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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln auf "Ausversehen" verbotenen Untergründen

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Avatar  Sondeln auf "Ausversehen" verbotenen Untergründen  (Gelesen 10150 mal) 0
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#45
28. Februar 2018, um 19:14:30 Uhr

...Anscheinend ist das in BW nicht so einfach...wir sind im Schwabenländle, wo jeder Busch in dem Du neibisseln willsch jemanden gehört der am Fenschterbrett nur auf so jemanden wartet...verschtescht?

Ja...so isch das bei uns.... Viele Sondler stehen angeblich am Amt und hätten gerne eine NFG...in meinen Augen sind das Schafe die zur Schlachtbank gehen in unseren B-Land. Amtlich schwäbisch notiert und regestriert... LEIDER.  Unentschlossen

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#46
28. Februar 2018, um 22:28:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Micha
...darf ich mal unterbrechen und was Anderes fragen?
Ich sondle in Baden Würggemberg...habe schon einige Versuche gestartet mal BD`s via Google ausfindig zu machen. Ich hatte mal eine Seite die mir detailliert BD`s angezeigt haben, so war ich immer auf der sicheren Seite... Nun haben unsere "Geldgeilen Herrscher" diese Seite gelöscht.... Schockiert ...

WIE und WO finde ich Eintragungen zu BD`s...mich kotzt das voll an...denn wie soll ich mich informieren NICHT DORT sondeln zu dürfen, wenn ABSICHTLICH Jene Seiten gelöscht werden!!!

Bitte um seriöse Antworten !

Sei doch froh. In dem Fall kann man dir nicht vorwerfen, dass du gezielt nach BDs suchst, denn du hast ja keine Möglichkeit herauszufinden, wo sich welche befinden. Man muss Nachteile zu seinem Vorteil nutzen.  Zwinkernd

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#47
28. Februar 2018, um 22:39:16 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
Sei doch froh. In dem Fall kann man dir nicht vorwerfen, dass du gezielt nach BDs suchst, denn du hast ja keine Möglichkeit herauszufinden, wo sich welche befinden. Man muss Nachteile zu seinem Vorteil nutzen


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

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#48
28. Februar 2018, um 22:40:27 Uhr

Ganz so einfach ist es nicht, denke ich. Die Bodendenkmäler müssen nicht online einsehbar sein. Viele Ämter befürchten damit sog. "Schatzsucherkarten". Sprich: "Dann wird vermehrt auf den gekennzeichneten Flächen gesucht." Das Recht der Einsichtnahme in die Ortsakten (dort werden Bodendenkmäler archiviert) hat jeder, der "ein berechtigtes Interesse" vorzuweisen hat. Aber dafür muss man natürlich erst einmal beim Amt vorstellig werden. So ist es jedenfalls in MV und einigen ostdeutschen BL.

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(versteckt)Themen Schreiber
#49
28. Februar 2018, um 22:48:06 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Ganz so einfach ist es nicht, denke ich. Die Bodendenkmäler müssen nicht online einsehbar sein. Viele Ämter befürchten damit sog. "Schatzsucherkarten". Sprich: "Dann wird vermehrt auf den gekennzeichneten Flächen gesucht." Das Recht der Einsichtnahme in die Ortsakten (dort werden Bodendenkmäler archiviert) hat jeder, der "ein berechtigtes Interesse" vorzuweisen hat. Aber dafür muss man natürlich erst einmal beim Amt vorstellig werden. So ist es jedenfalls in MV und einigen ostdeutschen BL.

Was für eine verquere Logik !?....Dann gibt man also keine Infos wo verbotenes Gebiet ist, nur um später eine Anzeige zu schreiben weil man sich genau dort zufällig aufhält.

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#50
28. Februar 2018, um 22:57:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von Super-Moto
Was für eine verquere Logik !?....Dann gibt man also keine Infos wo verbotenes Gebiet ist, nur um später eine Anzeige zu schreiben weil man sich genau dort zufällig aufhält.
Beruhige dich. Du kannst dir jederzeit die Information, wo sich Bodendenkmäler befinden, bei der Unterren Denkmalschutzbehörde besorgen. Wo ist das Problem?

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#51
28. Februar 2018, um 23:09:15 Uhr

Sehe ich anders- wer will, dass Regeln, Gesetze befolgt werden, hat für Transparenz zu sorgen.

Sonst bräuchte man ja auch keine Schilder mehr aufstellen, die die einzuhaltende Geschwindigkeit anzeigen, etc.

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#52
28. Februar 2018, um 23:26:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Sehe ich anders- wer will, dass Regeln, Gesetze befolgt werden, hat für Transparenz zu sorgen.

[font="Helvetica Neue", Helvetica, "Nimbus Sans L", Arial, "Liberation Sans", sans-serif]Das Landesamt für Denkmalpflege führt ein Verzeichnis der Kulturdenkmale. Die unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis, in das jedermann Einblick nehmen kann. [/font][/color]


So steht es im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.

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#53
28. Februar 2018, um 23:38:18 Uhr

Ist in BW aber nicht so- dazu gab es vor nicht allzu langer Zeit ne große Diskussion  Smiley

Hinzugefügt 01. März 2018, um 08:10:11 Uhr:

Hier noch ein Link zu dieser Sache, ist zwar die Bild, der Sachverhalt dürfte aber stimmen

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://www.bild.de/regional/stuttgart/archaeologie/schatzsucher-hans-soll-sich-vom-acker-machen-48172726.bild.html


« Letzte Änderung: 01. März 2018, um 08:10:11 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

(versteckt)
#54
01. März 2018, um 11:29:50 Uhr

Ist es nicht ganz einfach? Wenn mann nichts finden kan dan frage sie beim Regierungsbehörden. Die haben die gesetzliche Pflicht Sie zu informieren.

Kann noch gut sein auch wenn man Ihre Gesicht kent. Vieleight darfst du noch mall hilfen wenn die archeologen graben gehen.
Habe es so Jahren lange gemacht und mehrmalen geholfen bei aufgrabungen. Ich habe sogar Genehmigungen zu unabhängig suchen für verbotene Standorte wo es fast niemandem sonst erlaubt ist. Ich durfte auch oft gehen wenn die Archäologen fertig waren aber die Gruben waren noch nicht geschlossen. Meistens am Ende der Ausgrabungen aber manchmall auch am Ende jedes Tages. Unter vereinbarten Bedingungen natürlich.
Investiere durch Kontakte knüpfen.  Zwinkernd

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#55
01. März 2018, um 11:38:48 Uhr

Bei uns (in Bayern) ist es zumindest so, dass niemand einfach ohne Grund auf einem Bodendenkmal graben darf. Nicht mal der Archäologe. Sinn und Zweck ist es, das Denkmal im Boden zu belassen. Wir haben einen Denkmalatlas, bei dem sich jeder Sondengänger über die Bodendenkmäler Bayerns informieren kann. Bei uns (in Bayern) wird kein Archäologe einen Sondengänger eine schriftliche Genehmigung für die Suche auf BD geben. Es sei denn er arbeitet ehrenamtlich für die Archäologie dann ist es unter Umständen möglich. In meinem Fall helfe ich ab und zu bei der Vorsprospektion für Baugebiete. Dann ist aber auch der Archäologe direkt vor Ort, um jeden Fund genau zu dokumentieren. Die Funde darf man aber dann auch nicht behalten. Ist aber auch kein Problem. Wichtig ist mir, was zu lernen und so eine Ausgrabung ist sehr sehr interessant. Super

Also, was soll die ganze Schlupflochsuche hier. Die rechtliche Lage ist doch bekannt. 

Gruß

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#56
01. März 2018, um 11:54:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Donausondler
Bei uns (in Bayern) ist es zumindest so, dass niemand einfach ohne Grund auf einem Bodendenkmal graben darf. Nicht mal der Archäologe. Sinn und Zweck ist es, das Denkmal im Boden zu belassen.


Das ist nicht nür in Bayern. Das is EU gesetz wass kommt aus das Vertrag von Malta. Zwinkernd
Alte gesätze müssen noch weiter angepasst werden daran, aber es geht Tag für Tag in diese Richtung, bis der Europäer überall gleich ist. Wir hier sind schön weiter.

Aber wie ich schön sagte gibt es ein Schlupfloch. Wie darf den bauer pflügen wann er die grund nicht in darf? Und wenn er darf, warum darfst du dan nicht?
Die obere Schicht wurde bereits gerührt und hat daher keine archäologische Bedeutung.

Das hat in mein land vor jahren relevant gewesen für sondler.
Lese mall dass hier. Ist unsere nationales Ministerium und das hat sich in den Rechtsvorschriften niedergeschlagen innerthalb das Vertrag von Malta.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://translate.google.nl/translate?sl=nl&tl=de&js=y&prev=_t&hl=nl&ie=UTF-8&u=https%3A%2F%2Fcultureelerfgoed.nl%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2Fdownloads%2Fnieuws%2Fartikel_grenzen_aan_graven_def.pdf&edit-text=

Daher aktuelle Ministerpolitik im Sinne der europäischen Gesetzgebung. Nicht etwas das ich gerade erfunden habe während ich ein bischen träumte oder sowas.  Grinsend Kann mann sehen an das original hier Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://alturl.com/8q7qx


Wir sondler in uns land haben für position gekämpft und erhalten. Ich würde sagen, nutzen Sie unsere Erfahrung dabei, un meine durch meine Beteiligung daran.













..

















Geschrieben von {author}

;Der Wert der Arbeit von Hobbyarchäologen wird regelmäßig diskutiert.  Die
  Die Anwesenden sind sich einig, dass viele (Detektor-) Amateure eins haben
  großes regionales Wissen und damit ihr Beitrag zur Archäologie
  Forschung in den Niederlanden.  Einer der Detektoramateure unterstreicht dies um eins
  Auflistung der Leistungen seiner Gruppe.   Cool




..


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#57
01. März 2018, um 13:13:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jott
Beruhige dich. Du kannst dir jederzeit die Information, wo sich Bodendenkmäler befinden, bei der Unterren Denkmalschutzbehörde besorgen. Wo ist das Problem?

Grinsend;D;D der Vertreter meiner UD gab mir damals persönlich eine Genehmigung. Auf die Frage nach einer Karte mit BDs gab es sinngemäß die Antwort: "Bekommen Sie nicht, ich will Ihnen ja nicht zeigen wo was ist, damit Sie nicht ausgerechnet da suchen..." Schockiert

Tja, somit habe ich überall suchen müssen Zwinkernd ausgeschlossene Äcker gab es ja nicht auf Nachfrage....

Nach einigen Jahren bekam ich jetzt, ohne weiteres Nachfragen, eine Karte mit "Tabuflächen", auf denen ich vorher aber war und auch schön Fundmeldungen für geschrieben hab.....

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#58
01. März 2018, um 13:56:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Auf die Frage nach einer Karte mit BDs gab es sinngemäß die Antwort: "Bekommen Sie nicht, ich will Ihnen ja nicht zeigen wo was ist, damit Sie nicht ausgerechnet da suchen..." Schockiert

Das kann schön sein. Schriftlich fragen dan.

Geschrieben von Zitat von partyrabbit
Wenn mann nichts finden kan dan frage sie beim Regierungsbehörden. Die haben die gesetzliche Pflicht Sie zu informieren.

Er muss Sie informieren. Ob es ihm gefält oder nicht.

Und dan auch. Schriflich, das Beweise das Sie es versucht hasst. Wen Sie die negative Antwort schriftlich kriegen haben Sie eine gute Verteidigung, weil wie soll man dan wissen wo man nicht darf??  Idee Wie kannst du so falsch sein, dass du bestraft werden kannst?

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#59
07. März 2018, um 16:50:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Super-Moto
Nö, ich muss nur meine 15 Beiträge voll bekommen damit ich hier im Forum vollen Zugriff habe. Aber die Antwort auf meine Frage interessiert mich natürlich trotzdem Smiley

ha ha ha ... geht mir auch so

Hinzugefügt 07. März 2018, um 16:55:26 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Super-Moto
15 Beiträge voll bekommen damit ich hier im Forum vollen Zugriff habe.  Smiley

wo kann man das den sehen, wieviel beitraege man geschrieben hat. `? gefühlt habe ich bestimmt schon mehr als 15 mal auf etwas geantwortet.  zaehlt das nicht mit? muss man neue beitraege anfangen`? oder wie oder was`?

« Letzte Änderung: 07. März 2018, um 16:55:26 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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