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« Letzte Änderung: 28. April 2018, um 09:13:45 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »
Wie sieht es mit öffentlichen Wäldern, Parks, Wiesen oder Seen aus ?Sprich Bereiche die dem Landkreis gehören..?Darf man Wälder die NICHT unter dem Naturschutzgesetz ect. liegen betretten und dort auch Funde ausheben (20-30 Cm) ? Oder eben auf Wiesen oder Äckern ?Was gibt es zu beachten oder ist verboten ?
Nur so viel rasch zu Ihrer Frage mit dem Staatsforst. Der hat natürlich auch einen Eigentümer (entweder eine Gemeinde, wo man noch recht leicht an einen Ansprechpartner kommt, oder schwieriger die Bayerischen Staatsforsten, die sind auch ein „Unternehmen“).
- Privatgelände immer die Genehmigung (am besten schriftlich) vom Eigentümer holen. Bei Funden 50/50 und Historischen gegenständen immer dem Denkmalschutz melden.- Sich kundig darüber machen wo Denkmalgeschützte Bereiche sind und diese großflächig meiden.- Löcher natürlich anständig wieder schließen, und Schrott und Dreck mit nehmen und sachgerecht entsorgen !