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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln in Hessen

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Avatar  Sondeln in Hessen  (Gelesen 2779 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Januar 2017, um 19:27:10 Uhr

Hallo,

ich überlege derzeit, mir das Sondeln als neues Hobby zuzulegen. Bevor ich mir jedoch das ganze Equipment zulege, habe ich einige Fragen, ich mir bislang keiner beantworten konnte oder ich unterschiedliche Meinungen gehört habe:

1. Darf ich in Hessen, wenn ich das OK von einem Bauern habe, auf dessen Acker sondeln? 
2. Brauche ich grundsätzlich eine NFG? Oder erst ab einer bestimmten "Grabungstefe"?
3. Laut Denkmalschutzgesetz ist das ausdrückliche Suchen nur mit NFG erlaubt. Ich suche jedoch nicht "ausdrücklich" danach. Ist es dann erlaubt.
3. Laut Internet, ist die Region in der ich lebe, als archäolog. relevant ausgezeichnet. Ist dann hier sondeln grundsätzlich  ausgeschlossen, oder nur mit NFG. Oder erlaubt auf Privatbesitz?

Ich bitte um eure Hilfe. Ich bin so verwirrt.

Bitte helft mir...
Danke

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(versteckt)
#1
27. Januar 2017, um 20:14:10 Uhr

Tach
Wenn du legal sondeln willst brauchst du eine NFG.
Habe auch gerade erst einen Antrag gestellt,bin auch noch Anfänger.
Ich habe auch ziemlich schnell einen Termin für ein Gespräch bei der Denkmalbehörde bekommen.
Mir ist es im Handyzeitalter lieber wenn ich auf der legalen Seite unterwegs bin.
Gruß Marco

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(versteckt)
#2
27. Januar 2017, um 22:13:03 Uhr

Moin,

Marco hat ja schon erschöpfend Auskunft gegeben.

In Hessen erhält jeder SG der ohne NFG angetroffen wird eine Hausdurchsuchung durch die Polizei, mit dabei meist auch KHK Läufer vom HLKA - Kulturgüterschutz.

Du kannst gerne bei ihm anrufen, falls Du nicht genau erkennen kannst, welche der vielen unterschiedlichen Meinungen hier oder auch in anderen Foren die richtige ist.

Zwei Ausnahmen gibt es, die Suche am Badesee und die Auftragssuche. Bei letzteren ist es aber sinnvoll vorher das LfDH zu kontaktieren.

Viele Grüsse

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#3
27. Januar 2017, um 22:58:41 Uhr

Vielen Dank. Mache mich jetzt schlau, was ich alles an Voraussetzungen erfüllen muss.

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(versteckt)
#4
28. Januar 2017, um 07:04:25 Uhr

Den Antrag für die NFG kannst du per Email stellen. 
Gib dein Suchgebiet und deinen Grund für die Nachforschung mit an.
Ich hatte eine Karte mit meinem Suchgebiet angehängt.
Das kam ganz gut laut Antwortschreiben

Gruß Marco

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
28. Januar 2017, um 09:05:43 Uhr

Danke für den Tipp. 
Werde ich dann auch machen. 

Wann hast du dein Gespräch? Könntest du mich dann mal erzählen, wie es war. 
Davor habe ich die größten Bedenken. Dort wo ich suchen möchte, waren von den Römern, Merowinger alles. Eine Rolle im 2. WK hat es auch noch gespielt. Viele Epochen interessieren mich nicht. Aber man muss zumindest ein großes Grundwissen haben um ggf. Bidendenkmäler aus diesem Zeitraum zu erkennen.

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(versteckt)
#6
28. Januar 2017, um 12:29:32 Uhr

Tach 
Habe meinen Termin am am 21.02.
Ich kann dir dann ja mal erzählen wie es war.
Gruß Marco

PS:Gruß und Name wäre nicht schlecht   Zwinkernd

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(versteckt)Themen Schreiber
#7
28. Januar 2017, um 12:39:09 Uhr

Hallo Marco,

selbstverständlich. Tut mir leid. 

Werde es ändern.

Gruß
Jens

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