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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondengehen auf öffentlichen Wegen

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Avatar  Sondengehen auf öffentlichen Wegen  (Gelesen 1038 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
31. Mai 2011, um 22:58:21 Uhr

Hallo

In bayern muß man ja den besitzer eines Grundstückes fragen ob man sondeln darf

Wie ist es bei öffentlichen Feldwegen??  Muß man da auch fragen  oder reicht es da wenn man nach einem fund der gemeinde bescheid gibt das man was gefunden hat??
In dem zusammenhang möchte ich auch noch nachfragen, ab welchem wert man überhaupt seinen fund angeben muß??

mfg Richard

Offline
(versteckt)
#1
01. Juni 2011, um 06:41:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von Airwolf
Hallo

In bayern muß man ja den besitzer eines Grundstückes fragen ob man sondeln darf

Wie ist es bei öffentlichen Feldwegen??  Muß man da auch fragen  oder reicht es da wenn man nach einem fund der gemeinde bescheid gibt das man was gefunden hat??
In dem zusammenhang möchte ich auch noch nachfragen, ab welchem wert man überhaupt seinen fund angeben muß??

mfg Richard

Moin Richard,

wenn Du einen Feldweg nach oberflächigen Verlustfunden absuchen willst, brauchst Du keine Erlaubnis und Du wirst ja wohl keine Löcher in den Weg graben wollen?

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#2
01. Juni 2011, um 07:29:20 Uhr

Was sind denn öffentliche Feldwege ?? Entweder sie gehören dem Land/Gemeinde und die angrenzenden Grundstücke/Äcker haben das Wegerecht, oder umgekehrt

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
01. Juni 2011, um 08:00:04 Uhr

das nicht aber  was wäre wenn es ein feldweg ist der nicht geteert ist oder am rand des feldweges wo der acker noch nicht beginnt da kann man doch auch graben  wie is es da??

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