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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Sondengehen in der Nähe von Burgen und Schlössern

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Avatar  Sondengehen in der Nähe von Burgen und Schlössern  (Gelesen 907 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Februar 2014, um 17:47:02 Uhr

Hallo zusammen,

dass man sich zuvor die Genehmigung des Grundstücksbesitzer einholen soll ist mir klar. Dass man auch an denkmalgeschützen Stätten wie Burgen und Schlössern nicht suchen darf, habe ich auch verstanden.

Aber wie gross ist denn der Umkreis? Gibt es da eine Regelung, dass man z. B. im Umkreis von 100 m von Burgen und Schlössern nicht suchen darf, oder wie ist das?

Für eure Unterstützung bedanke ich mich im Voraus.

Bis bald,

Tobias

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#1
19. Februar 2014, um 18:19:11 Uhr

Da man nicht pauschal sagen kann, wie groß der Bereich des Denkmals ist, solltest Du bei der Denkmalpflege fragen. An eine Grenze kannst Du dann natürlich ran.
Willst Du die Denkmalpflege nicht nach der Bereichsgröße Fragen, würde ich 50m mehr zwischen mich und die Burg legen. Sicher ist sicher. Ja nach Bundesland kann es sonst eine OWIG geben. Das ist unangenehm und teuer.

Grüße

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#2
19. Februar 2014, um 18:37:41 Uhr

Hi,

du musst bei Burgen aufpassen: oft sind da noch einige Wälle drumherum, Stallungen etc, die nicht zum eigentlichen deutlich sichtbaren Burggebäude gehören, aber trotzdem im BD mitinbegriffen sind.
An für sich könntest du dann bis direkt an die "Grenze" des BDs gehen. Besser ists aber, einen großzügigen Abstand zu halten - sonst kann dir ganz schnell was unterstellt werden, was nicht deine Absicht war...   Zwinkernd

 Winken


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#3
24. Februar 2014, um 19:40:19 Uhr

Wie sieht das ganze in öffentlichen Wäldern aus.
Wenn kann mann da um Urlaubnis fragen?

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#4
24. Februar 2014, um 20:05:13 Uhr

Meine Genehmigungen sind zum Teil direkt neben Schlösser, da ist es aber so sauber, dass ich nicht ein einziges Signal hatte direkt in dem Bereich.
Ich gehe mal davon aus, das so etwas naheliegend ist und da als erste sehr viele Suchen  Zwinkernd

Gruß
Markus

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#5
24. Februar 2014, um 20:17:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stonerule
Wie sieht das ganze in öffentlichen Wäldern aus.
Wenn kann mann da um Urlaubnis fragen?

Wald ist tabu.

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#6
26. Februar 2014, um 07:38:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von S.t.a.l.k.e.r.
Wald ist tabu.
Das stimmt so nicht. Die NFG hat in der Regel zwar eine Zusatzbestimmung, wonach sie nicht für Wälder gilt,  doch gibt es auch Waldgenehmigungen. Diese werden aber nur im Außnahmefall erteilt. (von NRW und Hessen weiß ich das) Ein Freund von mir hatte mal eine für eine Wallburg.
Bevor Du Dich aber nicht als zuverlässiger Sondengänger bewiesen hast, wirst Du die nicht bekommen. Das entscheidet im Prinzip der für Deine Region zuständige Denkmalpfleger. Wenn er nicht zustimmt, gibts auch keine Waldgenehmigung.

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#7
26. Februar 2014, um 09:14:28 Uhr

Hallo!

Besser man hält sich von Burgen und Schlössern fern. Zu dem Thema Waldsuche kann Ich nur sagen das es bei uns in Österreich/Wien-Umgebung
keine Probleme gibt ,ausgenommen privat Grundstücke,oder Naturschutzgebiete.

            GF.sondlerfreak

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#8
26. Februar 2014, um 18:35:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von S.t.a.l.k.e.r.
Wald ist tabu.

Das ist so nicht ganz richtig. In Bayern ist die Waldsuche ausserhalb von Bodendenkmälern und mit Erlaubnis des Besitzers (nicht des Pächters!) erlaubt. Natürlich sind auch dann bewegliche Bodendenkmäler beim Auffinden sofort zu melden und das Graben einzustellen.

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#9
26. Februar 2014, um 18:58:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von flumi
Das ist so nicht ganz richtig. In Bayern ist die Waldsuche ausserhalb von Bodendenkmälern und mit Erlaubnis des Besitzers (nicht des Pächters!) erlaubt. Natürlich sind auch dann bewegliche Bodendenkmäler beim Auffinden sofort zu melden und das Graben einzustellen.

die Erlaubnis vom Besitzer hat keinen Wert ! Die Erlaubnis vom EIGENTÜMER schon und schriftlich ist immer am sichersten.

für dich flumi: Ich klaue deine Pappnase, dann bin ich der Besitzer aber nicht der EIGENTÜMER Narr

Gut Fund

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