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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 "Sondler"Genehmigung im Saarland.

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Avatar  "Sondler"Genehmigung im Saarland.  (Gelesen 6053 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Dezember 2009, um 08:55:46 Uhr

Hallo Sondlergemeinde.
Da ja für das  Suchen eine Genehmigung erforderlich ist habe ich ein Paar Fragen dazu.
WO erhalte oder beantrage ich eine solche?
Wie begründe ich am sinnvollsten das ich sie benötige?
WAS ist zu beachten?
WER hat Erfahrung mit diesen Genehmigungen im Saarland?

Am besten wäre es natürlich wenn sich ein Saarländer finden würde der diese Hürde bereits genommen hat
und von daher Infos aus erster Hand geben kann.

Gruß
Heinz

Offline
(versteckt)
#1
26. Dezember 2009, um 20:46:12 Uhr

Hi

Saarland ist in der Regel recht schwierig.

Aber versuch es mal hier.
Halt uns auf dem Laufenden.


Saarland Landesdenkmalamt
Sachgebiet Bodendenkmalpflege
Schloßplatz 16
66119 Saabrücken
Tel. 0681/501-2485
Fax 0681/501-2478
E-Mail: poststelle@denkmal.saarland.de

Seite für ehrenamtliche Helfer.

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmal.saarland.de/10390_10649.htm


Gruß Carolus Rex


Offline
(versteckt)
#2
26. Dezember 2009, um 20:53:44 Uhr

Hi

Kannst dich auch hier anmelden.

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Registrieren oder Einlogen
www.digs-online.de


Findest viele Infos, die dir helfen.

Gruß CR



Offline
(versteckt)
#3
26. Dezember 2009, um 21:04:31 Uhr

Also wir haben unsere hier erhalten

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Registrieren oder Einlogen
http://www.landesarchaeologen.de/news/umzug_dpfl_saarland.html


Landesdenkmalamt im Ministerium für Umwelt
Sachgebiet Bodendenkmalpflege
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler
Postadresse:
Postfach 10 24 61
66024 Saarbrücken
Tel. 0681/501 2485
Fax 0681/501 2478
E-Mail: w.adler@denkmal.saarland.de
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.denkmal.saarland.de


Und hier direkt zum Dr. Wolfgang Adler

@CR die Jungs sind umgezogen (siehe Bericht)

WaldWiese

Offline
(versteckt)
#4
26. Dezember 2009, um 21:18:30 Uhr

Hi Frank

Danke für die Info

Gruß CR

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#5
27. Dezember 2009, um 06:24:30 Uhr

Vielen Dank für die Info.
Ich werde also einen Antrag auf Erlaubnis zum Sondengehen  stellen.
 
Gefunden habe ich auf den Seiten lediglich folgendes:












..

















Geschrieben von {author}

Können auch Privatleute nach Bodenfunden suchen?
Ja. Sie müssen aber die Funde umgehend bei uns melden. Nicht erlaubt ist die Suche in Grabungsarealen und Grabungsschutzgebieten. Für Eingriffe in den Erdboden - auch kleine Schürfungen - und für den Einsatz von Metalldetektoren müssen Sie sich in jedem Fall bei uns eine Genehmigung ausstellen lassen. Nehmen Sie am Besten mit uns Kontakt auf.




..

Jetzt meine konkrete Fragen:
Wer hat diese Genehmigung und kann mir sagen wie das abläuft?
Was wird an Vorraussetzungen verlangt,was kostet das ganze u.s.w.

Gruß
Heinz


« Letzte Änderung: 27. Dezember 2009, um 06:39:49 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#6
22. Januar 2010, um 14:03:37 Uhr

hi Leuts,

habe Herrn Adler mal angeschrieben bzgl einer Genehmigung und folgende Antwort erhalten.

der Einsatz von Metallsonden ist aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege sehr problematisch. In der Regel wird mehr zerstört, als uns der mögliche Hinweis auf neue Fundstellen wert ist (wir benutzen übrigens für Prospektionen selbst kaum jemals Metallsonden!). Deshalb erteilen wir Genehmigungen für die Suche mit dem Metalldetektor nur in Ausnahmefällen, immer zeitlich und räumlich eng begrenzt, z.B. für den Bereich einer Baustelle, die wir bereits freigegeben haben.

Also ich weiß jetzt nicht wie ich das Ganze handhaben soll....
Wenn ich sondeln gehe und mich jemand anschwärzt, bin ich wohl dran und
dann kostet es wohl richtig Kohle bzw. man wandern hinter schwed. Gardinen.

Also ich suche Mitsucher im Saar-Pfalz-Kreis.
Der evtl. mir als Anfänger gute Tipps beim Suchen und evtl Verhalten gegenüber dritten geben kann.

THX
GRuß

Offline
(versteckt)
#7
22. Januar 2010, um 16:41:53 Uhr

Hi,

Antwort von Adler war klar. Belehren

Eine "Sondelgenehmigung" im Saarland wirst Du nicht erhalten. Auch die Arbeitsgruppe Vermisstenforschung wird, denke ich keine Ausgrabungen mehr im Saarland machen, da das sinnlose geschwaffel von Herrn Spatz man sich sparen kann.

Hierzu kann aber unser neues Mitglied Focke Wulf mehr sagen  :Smiley

Fazit: Jeder muß nun für sich entscheiden ob er weiterhin seinem Hobby nachgehen möchte, ob mit oder ohne dem Blatt Papier "Bescheinigung ehrenamtliche Unterstützung der archäologischen Denkmalpflege, Amt"

@dr4813: Würd mir mal einen Termin bei dem Herrn holen. Auge in Auge is immer besser

WaldWiese

« Letzte Änderung: 22. Januar 2010, um 16:44:42 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#8
22. Januar 2010, um 19:14:46 Uhr

Moin,

egal was Dr. Adler auch sagt, bei der Fundbergung im gestörten Ackerboden wird nichts zerstört, weil alle Befunde bereits zerstört sind. Wichtig ist hierbei nur die genaue Fundortkoordinate für die Fundmeldung. Dies bestätigt auch das Urteil vom Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Für die Suche im ungestörten Bodenbereich muss die Denkmalschutzbehörde dagegen keine NFG erteilen, siehe dazu das Urteil vom OVG Lüneburg.

Nach der Konvention von La Valletta, müssen die Unterzeichnerstaaten ein Fundortkataster anlegen. Die Suche mit dem Metalldetektor auf Ackerflächen führen zur Entdeckung von bisher unbekannten Bodendenkmälern und das dient der Erfüllung der Forderung der Konvention von La Valletta.

Da es in HE, NW, SH und SN bereits NFG gibt, verstößt die saarländische DSchB gegen Art. 3 GG, wenn sie eine NFG verweigert. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen, bei der Zurückweisung des Widerspruchs die Behörde vor dem Verwaltungsgericht verklagen.

Allerdings müssen die Voraussetzungen aus dem Urteil des VG Wiesbaden vom Antragsteller erfüllt sein. Er/Sie muss ein konkretes Forschungsvorhaben vorlegen und Mitglied in einem Heimat- und Geschichtsverein sein.

Viele Grüße

Walter

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#9
22. Januar 2010, um 19:21:25 Uhr

Danke Walter für deinen Beitrag

 Super

Bei unserer Flugzeugbergung hat er auch den kürzeren gezogen. Blöd wenn man seine eigenen Gesetze nicht kennt 

WaldWiese

Offline
(versteckt)
#10
22. Januar 2010, um 20:53:29 Uhr

Hi Wald und Wiese
Wenn du eine Genehmigung bekommen würdest wäre das schon eine kleine Sensation .Sehr viele Saarländer warte sehr lange auf eine Antwort der zuständigen Behörden.

Offline
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#11
23. Januar 2010, um 02:33:00 Uhr

Hallo resch und ama,

unsere Arbeitsgruppe hat eine zeitlich bengrenzte von Herrn Spatz erhalten Teufel

,....nachdem er einen Anruf aus Berlin erhalten hat 

PS: Details soll unser neues Mitglied Focke Wulf einstellen, is sein Spezialgebiet

WaldWiese

« Letzte Änderung: 23. Januar 2010, um 02:35:21 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#12
23. Januar 2010, um 14:48:16 Uhr

Hallo Wald und Wiese
Nicht Resch und ama sondern REdaktion SCHAtzsucher MAgazin
Gruß Jürgen

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#13
25. Januar 2010, um 10:16:04 Uhr

Hallo Redaktion Schatzsucher Magazin,

nicht Wald und Wiese sondern Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://de.wikipedia.org/wiki/Waldwiese_%28F%C3%BChrerhauptquartier%29


oder Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bundesarchiv.de/aktuelles/aus_dem_archiv/galerie/00133/index.html


Gruß

Frank





Offline
(versteckt)
#14
25. Januar 2010, um 10:20:10 Uhr

Prima

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