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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Strandgenehmigung SH

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Avatar  Strandgenehmigung SH  (Gelesen 1752 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. September 2015, um 08:51:56 Uhr

Moin Leute,

ich hätte ne Frage: Weiß Jemand, wie lange es dauern kann, bis man in SH vom Landesamt eine Strandgenehmigung erhält. Ich hatte vor ca. 1 Woche per email höflich angefragt und bisher garkeine Antwort erhalten. Gibt es diese Genehmigung aktuell überhaupt noch? Soll ich besser telefonisch mal anfragen?

Es scheint ja, wenn ich das neue Gesetz von 01.15 richtig verstanden habe, die letzte und einzige Möglichkeit zu sein, in SH die  Suchen überhaupt noch schwingen zu lassen, ohne eine Starftat zu begehen,(ich muss es mir selbst widerholt auf der Zunge zergehen lassen, um es glauben zu können).

Für eine Zertifizierung habe ich weder Zeit noch Lust. Dann mache ich lieber einen Urlaub in meinem Geburtsland Hessen, oder in Bayern, oder, da ich in Grenznähe wohne, halt am Wochenende schnell ab durch die Mitte "rübermachen" nach Meck-Pomm. (Dänemark sollte ich nicht vergessen zu erwähnen. Da geht es ja wohl auch noch normaler zu)

Gruß,

Steffen

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#1
05. September 2015, um 09:37:41 Uhr

Ruf doch einfach mal an und frage nach?
Susanne Schumacher-Puls, Tel.: 04621 387-17

Schöne Grüße
Oetti1



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(versteckt)Themen Schreiber
#2
05. September 2015, um 10:22:20 Uhr

O.k., werde ich dann Anfang nächster Woche mal machen. Danke

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#3
05. September 2015, um 10:45:23 Uhr

Geht nach Anruf und Angabe Deiner Daten völlig unkompliziert. Hatte meine binnen 3 Tagen ;-)

Viel Spaß und gut Fund  Suchen

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#4
05. September 2015, um 11:00:04 Uhr

Hallo...


Bekommt man über diese Genehmigung einen bestimmten Abschnitt zugeteilt oder wie funktioniert das?

Gruß Fip

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#5
05. September 2015, um 11:28:46 Uhr

Die Genehmigung ist für alle Badestrände an der Nord-und Ostsee, sowie alle Binnengewässer gültig. Ausnahme Stadtgebiet Lübeck. Du musst die auch nicht ständig neu beantragen, ist bis auf Widerruf unbefristet.

Gruß bennik

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#6
06. September 2015, um 19:47:45 Uhr

Bitte nochmal genau nachlesen. Nordsee hab ich bekommen, aber
Ostsee wurde mir abgelehnt bzw nicht mit eingeschlossen.

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#7
06. September 2015, um 20:15:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von SvenB
Bitte nochmal genau nachlesen. Nordsee hab ich bekommen, aber
Ostsee wurde mir abgelehnt bzw nicht mit eingeschlossen.

Das glaube ich nicht.

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#8
06. September 2015, um 20:22:46 Uhr

Dann gehe ich jetzt nochmal nachlesen :-)
Ist aber aus dem Jahr 2015...

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#9
07. September 2015, um 09:12:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Das glaube ich nicht.

Ich auch nicht. Warum sollte bei Dir eine Ausnahme gemacht werden ?

Gruß bennik

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#10
07. September 2015, um 09:25:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger
Moin Leute,

ich hätte ne Frage: Weiß Jemand, wie lange es dauern kann, bis man in SH vom Landesamt eine Strandgenehmigung erhält. Ich hatte vor ca. 1 Woche per email höflich angefragt und bisher garkeine Antwort erhalten. Gibt es diese Genehmigung aktuell überhaupt noch? Soll ich besser telefonisch mal anfragen?

Es scheint ja, wenn ich das neue Gesetz von 01.15 richtig verstanden habe, die letzte und einzige Möglichkeit zu sein, in SH die Suchen überhaupt noch schwingen zu lassen, ohne eine Starftat zu begehen,(ich muss es mir selbst widerholt auf der Zunge zergehen lassen, um es glauben zu können).

Für eine Zertifizierung habe ich weder Zeit noch Lust. Dann mache ich lieber einen Urlaub in meinem Geburtsland Hessen, oder in Bayern, oder, da ich in Grenznähe wohne, halt am Wochenende schnell ab durch die Mitte "rübermachen" nach Meck-Pomm. (Dänemark sollte ich nicht vergessen zu erwähnen. Da geht es ja wohl auch noch normaler zu)

Gruß,

Steffen



in Bayern ist es auch nicht unkompliziert mußt erst den Besitzer finden und Fragen und in Dänemark ist es glaube ich komplett verboten


        larod

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#11
07. September 2015, um 14:45:17 Uhr

Mea culpa :-) Sorry!
Ist tatsächlich für Nord- und Ostsee.
Hätte ich die Ablehnung von Meck.-Pom.(?) zur Ostsee ja gar nicht gebraucht, LOL

Ja wer lesen kann..


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#12
07. September 2015, um 14:47:18 Uhr

Die Genehmigung zählt natürlich nur für die Strände in SH.

Gruß Michael

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(versteckt)Themen Schreiber
#13
07. September 2015, um 15:40:19 Uhr

Update: Habe Heute mit Frau Schumacher vom archäologischen Landesamt telefoniert. Sehr nett und unkompliziert. Nun bekomme ich die Genehmigung geschickt.Smiley 
Dann kann es bald losgen! Lächelnd[suchen]Strand ist doch schon mal besser als garnichts. Strände haben wir hier ja nun wirklich genug. Und wenn ich die Binnengewässer noch dazu zähle...

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