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 Suchgenehmigung?

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Avatar  Suchgenehmigung?  (Gelesen 1967 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
26. Mai 2012, um 13:40:58 Uhr

Hallo!

Ich lebe in hessen/rheinlandpfalz und hätte gerne eine offizielle Suchgenehmigung. könnt ihr mir sagen wie und wo ich die bekomme? und welche bedingungen daran geknüpft sind?

danke im voraus!

gruß
tim

« Letzte Änderung: 26. Mai 2012, um 14:43:28 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
26. Mai 2012, um 13:44:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ourewäller Bub
offizielle Suchgenehmigung

editiert  Smiley


« Letzte Änderung: 26. Mai 2012, um 14:57:41 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
26. Mai 2012, um 14:17:28 Uhr

mist!!!!!!!! soll natürlich "suchgenehmigung" sein!!! war wohl die worthilfe... Irre

kann ich das nochmal ändern??

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(versteckt)
#3
26. Mai 2012, um 14:30:27 Uhr

musst mal schauen im beitrag rechts müsste editieren stehen  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
26. Mai 2012, um 14:38:25 Uhr

danke elvis,

aber den betreff kann man glaub ich auch da nicht ändern!ß

dann lösch ich wohl den ganzen beitrag...

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(versteckt)
#5
26. Mai 2012, um 14:41:45 Uhr

doch, du hast ein thema eröffnet und kannst für eine gewisse zeit alles ändern auch den betreff  Smiley

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
26. Mai 2012, um 14:46:52 Uhr

nochmals danke!

jetzt hab ichs hinbekommen,das ging eben echt nicht...
blöd nur dass ich auch schonandere themen von mir gelöscht hab! da verliert man ja seine beiträge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!11 nochma Irre Irre

Hinzugefügt 26. Mai 2012, um 14:48:33 Uhr:

hey elvis!

äh, kannste mir auch bei der frage helfen?

« Letzte Änderung: 26. Mai 2012, um 14:48:33 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#7
26. Mai 2012, um 14:53:52 Uhr

na siehste,klappt doch  Smiley

Antrag auf Suchgenehmigung in den Ländern
Hessen
Gemäß einem gewonnen Rechtstreit muß das LDA-Hessen Genehmigungen für die Suche erteilen. In der Regel erhält man zunächst eine befristete Genehmigung zur klassischen Feldbegehung ohne Sonde. Nach einer Bewährungszeit erfolgt dann die Genehmigung der Nachforschung mit Sonde.

Fundverbleib: Hessen hat seit 2011 ein Schatzregal. Das Amt kann innerhalb einer 3 monatigen Frist Anspruch auf die Funde erheben. Der Finder wird in diesem Fall jedoch entschädigt.

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden

Rheinland-Pfalz
In der Frage der Zusammenarbeit mit Sondengängern verfolgt RLP keine einheitliche Strategie. Während die Außenstellen Speyer und Trier Suchgenehmigungen erteilen nimmt Mainz und Koblenz eher eine ablehende Haltung ein.

Fundverbleib: Archäologisch wertvolle Funde gehören dem Land, der Finder erhält sie jedoch als Dauerleihgabe zurück.

Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer
Kleine Pfaffengasse 10
67346 Speyer

Tel.: 06232/6757-40
Fax: 06232/6757-60

Internet: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.archaeologie-speyer.de


Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
54290 Trier

Tel.: 0651/ 9774-0
Fax: 0651/ 9774-222

Tel.: 0611/6906-0
Fax: 0611/6906-140


Hinzugefügt 26. Mai 2012, um 15:02:13 Uhr:

hier noch ein hilfreicher link

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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klack


« Letzte Änderung: 26. Mai 2012, um 15:02:13 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
26. Mai 2012, um 15:09:35 Uhr

und nochmals doppelten dank elvis  Anbeten

der weg Suchen ist das   Zwinkernd

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(versteckt)
#9
26. Mai 2012, um 15:11:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elvis

Rheinland-Pfalz
In der Frage der Zusammenarbeit mit Sondengängern verfolgt RLP keine einheitliche Strategie. Während die Außenstellen Speyer und Trier Suchgenehmigungen erteilen nimmt Mainz und Koblenz eher eine ablehende Haltung ein.

Fundverbleib: Archäologisch wertvolle Funde gehören dem Land, der Finder erhält sie jedoch als Dauerleihgabe zurück.

Generaldirektion Kulturelles Erbe
Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer
Kleine Pfaffengasse 10
67346 Speyer

Tel.: 06232/6757-40
Fax: 06232/6757-60

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Generaldirektion Kulturelles Erbe
Rheinisches Landesmuseum Trier
Weimarer Allee 1
54290 Trier

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Fax: 0651/ 9774-222

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Hinzugefügt 26. Mai 2012, um 15:02:13 Uhr:

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klack




Speyer hat meinen Antrag abgelehnt und mir auch mitgeteilt das derzeit keine Genehmigungen erteilt werden. Ich veröffentliche die Antwort aus Speyer gerne am Dienstag. (Email ist auf dem Dienstrechner)

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(versteckt)
#10
26. Mai 2012, um 15:19:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ourewäller Bub
und nochmals doppelten dank elvis  Anbeten

der weg Suchen ist das   Zwinkernd

kein problem!  Smiley wünsche dir viel glück für die genehmigung  Smiley

Offline
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#11
26. Mai 2012, um 18:06:03 Uhr

Meine NFG ist nach langem Hin und Her, heute endlich an die richtige Adresse raus, jetzt hoffe ich, das sie wie bei einem Kollegen hier aus dem Forum nicht beantwortet wird, und somit nach 3 monaten Wartezeit, vorrübergehend erteilt wird. Ich werde mal abwarten ob und vor allem was mir das Landesamt für Brb schreibt. Ich habe es dieses Jahr sogar schon erlebt, das ein Fund via Fundmeldung gemeldet wird, und dann untergeht, und nichtmal bei dem zuständigen Amt ankommt. Mal sehen was bei rauskommt, und wenn die sich weiter Quer stellen, dann pfeif ich auf die Nfg und mach so weiter wie bisher...

Mehr kann ich dann auch nicht tun....

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