| | Geschrieben von Zitat von Airwolf Hallo
In bayern muß man ja den besitzer eines Grundstückes fragen ob man sondeln darf
Wie ist es bei öffentlichen Feldwegen?? Muß man da auch fragen oder reicht es da wenn man nach einem fund der gemeinde bescheid gibt das man was gefunden hat?? In dem zusammenhang möchte ich auch noch nachfragen, ab welchem wert man überhaupt seinen fund angeben muß??
mfg Richard
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Moin Richard,
wenn Du einen Feldweg nach oberflächigen Verlustfunden absuchen willst, brauchst Du keine Erlaubnis und Du wirst ja wohl keine Löcher in den Weg graben wollen?
Viele Grüße
Walter