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20. März 2013, um 01:14:06 Uhr
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So, ich habe jetzt schon einige Threads durchgelesen bzgl. der Thematik "Sondeln in NRW" - scheinbar scheint es ja hier bei uns ganz besondere Rechtsvorschriften diesbezüglich zu geben.
Also an Kirchen und alten Gebäuden darf man nicht sondeln, ebenso im Wald nicht aufgrund der vielen noch nicht gefundenen Bodendenkmäler.
Wenn ich kurz umreißen darf, ist mir das sondeln in NRW wie folgt erlaubt:
- auf meinem Privatgrundstück - auf Ackern und Feldern, allerdings nur mit Erlaubnis des Eigentümers - an öffentlichen Plätzen wie Fußballplätzen, Wiesen, wenn dort keine Bodendenkmäler zu vermuten sind
Trifft es das so ungefähr?
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