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 Sondeln im Bereich mit Bäumen drauf - Sachsen

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Avatar  Sondeln im Bereich mit Bäumen drauf - Sachsen  (Gelesen 2880 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
07. März 2018, um 16:09:27 Uhr

Eine Frage, ich las gerade ganz erstaunt in einem inzwischen 15 Jahre alten Dokument, dass es in Sachsen verboten ist in einem Wald (ab wievielen Bäumen ist es ein Wald?) bei einem Fund mit dem MD danach zu graben, keinen cm weit. Ist das immer noch so? Ich interessiere mich ja auch für das Sondeln, da ich hier heimatkundlich nach Wüstungen suche und mir erhoffe mit dem MD Spuren derselben zu finden. Dummerweise wurden auf dem einen Feld, wo eine derselben gewesen sein könnte, vor 100 Jahren Bäume angepflanzt (und wird forstwirtschaftlich intensiv genutzt). Heißt das jetzt, ich kann mein Vorhaben diesbezüglich vergessen? Die Fundstücke werden ja nicht schön auf dem Boden liegen. Es droht ja wohl kaum, dass ich den ganzen Wald umpflüge....

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(versteckt)
#1
07. März 2018, um 17:36:18 Uhr

Wenn auf dem Feld gepflügt wird, ist es auch egal, ob du dort rumgräbst. Es geht ja darum, intakte Fundstellen zu erhalten, also wo die Funde immer noch im Boden liegen, wie sie verloren oder deponiert wurden.

Selbst wenn vor 100 oder 200 Jahren auf einer Fläche gepflügt wurde und heute dort Wald steht, macht es keinen Sinn, eine Suche zu verbieten.

Als beste Antwort ausgewählt von Skorpid 08. März 2018, um 08:26:16 Uhr
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#2
07. März 2018, um 22:00:54 Uhr

Hallo,

das ist recht einfach zu erörtern, steht ja auch in der NFG von Sachsen, dass Wald verboten ist.
Was ein Wald ist, regelt das Bundeswaldgesetz, weiterführend das Gesetz für das Bundesland.
Vereinfacht gesagt: Überall wo länger als 20 Jahre Bäume stehen ist Wald. Auch die Ordnungwidrigkeiten sind genau geregelt.

„1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.
(2) Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind
1.
Grundflächen auf denen Baumarten mit dem Ziel baldiger Holzentnahme angepflanzt werden und deren Bestände eine Umtriebszeit von nicht länger als 20 Jahren haben (Kurzumtriebsplantagen),
2.
Flächen mit Baumbestand, die gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (agroforstliche Nutzung),
3.
mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die am 6. August 2010 in dem in § 3 Satz 1 der InVeKoS-Verordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2010 (eBAnz AT51 2010 V1) geändert worden ist, bezeichneten Flächenidentifizierungssystem als landwirtschaftliche Flächen erfasst sind, solange deren landwirtschaftliche Nutzung andauert und
4.
in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden.“

Und so weiter.

In Sachsen erhält man die NFG immer nur für gestörte Flächen.
Tut mir leid aber ist doch recht eindeutig.

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
08. März 2018, um 15:25:58 Uhr

Vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort! Gerade das mit dem Begriff "Wald" habe ich sehr lange gesucht, aber da sah ich wohl vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.

Jetzt muss ich mir langsam ernsthaft Gedanken machen, ob sich das Sondeln, dass ich ja Stand jetzt nicht zum "Schatzsuchen" sondern für die Heimatforschung nutzen möchte, noch für mich rentieren könnte. Nahezu jede Erhebung auf der sich in Vorzeiten etwas befunden haben könnte sind hier mit Baumgruppen (sicher langjährig) bewachsen worden, die Bäche an deren Quellen vielleicht interessantes wäre liegen auch allesamt in kleinen Hainen und vor allem die Wüstungen die für mich den ersten Impuls zur NFG gegeben haben liegen größtenteils in heute bebaumten Gebieten. Da hier keine Römer, keine dichte Besiedlung und keine Schlachten stattfanden, macht Schatzsuche auf den Äckern eher wenig Sinn. Kein Wunder, dass ich in den vielen Jahren hier nie einen Sondengänger gesehen habe. Ich kann es ja verstehen, dass man nicht will, dass wild gegraben wird wo man weiß, dass da etwas war, aber pauschal in allen Waldflächen, auch den archäologisch uninteressanten, verbieten wo in den nächsten Jahrtausenden kein Archäologe vorbeischauen wird und so manche geschichtliche Entdeckung niemals gemacht werden wird.... Die Wüstungen werden wohl so für immer unbekannt bleiben.

Jetzt bin ich etwas frustriert.

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#4
08. März 2018, um 16:06:20 Uhr

Wenn du ohne NFG suchst, gehts natürlich auch im Wald  Zwinkernd

Dieser Mumpitz - ungestörte Fläche im Wald wird auch schon Jahrzehnte verbreitet  Down

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#5
08. März 2018, um 19:10:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Dieser Mumpitz - ungestörte Fläche im Wald wird auch schon Jahrzehnte verbreitet

So ist es, durch die Forstwirtschaft ist in Deutschland wohl kaum ein Fleckchen "ungestört..."
LG Vader

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#6
08. März 2018, um 20:03:25 Uhr

Das ist so ein Punkt, an dem ich unseren Amtsarchäologen auch oft widersprechen muss. Selbstverständlich zerstört die moderne Forstwirtschaft dortige Artefakte. Nicht ganz so heftig wie auf dem Acker, aber gefährdet sind sie auch im Wald allemal. Und wenn ich der Meinung bin, im Wald prospektieren zu müssen, lasse ich mir die Notwendigkeit auch nicht ausreden.

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#7
08. März 2018, um 20:08:48 Uhr

Lest euch doch einfach mal das Waldschutzgesetz eurer Region durch; in fast keinem Bundesland ist in diesem Das Suchen mit Metalldetektor untersagt !
Ich rede nicht von NFG, das muss jeder für sich entscheiden ob er archiegetreu oder gesetzesgetreu handeln mag...

Edit: habt ihr mal beobachtet, was so ein Harvester für einen Flurschaden anrichtet ?

« Letzte Änderung: 08. März 2018, um 20:10:26 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
08. März 2018, um 21:41:13 Uhr

Mit dem Harvester hast Du recht, deren Spuren sieht man bei zwei Kuppen bei uns sogar im LIDAR, dass sind keine Furchen mehr zwischen den Baumreihen sondern schon richtige Gräben, beim durchspazieren stolpert man ständig.


Der erste Frust wird gerade verdaut. Auf einer alten Karte konnte ich entdecken, dass es doch zumindest ein halbwegs interessantes Feld hier gibt wo mal Militär drüber ist. Das kann ich vielleicht zum üben nutzen. Und dann mache ich mal den Termin mit dem Amtsarchäologen und erkläre ihm, warum ich gerade in dieses Waldstück will. Eventuell bekommt man ja doch ein okay.

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#9
09. März 2018, um 08:27:27 Uhr

Hallo,

ja ich kann den Groll nachvollziehen, geht uns allen so. Die Gesetze verbieten es nicht mit dem Detektor ZU SUCHEN, die gesetzl. Einschränkung ergibt sich durch den Bodeneingriff und z.T. durch die Entnahme aus dem Boden.
Das Graben kann als schädigender Eingriff in das Ökosystem als OWI geahndet werden. Wenn du dann (gerade in Sachsen) an einen überambitionierten Forstschutzbeauftragten gerätst, kann dieser die Polizei hinzuziehen, diese dürfte dann wegen Verdunklungsgefahr deine Taschen durchsuchen und kann somit nachweisen, dass man Funde nach dem Schatzregal unterschlägt, gegraben hat und am Ende noch in nem Schutzwald war. ACHTUNG: EXTREMBEISPIEL, kenne Niemanden, dem es so erging AUßER in Halbe, dies ist jedoch vorsätzliche Fledderei, Störung der Totenruhe und gehört geahndet. Auch die 3 hochgenommenen Typen, die einen Weg von einer KZ-Außenstelle zum Erschießungsplatz abgesondelt haben, wurden entsprechend abgestraft.

Skorpid du kannst dich ja damit beruhigen, dass einmal alles bewaldet war   Grübeln

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#10
09. März 2018, um 11:55:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kontrollverlust
Das Graben kann als schädigender Eingriff in das Ökosystem als OWI geahndet werden.
Was ist denn OWI, kenne nur OBI....und der ist bei uns nicht verboten.Grinsend
Jetzt mal ehrlich; wenn ich mich nicht in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet bewege: Wer soll denn bitte damit ein Problem haben ein 15cm Loch zu graben und den Müll dort rauszunehmen ?
Ich hatte jetzt bereits mehrfach Kontakt mit den verantwortlichen Forstbeauftragten. Wenn ich denen erklärte was ich mache waren sie sofort an weiteren Informationen interessiert und haben mir beim Gehen noch viel Glück bei der Suche gewünscht.

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#11
09. März 2018, um 13:34:39 Uhr

Nimm eine große Tüte mit und sag du bist Naturschützer, willst Tiere vor scharfen Gegenständen retten. Letztendlich ist das meiste was man mitnimmt ja auch Müll.

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