollten es nicht in diesem Threat aufwärmen.

Gruß

« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, um 09:06:42 Uhr von (versteckt) »

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#4
15. Februar 2013, um 10:44:01 Uhr

Moin,

freiwillige Serviceleistung?

Wenn man aber die freiwillige Serviceleistung nicht in Anspruch nehmen möchte und ohne freiwillig ausgestellte NFG am Strand suchen geht, verliert man jeden Anspruch auf Erteilung einer gesetzlich vorgesehenen NFG für die Nachforschung nach archäologischen BD.

Nach welcher Rechtsgrundlage stellt denn die Behörde freiwillige NFG unter widerrechtlicher Androhung von Rechtsnachteilen aus?

Viele Grüße

Walter

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#5
15. Februar 2013, um 10:51:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Finderhannes
Das Sondeln am Strand ist legal, hier muss man nur auf Naturschutzgebiete aufpassen.
@ Walter, das sieht übrigens auch die Denkmalschutzbehörde in SH so. Mir gegenüber wurde bezüglich der in Timmendorf angesprochenen Strandsuchgenehmigung immer von einer freiwilligen Serviceleistung gesprochen. Vielleicht solltet Ihr vor Eurer Aktion auch mal das Gespräch mit denen suchen, um so ein "aneinandervorbeireden" zu vermeiden? Aber das Thema hat eigenen Threats und wir sollten es nicht in diesem Threat aufwärmen.

Gruß
Die haben das Ding verbockt und bekommen jetzt die Quittung. Es ist nur noch wenig Zeit diese unsinnige Strandsuchgenehmigungspraxis offiziell einzustellen.

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#6
15. Februar 2013, um 13:38:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

freiwillige Serviceleistung?

Wenn man aber die freiwillige Serviceleistung nicht in Anspruch nehmen möchte und ohne freiwillig ausgestellte NFG am Strand suchen geht, verliert man jeden Anspruch auf Erteilung einer gesetzlich vorgesehenen NFG für die Nachforschung nach archäologischen BD.

Nach welcher Rechtsgrundlage stellt denn die Behörde freiwillige NFG unter widerrechtlicher Androhung von Rechtsnachteilen aus?

Viele Grüße

Walter

Das ist so auch nicht ganz richtig, so wie ich das Anschreiben verstanden habe bezieht sich der von Dir erwähnte Passus auf die Suche Abseits der Strände (billigende Inkaufnahme auf BDs zu stoßen). Ja und hier gibt es dann die wirklich unterschiedlichen Standpunkte vom Amt und den Sondlern. Das weiß ich daher bitte das nicht hier diskutieren.

Gruß

« Letzte Änderung: 15. Februar 2013, um 13:40:34 Uhr von (versteckt) »

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#7
15. Februar 2013, um 13:57:38 Uhr

Hallo Philmo,
mal etwas zum ACE250 o. ACE150 wenn du an Nord und Ostsee suchen möchtest und dein Hobby mit Erfolg betreiben willst dann empfehle ich Dir den Tesoro Lobo Supertraq der läuft am Strand/Salzwasser sehr ruhig und genau. Das kann man vom ACE250 nicht gerade behaupten.

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Link zu Tesoro Lobo Erfahrungsberichte.


Wenn ich schon zum Sondeln gehe und muss dafür mit dem Auto etliche Km zurücklegen dann will ich auch einen guten Detektor.

Ich hatte selbst den ACE250, habe auch schöne Sachen gefunden. Nur mit der Zeit... merkt man wie ausgelutscht alles ist, es wird ja nicht erst seit gestern mit Metalldetektoren gesucht.

Deshalb besorge dir einen guten Detektor.

gut Fund 5Cent

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#8
15. Februar 2013, um 15:17:08 Uhr

ohne Genehmigung am Elbstrand sondeln darf man ja.
 in aller Früh, da hast den Strand für Dich und es nervt keiner Suchen.
 Am besten ist auch die Suche nach einem Sturm - da weht es die Münzen frei und sie spickern im Sand heraus- brauchst bloß noch aufsammeln Narr
Wünsch Dir Gut Fund und berichte mal, wie es war. Suchen


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(versteckt)Themen Schreiber
#9
18. Februar 2013, um 13:06:49 Uhr

Danke für die Auskünfte

Ich hoffe das mein Detektor diese Woche noch ankommt, und dann gehts los. Smiley

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#10
18. Februar 2013, um 13:52:51 Uhr

Du musst dir immer zwei Fragen beantworten:

1. Wo? Bodendenkmal ja/nein
2. Wonach? Bodendenkmal ja/nein

Wenn du beide Fragen mit Nein beantworten kannst, brauchst du keine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde, musst bei Privatbesitz nur den Grundstückseigentümer fragen.

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