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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Vosichtshalber mal Fragen...

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Avatar  Vosichtshalber mal Fragen...  (Gelesen 1966 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. November 2015, um 17:53:32 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Nach dem ja meine allererste suche nicht so toll lief (anderer THREAD) werde ich ab Heute lieber alles bis zum kleinsten erfragen  Grinsend

Frage Nummer 1

Die ersten 3 Felder waren ja nichts (anderer THREAD) und ich Finde zu den letzten 2 Feldern einfach nicht den Passenden Bauern.
Was würde mir Passieren wenn ich einfach auf das Feld gehe und Sondel? Das Feld wurde abgeerntet und ich würde so eigentlich nichts kaputt machen.
NFG für das Feld habe ich, aber wenn Polizei oder Ordnungsamt kommt was dann? Der Bauer würde dich entweder vom Feld Jagen oder mit dir Reden Lächelnd

Frage Nummer 2

Die würde glaube ich mehr an @Meistereder1 stellen ? Aber müsste auch alle anderen hier Forum beantworten können!

Der Antrag auf NFG hatte jetzt ca. 4 Wochen gedauert, aber wenn ich jetzt ein neues Feld der Archäologin melde dauert das dann auch wieder so lange oder geht
das dann schneller ? Weil die NFG ist ja schon für 1 Jahr genehmigt und brauch ja nicht mehr.


Puh hoffe man kann es Rechtschreibung´s mäßig lesen. Und Danke schon mal für die Antworten Smiley




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(versteckt)
#1
09. November 2015, um 18:09:02 Uhr

Zu Frage 1: Ja der Bauer kann dich seines Landes verweisen, auch wenn du ihn fragst, brauch er dir keine Erlaubnis geben.
Zu Frage 2: Ruf doch einfach bei deinem zuständigen Amt an und frag nach. Ich denke in der Zeit, in der du den Beitrag geschrieben hast, hättest du auch schon eine Antwort am Telefon bekommen!
Gruß sammlealles

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
09. November 2015, um 18:22:07 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

Ruf doch einfach bei deinem zuständigen Amt an und frag nach. Ich denke in der Zeit, in der du den Beitrag geschrieben hast, hättest du auch schon eine Antwort am Telefon bekommen!




..

naja auf die einfachsten Lösungen kommt man nie alleine  Verlegen


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#3
09. November 2015, um 18:33:25 Uhr

Hallo Elixyr

zu 1)
Ich denke jeder wird Dir einen andern Tipp hierzu geben. Ich persönlich betrete nur das Feld wenn ich den Besitzer gefragt habe. Alles andere ist unhöflich. Das ist aber nur meine Meinung.

Fahr zum Feld, schau Dir die Gegend an. Vielleicht sieht Du unmittelbar irgendwelche Häuser am Feld. Dort könntest Du nachfragen.

Ansonten:
Hatte letztens auch einen etwas hartnäckigeren Fall. Ich bin dann so vorgegangen, dass ich Personen die ich gesehen gefragt habe, ob sie denn wissen wo es hier in der nähe irgendwelche Landwirte gibt.
Sofern Du einen Tipp kriegst, fahr hin und frag nach. Die Landwirte kennen sich untereinander häufig.
Ich empfehle Dir auch eine Karte (am besten Google Earth) mitzunehmen. Oft wissen die Landwirte garnicht "wovon Du redest" Smiley

Wenn alle Stricke reißen: Wie bereits im anderen Thread erwähnt würde ich an Deiner stelle mal beim Liegenschaftsamt aufkreuzen.

Zu 2)
Mach Dir nicht das Leben unnötig schwer. Ruf dort an, schildere Dein Problem, sei freundlich. Man wird Dir nicht den Kopf abreißen. Mehr als ein "nein, geht nicht" kann nicht passieren.

Viele Grüße

« Letzte Änderung: 09. November 2015, um 18:35:08 Uhr von (versteckt), Grund: Typo »

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#4
09. November 2015, um 19:34:56 Uhr

Würde dir auch lieber anratet das Fekd nicht so zu betreten... Es ist auf jeden Fall immer der richtige Weg vorher zu fragen auch wenn es etwas länger dauert... Zunge


Gruß SpAß'13

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#5
09. November 2015, um 20:40:40 Uhr

Hallo,

ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber in Brandenburg gibt es zum Glück §44 des Naturschutzgesetzes (siehe auch Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/was_muss_man_beachten_um_in_brandenburg_suchen_gehen_zu_konnen-t88977.0.html;highlight=brandenburg
):

''(1) In der freien Landschaft darf jedermann private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen der Saat oder Bestellung und der Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Das Betretungsrecht darf nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Rechte der Eigentümer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.''

Viele Grüße
Jacza

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#6
09. November 2015, um 20:58:36 Uhr

Wenn du deine NFG auf bestimmte Felder ausgestellt bekommen hast, die du ja vorher angegeben hast, müsste dir das Amt auch eine Auskunft zu den Besitzern/Pächtern geben können.

Die Haben doch Zugang zu den Katasterauszügen. Also einfach anrufen...somit klärst du beide Fragen am Tel.  Zwinkernd



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#7
09. November 2015, um 21:26:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pomoraner
Wenn du deine NFG auf bestimmte Felder ausgestellt bekommen hast, die du ja vorher angegeben hast, müsste dir das Amt auch eine Auskunft zu den Besitzern/Pächtern geben können.

Die Haben doch Zugang zu den Katasterauszügen. Also einfach anrufen...somit klärst du beide Fragen am Tel. Zwinkernd

Bist Du sicher mit der Aussage?

Mir sagte die Archäologin vom LVR damals, dass Sie selbst keinen direkten Zugang habe.
Diese Frage stand nämlich auf meinem Zettel beim "Vorstellungsgespräch" Smiley

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#8
09. November 2015, um 23:10:42 Uhr

Bei welcher Außenstelle bist Du denn? In Xanten hatte man mir damals gesagt, dass das alles "mein Aufgabenbereich" sei.

1.) Wenn Du einen Acker betrittst und dann auch noch gräbst, ist das doch so eine Art Hausfriedensbruch? Ich würds auf jeden Fall nicht drauf ankommen lassen. Frag doch mal im Rathaus nach. Die müssten darüber Auskunft geben können.

2.) Wenn Du eine neue Fläche beantragen möchtest, musst Du, wie der Begriff schon impliziert, einen neuen Antrag stellen. Das muss dann wieder durchgeboxt werden und kostet Dich Geld. Ich ändere das immer passend nach einem Jahr. In der Zeit kann ja auch noch so viel passieren.

Gruß
Fabian

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#9
09. November 2015, um 23:42:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Ek
Bei welcher Außenstelle bist Du denn? In Xanten hatte man mir damals gesagt, dass das alles "mein Aufgabenbereich" sei.

1.) Wenn Du einen Acker betrittst und dann auch noch gräbst, ist das doch so eine Art Hausfriedensbruch? Ich würds auf jeden Fall nicht drauf ankommen lassen. Frag doch mal im Rathaus nach. Die müssten darüber Auskunft geben können.

2.) Wenn Du eine neue Fläche beantragen möchtest, musst Du, wie der Begriff schon impliziert, einen neuen Antrag stellen. Das muss dann wieder durchgeboxt werden und kostet Dich Geld. Ich ändere das immer passend nach einem Jahr. In der Zeit kann ja auch noch so viel passieren.

Gruß
Fabian

Schau mal hier:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

§ 49 bis § 54


Das Betreten ist (außerhalb der Anbauzeit) auf jeden Fall erst Mal erlaubt, es sei denn der Bauer hat es ausdrücklich untersagt, dafür bräuchte er aber selbst eine Genehmigung. Das Sondeln könnte man als "Erholungstätigkeit" werten, das Graben wird die Rechte des Eigentümers bestimmt auch nicht "unzumutbar beeinträchtigen" (sofern man die Löcher hinterher wieder zumacht).

Viele Grüße
Jacza

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#10
09. November 2015, um 23:47:30 Uhr

Wenn du auf das Gesetzt im Gespräch mit dem Bauern pochst, fliegst du garantiert vom Acker.
Da brauchst in der Gegend dann auch gar keinen anderen Bauern mehr fragen, die sind nämlich gut vernetzt und unterhalten sich dann am Sonntag beim Stammtisch. So siehts zumindest bei uns auf dem Land aus.

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#11
10. November 2015, um 00:13:46 Uhr

Nein, das würd ich auch nicht tun. Man sollte aber nicht so viel Angst vor dem Bauern haben. Einfach ohne Sorgen drauflossondeln und wenn dich der Bauer anspricht, freundlich bleiben. Wenn er dich nicht auf dem Acker haben will, geht man eben woanders hin. Auch wenn er dir das Betreten eigentlich nicht verbieten kann...

Viele Grüße
Jacza

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#12
10. November 2015, um 05:05:54 Uhr

Jedes Dorf hat einen "Oberbauern". Mir fällt grad dessen genaue Bezeichnung nicht ein. Der ist im Dorf auf jeden Fall bekannt und auf Grund seines Aufgabenbereiches kennt er jeden Bauern und größtenteils auch die dazugehörigen Felder usw.
Der kann dir sagen, an welchen Eigentümer/Pächter du dich wenden musst.

Ich hab mir aus Google Earth mein Gebiet ausgedruckt und dann vom Bauern auf der Karte die betreffenden Grundstücke ankreuzen lassen.
Google Earth deshalb, weil die Felder einfacher zu erkennen sind und auch für dich später einfacher zu finden.

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#13
10. November 2015, um 06:34:07 Uhr

Moin Flexi,

Ortsbauer ist die gesuchte Bezeichnung.

Moin Jacza,

Du schreibst:
Das Betreten ist (außerhalb der Anbauzeit) auf jeden Fall erst Mal erlaubt, es sei denn der Bauer hat es ausdrücklich untersagt, dafür bräuchte er aber selbst eine Genehmigung. Das Sondeln könnte man als "Erholungstätigkeit" werten, das Graben wird die Rechte des Eigentümers bestimmt auch nicht "unzumutbar beeinträchtigen" (sofern man die Löcher hinterher wieder zumacht).

Lieber Jacza, in der Tat ist das Betreten eines Ackers erlaubt (Ausnahmen: siehe weiter oben), auch das Graben eines Loches wird die Rechte eines Eigentümers nicht "unzumutbar beeinträchtigen", den wichtigsten Part lässt Du jetzt einfach weg. Weil Du dazu keine Antwort weißt oder Du sie weißt, aber sie gar nicht erst aufwerfen möchtest?

Du gräbst ja nicht nur ein Loch, sondern Du entnimmst dem Boden ja auch einen Gegenstand und zwar einen Gegenstand, der Dir nicht gehört, sondern bestensfalls Dir UND dem Grundeigentümer. Und diesen Eingriff in seine Eigentumsrechte möchtest Du wohl nicht vorher mit dem Miteigentümer "Deiner" Funde klären?

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#14
10. November 2015, um 07:10:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von vigri
Bist Du sicher mit der Aussage?Mir sagte die Archäologin vom LVR damals, dass Sie selbst keinen direkten Zugang habe.Diese Frage stand nämlich auf meinem Zettel beim "Vorstellungsgespräch"

ich kann leider nur von mir in MV berichten Zwinkernd...wenn ich eine neue Stelle/Acker begehen möchte und selbst den Besitzer/Pächter nicht finde kann ich beim Amt anrufen und um Unterstützung bitten. Die schauen dann nach und ich bekomme den Namen des Besitzers/Pächters  Cool

Wie es in den anderen BL läuft kann ich natürlich nicht sagen....Aber " Versuch macht klug "  Belehren

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