[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln in Hessen

Gehe zu:  
Avatar  Sondeln in Hessen  (Gelesen 1248 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
11. März 2015, um 22:02:14 Uhr

Hallo,

ich komme aus Hessen und habe gesehen, dass viele hier eine NFG besitzen.
Nun spiele ich auch mit dem Gedanken mich um eine NFG zu bemühen. Allerdings habe ich kein konkretes Projekt, was ich dort angeben könnte.

Ziel meines "neuen" Hobbys: Mit meiner kleinen Tochter in unser Gegend (um unseren Wohnort herum) auf Äckern und Wiesen zu sondeln und interessante Funde zu machen.

Was würdet Ihr als Erfahrene Sondler in Hessen empfehlen?

- NFG beantragen, mit was für einem Projekt!? (Haben den alle Hessischen Sondler eine NFG!?)
- Einfach ohne NFG sondeln? Was mache ich falls ich dann etwas vermeintlich wertvolles finde? Auf die Gemeinde bringen?
(Habe beispielsweise eine Schuhschnalle aus dem 17. Jahrhundert gefunden, muss man sowas abgeben...ab wann muss man überhaupt etwas abgeben!?)

Meine Euphorie ist momentan ziemlich gebremst, möchte ja nichts "unrechtes" tun, sondern mich korrekt verhalten.... Traurig

Danke für Eure Antworten!

Grüße,

Triumphator




Offline
(versteckt)
#1
11. März 2015, um 22:07:05 Uhr

hier hast du was

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/antrag_auf_nfg_hessen-t81040.0.html


Offline
(versteckt)
#2
11. März 2015, um 22:10:37 Uhr

Als Projekt wäre gut Nachforschung über Siedungsgründung deines ortes.

Offline
(versteckt)
#3
12. März 2015, um 06:56:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Triumphator
(Haben den alle Hessischen Sondler eine NFG!?)

Nein - aber viele Zwinkernd

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
12. März 2015, um 22:04:02 Uhr

Danke für die Antworten.

Den gesendeten Link habe ich bereits gelesen, bevor ich das Thema hier angefangen habe.
Ich möchte einfach 3 bis viermal im Monat bissl sondeln gehn und mich über Funde freuen. Dass ich meinen Klappspaten nicht wie ein Berserker in die Erde haue, sondern besonnen vorgehe
ist doch irgendwie Vorraussetzung. Ebenso dass ich nicht den Limes oder Kastelle und Burgen absuche. Wofür brauch ich ne NFG wenn ich doch bereit bin meine Funde mit der Öffentlichkeit zu
teilen und Funde auf dem Acker mit dem Besitzer teilen will? Waruzm muss einem in Deutschland alles so schwer gemacht werden!?

Mir ist das ehrlich gesagt zu aufwendig wegen den 3 bis vier Suchgängen diese Prozedere durchzumachen, ich halte mich für einen vernünftigen Menschen, der niemanden etwas
vorenthalten will und mit dem nötigen Respekt an die Sache rangeht. Warum gibts für Sondler wie mich keine "kleine" Genehmigung auf dem Amt? Ich würde mich auch verpflichten meine Funde anzugeben,
alles kein Thema...aber dieser Aufwand....

Naja, Frust is raus, mir gehts nun besser...  Smiley

Offline
(versteckt)
#5
12. März 2015, um 22:09:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Triumphator
Naja, Frust is raus, mir gehts nun besser... 

dann isses ja gut 

Applaus

Offline
(versteckt)
#6
13. März 2015, um 08:49:55 Uhr

Ich kann dazu nur eines sagen:


 ApplausMit NFG sondelt es sich viel entspannter. Applaus

« Letzte Änderung: 13. März 2015, um 08:50:31 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#7
15. März 2015, um 15:46:13 Uhr

Moin,

eine Nachforschung nach archäologischen Bodendenkmälern ist genehmigungspflichtig. Wenn Du "nur" etwas interessantes finden möchtest, dann schließt Du nicht aus, dass dabei auch archäologische Funde dabei sein könnten. Wenn Du Funde suchen möchtest, die keine archäologischen Funde sind, dann brauchst Du keine NFG. Das Problem ist, dass die Sondengänger, nicht nur in Hessen, immer zunächst behaupten, sie würden nicht nach archäologischen Funden suchen. In Hessen wird daher jeder SG der ohne NFG angetroffen wird mit einer Hausdurchsuchung überzogen, wegen Verdachts der Unterschlagung nach § 246 StGB. Dabei werden nicht nur alle Funde, Detektoren, sondern auch alle Kontoauszüge und alle Rechner/PC sichergestellt. Stellt sich später heraus, dass keine archäologischen Funde dabei waren, bekommt man alles wieder zurück. Das kann aber mehrere Monate dauern. In einem Fall führte das fast zur Vernichtung der beruflichen Existenz, da der SG freiberuflich tätig war und alle Firmendaten auf den Rechnern waren. Auch die Nachbarn freuen sich, wenn morgens um 6 Uhr ein Polizeiaufgebot in der Straße zu sehen gibt  Grinsend

Viele Grüße

Walter



Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor