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 Sondeln Bayern / Rechtsgrundlage 2

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Avatar  Sondeln Bayern / Rechtsgrundlage 2  (Gelesen 3757 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. April 2018, um 17:01:14 Uhr

Hallo !

So alles nochmal von vorne.. mein Text ist verschwunden, sorry.. nicht das ihr mich für einen Trottel haltet...

Ich habe mich bereits über das Sondeln weitestgehend erkundigt. Auch bereits mit dem Denkmalschutz, wie dem Naturschutzbund telefoniert.

- Privatgelände immer die Genehmigung (am besten schriftlich) vom Eigentümer holen. Bei Funden 50/50 und Historischen gegenständen immer dem Denkmalschutz melden.

- Sich kundig darüber machen wo Denkmalgeschützte Bereiche sind und diese großflächig meiden.

- Löcher natürlich anständig wieder schließen, und Schrott und Dreck mit nehmen und sachgerecht entsorgen !

Nun zu meinen eigentlichen fragen.

Wie sieht es mit öffentlichen Wäldern, Parks, Wiesen oder Seen aus ?

Sprich Bereiche die dem Landkreis gehören..?

Darf man Wälder die NICHT unter dem Naturschutzgesetz ect. liegen betretten und dort auch Funde ausheben (20-30 Cm) ? Oder eben auf Wiesen oder Äckern ?

Was gibt es zu beachten oder ist verboten ?

Da ich mehrfach Videos auf YouTube gesehen habe,  dass die sondengänger in Wäldern unterwegs sind.

Leider habe ich über das netzt nirgendwo eine klare Antwort erhalten.

Wie oben beschrieben habe ich mit dem Denkmalschutz telefoniert. Ihrerseits steht dem nach nichts im Wege solle aber mich mal beim Naturschutzbund melden.

Danach habe ich mich mit dem Naturschutzbund in Bayern in Kontakt gesetzt. Hier habe ich keine klare Rückmeldung erhalten bezüglich des betretten oder graben. Lediglich hieß es man kann es mir nicht pauschal verbieten oder auch zusagen. Hierzu müsse ich mich beim Landkreis kundig machen (Nach dem Motto "keine Ahnung, nicht meine Abteilung") die Dame war wirklich nett könnte mir aber halt leider keine klare Antwort nennen.

So daher würde ich mich hier über eure antworten freuen ! Da auf unsere Ämter mal wieder kein Verlass ist !


Auch würde ich mich über Private Erfahrungen freuen !

Sollte es dieses Thema bereits geben entschuldige ich mich im voraus.

Danke schonmal für eure Antworten !

MfG Tim

Hinzugefügt 27. April 2018, um 17:06:52 Uhr:

Sooo sorry jetzt hat's geklappt... -.-

Hinzugefügt 28. April 2018, um 09:13:45 Uhr:

Kann mir da wirklich niemand was zu sagen ?

« Letzte Änderung: 28. April 2018, um 09:13:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)
#1
28. April 2018, um 18:07:17 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Wie sieht es mit öffentlichen Wäldern, Parks, Wiesen oder Seen aus ?

Sprich Bereiche die dem Landkreis gehören..?

Darf man Wälder die NICHT unter dem Naturschutzgesetz ect. liegen betretten und dort auch Funde ausheben (20-30 Cm) ? Oder eben auf Wiesen oder Äckern ?

Was gibt es zu beachten oder ist verboten ? 




..
Hallo Tim Smiley 

Diese frage habe ich mir auch schon gestellt, und habe mich dann auch mit dem Denkmalschutz von Bayern in Verbindung gesetzt. ... 

Und da wurde mir dann gesagt ... 















..

















Geschrieben von {author}

Nur so viel rasch zu Ihrer Frage mit dem Staatsforst. Der hat natürlich auch einen Eigentümer (entweder eine Gemeinde, wo man noch recht leicht an einen Ansprechpartner kommt, oder schwieriger die Bayerischen Staatsforsten, die sind auch ein „Unternehmen“).





..


Mfg


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
28. April 2018, um 21:54:08 Uhr

Hey Mister !

Das ist ja schonmal ein Anfang ! Danke für die Info Smiley

LG

Offline
(versteckt)
#3
28. April 2018, um 22:22:07 Uhr

Hallo!

Deine Fragen kann man eigentlich relativ einfach beantworten. Ich versuch es mal mit der Kurzversion, da es schriftlich den Rahmen sprengen würde:

Theorie: auch bei Grundstücken der Kommunen, Landkreise, Städte, Staatsforsten usw. brauchst du die Zustimmung des Berechtigten. Es spielt keine Rolle, ob der Eigentümer eine natürliche Person (Privatperson) od. juristische Person (z. B. Gemeinde) ist. Bis du einen Veranrwortlichen gefunden hast, wirst du ziemlich viel Strecke zurücklegen dürfen u. oftmals eine Absage erhalten.

Praxis: geh raus, führ dich ordentlich auf, mach deine Löcher zu u. nimm den Dreck mit. Kein Mensch wird sich aufregen. Klar kann es immer eine Ausnahme geben, dem grad eine Laus über die Leber gelaufen ist, aber damit muss man leben.


Gruß

S.

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(versteckt)
#4
28. April 2018, um 22:30:36 Uhr

Hallo Tim Smiley 

Also ich selbst finde ja, das man da keine Erlaubnis braucht von der gemeinte. Smiley 

Unsere Wälder sind so groß hier, und wenn man mal überlegt wie diese schon zerstört wurden. .....   Verlegen
 
Und wie viel Müll da rum liegt kann jeder Mensch froh sein das es uns Sondler gibt, wir machen die Natur wieder ein stück sauber auch wenn es nur ein bisschen ist was wir da machen. Smiley 

Und ja wie du ja auch schon sagtest. ... Smiley 














..

















Geschrieben von {author}

- Privatgelände immer die Genehmigung (am besten schriftlich) vom Eigentümer holen. Bei Funden 50/50 und         Historischen gegenständen immer dem Denkmalschutz melden.

- Sich kundig darüber machen wo Denkmalgeschützte Bereiche sind und diese großflächig meiden.

- Löcher natürlich anständig wieder schließen, und Schrott und Dreck mit nehmen und sachgerecht entsorgen !





..

Mfg


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
29. April 2018, um 08:43:59 Uhr

Okay alles klar !

Vielen Dank für eure Zeit und das ihr mir da doch etwas mit geholfen habt ! Smiley

Gibt es denn jemand der bereits mit Anzeigen Erfahrung gemacht hat..?

Da ich aus dem Sicherheitsgewerbe komme und mir diesbezüglich nicht viel erlauben kann.

LG Smiley

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