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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondeln und der SV-grün/weiss

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Avatar  Sondeln und der SV-grün/weiss  (Gelesen 1689 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Januar 2014, um 18:11:59 Uhr

Nachdem es ja einige Bundesländer mit deutlich restriktiveren Gesetzen gibt wie Bayern würde mich trotzdem mal interessieren wie viele unserer Freude von der Trachtlergruppe
überhaupt was greifbar rechtliches über die "Sondler" wissen.

Ich kann mir irgendwie nicht so recht vorstellen, daß die über jede "Randgruppe" der Gesellschaft genau Bescheid wissen.
Als wir mit dem Gleitschirm den Übungs-Hügel runter sind, wussten die mit uns auch nichts anzufangen.

Und wenn wir auf irgendeiner Wiese Bogenschießen fragen die schon auch mal ab und zu uns ob das denn "erlaubt" sei ;-)

Den Plan, den sie selber (nicht) haben lassen sie jedenfalls bei normaler Freudlichkeit auch nicht an anderen aus.

Ähnlich kann ich mir das auch beim Sondeln vorstellen. Wie oft in 10 Jahren trifft ein Polizist auf einen Sondler?

Außerden könnte man dann noch "Kleider machen Leute" spielen. Statt mit der Flecktarnuniform, die ja per se schon einigen Mitbürgern mit "Blockwartmenthalität" sauer aufstößt, einfach mit meinem leuchtorangen Kommunal-Parka mit Reflektorstreifen sondeln gehen. Und wenn jemand auf Rufnähe herankommt diskret hinweisen: "Bitte nicht weitergehen! Bitte bleiben sie außerhalb des Untersuchungsbereichs!" Den steckt man lässig mit 4-6 Fähnchen ab und ein Klemmbrett in Leuchtorange mit dem flatternden Ausdruck der Bayernviewerkarte mit den (an der Stelle natürlich nicht) eingezeichneten Grabungsverbotszonen irgendwo in der Nähe auf einem Erdspieß angebracht macht den Rest des nötigen Eindrucks.

Dann kommt einem keiner mehr doof ;-)

Sollte bei 90% der Durchschnittsdeutschen ausreichen.

Im Notfall noch einen selbstgedruckten Scheckkartenausweis mit Foto der in der durchsichtigen Hülle schon aus 50 Metern deutlich sichtbar außen an der Brusttasche baumelt.  "Untersuchungsgruppe Agrokultur Süd, Obersondlermeister Dooe"

Dann muß schon der Kreisarchäologe selber kommen um da noch  zu zucken ;-)

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(versteckt)
#1
19. Januar 2014, um 18:56:33 Uhr

Hi,
ich bin auch der Meinung daß je auffälliger man sich verhält, umso unauffälliger wirkt man.
Mir ist der Wald am liebsten,denn jeden Eigentümer kennt man nicht, und will nicht auf freiem Feld hantieren.
Ich fühl mich dann schon etwas unentspannt. Glaube aber manche haben Ihre Felder ,Wiesen,
andere juckt es schlichtweg nicht. Ehrlichgesagt kann ich mir auch nicht vorstellen daß ein Bauer
es juckt wenn du über den Frisch gepflügten Acker läufst, wenn er gegebenenfalls kommt und du ihm erklärst
was du machst, schon zweimal nicht.

Ups, bin ich vom Thema abgeweicht???

Gruß Mäx

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(versteckt)
Verwarnt
#2
19. Januar 2014, um 18:58:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von John Dooe

Dann muß schon der Kreisarchäologe selber kommen um da noch  zu zucken ;-)
Es kann 99 mal gutgehen aber einmal läuft es halt schief!
Da taucht auch nicht der Kreisarchäologe auf.
Interessierter bzw. informierter Bürger ruft die Polizei und wenn die tatsächlich anrückt hast Du größtenteils ein Problem.
Egal ob Du ein Phantasieausweis hast oder nicht. Grinsend
Diejenigen, die offiziell suchen dürfen haben einen Ausweis bzw. eine schriftliche Erlaubnis vom Amt
und wenn Du sowas fälschst hast Du erstmal eine Urkundenfälschung an den Backen.
Und was die Polizei und Sondler betrifft ...
Ich kenne ein Fall wo im letzten Sommer ein Sondler in BW mit "Begleitschutz" vom Feld gegangen ist.
Nichts ist unmöglich.
Allerdings habe ich keine Ahnung wie die Sache ausgegangen ist.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
19. Januar 2014, um 21:00:30 Uhr

1. Ich bin Gott sei Dank nicht in BW sondern nebenan in BY
2. Man kann nicht "fälschen" was es gar nicht gibt.
    Das erstellen eines Phantasieausweises ist nicht zu beanstanden
3. Ich habe nicht vor irgendetwas ungesetzliches zu tun.
4. Wenn die Trachtler kommen, kannste ja Deinen Ausweis wegstecken.



Offline
(versteckt)
Verwarnt
#4
19. Januar 2014, um 21:16:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von John Dooe
2. Man kann nicht "fälschen" was es gar nicht gibt.
   Das erstellen eines Phantasieausweises ist nicht zu beanstanden
Da natürlich nicht!
Meine Aussage bezog sich auf eine amtlicher Erlaubnis bzw. Ausweis. Belehren
Habe ich aber auch geschrieben.
"Diejenigen, die offiziell suchen dürfen haben einen Ausweis bzw. eine schriftliche Erlaubnis vom Amt
und wenn Du sowas fälschst hast Du erstmal eine Urkundenfälschung an den Backen."

Natürlich ticken in Bayern die Uhren anders aber ich denke,
dass es auch dort als Urkundenfälschung zählt wenn man amtliche Schriftstücke zu seinen Gunsten nachmacht.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
21. Januar 2014, um 19:18:27 Uhr

Wenn Du was amtliches nachmachst hast Du in Bayern gaaaanz wenig Freude....

Da verstehen die Kollegen von der Trachtengruppe extrem wenig Spaß.

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