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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Strandsuche in Deutschland erlaubt...?

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Avatar  Strandsuche in Deutschland erlaubt...?  (Gelesen 11724 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
20. Juni 2011, um 17:56:04 Uhr

Moin,

hab's bei den Anfängerfragen gepostet - weil eigentlich bin ich noch einer -   Reiter - also...

darf ich in Deutschland am Strand suchen...?

Bin jetzt demnächst an der Ostsee im Urlaub - will mal schaun was die Spule so hergibt...

Danke für Eure Antworten...

frank - happymetal
..


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#1
20. Juni 2011, um 19:23:46 Uhr

Also ich weiß sicher dass man an der Elbe sondeln darfm, hab ich in nem Ferneherbericht gehört.
Wenn man an der Elbe ( Strand ) sondeln darf, denke ich auch das man an der Ostsee sondeln darf.
Wohin gehst du denn genau? War letztes Jahr auch auf Rügen, der Jasmundpark ist defenitiv ein Besuch wert! Die Kreidefelsen sind auch geil!
Und das Ozeaneummuseum in Stralsund ist auch schön
Gruß
Baam

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(versteckt)
#2
20. Juni 2011, um 20:19:57 Uhr

Im Prinzip....ja.

Gibt aber einige BD direkt an der Küste und da darf man auch am Strand nicht sondeln und einige Munitionsverseuchte Gegenden, da würde ich auch nicht Sondeln. Stichwort Phosphor. :Smiley

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#3
21. Juni 2011, um 10:31:57 Uhr

Ja du hast recht. Phospor Geschosse sind übel.....

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#4
21. Juni 2011, um 11:26:28 Uhr

Sondeln am Strand ist kein Problem!
Ich war auch schon öfters an der Ostsee unterwegs. Allerdings bin ich immer sehr früh oder halt abends gegangen. Die Leute stellen einfach zu viele Fragen Grinsend Der Großteil ist natürlich höflich und einfach nur interessiert. Aber man kommt ja garnicht zum Suchen.
Viel zu finden ist eher nicht an der Wassergrenze sondern zwischen Strandkörben.
Aber rechtlich gesehen kein Problem. Machst ja nicht mehr "Schaden" als wenn du eine Sandburg baust.
MfG koltowski

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#5
21. Juni 2011, um 13:27:23 Uhr

In Schleswig-Holstein gibt es ein Problem mit der Strandsuche:













..

















Geschrieben von {author}

§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht,
insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der
oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum
Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist.




..

Gruß
Oetti1


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#6
21. Juni 2011, um 13:40:56 Uhr

@ Oetti1,

wo ist das Problem solange man nicht nach Kulturdenkmalen sucht?

Die Suche nach gültiger Währung und verlorenem aktuellen Schmuck
ist in keinem Bundesland verboten, nicht mal auf einem BD solange
man das Erscheinungsbild nicht verändert, es beschädigt oder zerstört.

Dies ist bei der Strandsuche halt nicht der Fall.

Gruß Charlie

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#7
21. Juni 2011, um 16:04:23 Uhr

Das Problem ist in der Definition von Kulturdenkmal.
Hier mal aus den Durchführungsbestimmungen:

(1) Kulturdenkmale im Sinne des Gesetzes können insbesondere sein:
...
- im Boden oder Wasser befindliche oder gefundene, oberirdisch sichtbare und unter der
Ackerkrume bzw. im Moor verborgene Anlagen oder Gegenstände.
(2) Ein Kulturdenkmal soll in der Regel nicht jünger als dreißig Jahre sein.

Dazu noch §15 des Denkmalschutzgesetzes:
§ 15 Funde
(1) Wer in oder auf einem Grundstück, in oder auf dem Grund eines Gewässers
Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die
Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen.

Dazu die Durchführungsbestimmung:
Zu § 15
Funde
(1) Unter diese Bestimmungen fallen sowohl Sachen, die bei Ausgrabungen (§ 19 Denkmalschutzgesetz)
entdeckt werden als auch Gelegenheitsfunde, die z. B. bei Erdarbeiten aller
Art, Bauarbeiten an den Uferzonen und auf dem Grund stehender oder fließender Gewässer,
bei Bergungen, landwirtschaftlichen Arbeiten und Abbrucharbeiten zu Tage treten oder sonst
zufällig auf der Erdoberfläche gefunden werden.

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#8
21. Juni 2011, um 17:15:30 Uhr

Jau, was fürn Zufall, wollte grad selber 'nen Thread erstellen Lächelnd

Wie siehts aus an der Nordseeeeeküste mitm Suchen? Niedersachsen!

Gesucht: Viele €uros und Schmuck! Zwinkernd

Um aufn Strand zu gelangen, müsste man evtl Kurtaxe bezahlen, ist wohl Kurgebiet. Hab da aber nie ein Verbot für Sonden etc gesehen!
Kann einem da das Suchen verboten werden?

DANKE Cool

Hinzugefügt 21. Juni 2011, um 17:18:51 Uhr:

@ Schleswig-Holstein-Sucher:

§ 19 Suche nach Kulturdenkmalen
(1) Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht,
[...]bedarf der Genehmigung

Dazu:
(2) Ein Kulturdenkmal soll in der Regel nicht jünger als dreißig Jahre sein.

Wollt Ihr nach Kulturdenkmalen suchen? NEIN, Ihr wollt nach €uros suchen, das ist kein Kulturdenkmal. Denkt dran, welchen Vorsatz Ihr wählt, das ist alles Zwinkernd
Wenn Ihr also lediglich nach €uros sucht, kann euch keiner was Grinsend

Viel Spaß beim Suchen in SH - ich winke von der Nordsee her rüber  Smiley

« Letzte Änderung: 21. Juni 2011, um 17:20:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
21. Juni 2011, um 17:52:53 Uhr

Naja, diese Aussage eines Sondlers, er würde nur seinen Schlüssel suchen, den er auf diesem Burghügel verloren hätte, zieht wohl eher nicht mehr.  Zwinkernd.

Aber mal im Ernst.
Ich habe keine Ahnung, wo der Themenersteller happymetall suchen will. Vielleicht in Meck-Pomm? Da habe ich keine Ahnung.
Ich weiss nur, dass schon Sondler auf Stränden in Schleswig-Holstein angesprochen wurden und dann vom Archäologischen Landesamt kontaktiert wurden.
Natürlich ist die Chance gering. Aber der Happymetall sollte wissen, dass er sich in Schleswig-Holstein auf einem schmalen Grad bewegt. Was er daraus macht, sei ihm überlassen.

Schöne Grüße
Oetti1

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
21. Juni 2011, um 18:06:42 Uhr

...zur Frage und Ergänzung:

Wenn ich in den Urlaub fahre dann natürlich nach Mecklenburg - wohin denn sonst...?  Cool Cool Cool

..


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(versteckt)
#11
21. Juni 2011, um 18:26:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Oetti1
Naja, diese Aussage eines Sondlers, er würde nur seinen Schlüssel suchen, den er auf diesem Burghügel verloren hätte, zieht wohl eher nicht mehr.  Zwinkernd.

Da gebe ich dir Recht, die Suche auf eingetragenen BD oder auf klar erkennbaren BD sollte für jeden normaldenkenden verboten sein.
Genauso sollte man seitens der Denkmalschützer aber auch eingestehen, dass die Suche nach €-Münzen an Stränden selbstverständlich NICHT der Genehmigung bedarf Lächelnd

Hab mich übrigens erkundigt, auch für NDS steht der Suche am Strand nichts im Wege Smiley

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(versteckt)
#12
21. Juni 2011, um 19:00:37 Uhr

Erstmal Hallo zusammen!
Bitte helft mir, denn ich versteh es nicht...
Ich bin in diesem Forum zwar neu, in vielen anderen, mit ähnlichen und verwandten Themen, aber schon lange unterwegs und habe diese Tätigkeiten auch schon ausgeübt.
Es gibt viele "artverwandte" dieses Hobbies. Ob "Sondler", "Bunkerratten", "Schleicher", "Geocacher", "Sprayer", "Buntmetallfreunde" etc. etc. .....
Jeder von denen weiß, daß seine Tätigkeit in irgendeiner Hinsicht, mehr oder weniger, illegal ist, bzw. illegale Aspekte entstehen können, wenn man die behördlichen, oder auch privaten Auflagen nicht erfüllt.
Natürlich mit entsprechenden, juristischen Unterschieden.  ( von Pillepalle bis Knast )
Insofern wundert mich die ewige Suche nach irgendwelchen Lücken doch sehr.
Warum macht man, wenn man denn  "Mann" ist, nicht einfach, was man denn denkt tun zu müssen/wollen?
Hört doch das "Genöle" auf!
Hier im Forum ( auch in allen anderen ) gibt es genügend Menschen, die immer wieder freundlich auf die rechtliche Seite hinweisen.

So, ( langsam runterkomm... ) macht doch einfach was ihr meint, ( mach ich ja auch ), aber akzeptiert doch die Gesetze.
Die Obrigkeit liest doch auch mit.
Einfach mal nachdenken! Das hilft manchmal....

Gruß Kinski



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(versteckt)
#13
21. Juni 2011, um 20:40:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ernte AG
Kann einem da das Suchen verboten werden?
@Ernte AG
In Dänemark am Strand sind solche Schilder vorhanden  Grinsend Grinsend Grinsend


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#14
21. Juni 2011, um 20:48:04 Uhr

he Leute,

ist wie in Mathe, Textaufgaben sind schwierig.  Schockiert

In den DschG aller Bundesländer steht alles drin.

Verboten bzw. der Genehmigung bedarf das Suchen (vereinfachter Begriff) nach
Bodendenkmalen/Kulturdenkmalen.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster, sogar auf Grabungsschutzgebieten kann man
nach einem verlorenen Schlüsselbund suchen, solange man nicht gräbt.

Gruß Charlie

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