na siehste,klappt doch

Antrag auf Suchgenehmigung in den Ländern
Hessen
Gemäß einem gewonnen Rechtstreit muß das LDA-Hessen Genehmigungen für die Suche erteilen. In der Regel erhält man zunächst eine befristete Genehmigung zur klassischen Feldbegehung ohne Sonde. Nach einer Bewährungszeit erfolgt dann die Genehmigung der Nachforschung mit Sonde.
Fundverbleib: Hessen hat seit 2011 ein Schatzregal. Das Amt kann innerhalb einer 3 monatigen Frist Anspruch auf die Funde erheben. Der Finder wird in diesem Fall jedoch entschädigt.
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden
Rheinland-Pfalz
In der Frage der Zusammenarbeit mit Sondengängern verfolgt RLP keine einheitliche Strategie. Während die Außenstellen Speyer und Trier Suchgenehmigungen erteilen nimmt Mainz und Koblenz eher eine ablehende Haltung ein.
Fundverbleib: Archäologisch wertvolle Funde gehören dem Land, der Finder erhält sie jedoch als Dauerleihgabe zurück.
Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer
Kleine Pfaffengasse 10
67346 Speyer
Tel.: 06232/6757-40
Fax: 06232/6757-60
Internet: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenwww.archaeologie-speyer.de
Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
54290 Trier
Tel.: 0651/ 9774-0
Fax: 0651/ 9774-222
Tel.: 0611/6906-0
Fax: 0611/6906-140
Hinzugefügt 26. Mai 2012, um 15:02:13 Uhr:hier noch ein hilfreicher link
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder
Einlogenklack