[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Wald?

Gehe zu:  
Avatar  Wald?  (Gelesen 1718 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. April 2018, um 10:01:54 Uhr

Hallo zusammen,

Vorweg ich bin noch blutiger Anfänger, hatte aber gerade mein Gespräch mit meinem Archäologen bezüglich ersten Kennenlernen und Anmeldung zum Theoriekurs in Hannover. Bei dem Gespräche hatte ich auch einige Fragen, so z.B. das Sondeln im Wald ist ja offiziell auch mit NFG verboten, weil Wald ja „gewachsener“ Boden ist.
Aber ich komme aus Lüneburg und hier wurde der Wald früher für die Saline in weiten Umkreis abgeholzt, das konnte ich auch Anhand alter Karten (kurhannoverische Landesaufnahme) belegen - wenn da also Anfang des 18. Jahrhunderts gar kein Wald, sondern eben Ackerland war und der „Wald“ erst irgendwann später angepflanzt wurde, der Boden (war ja Ackerland) im archäologischen Sinne auch nicht mehr unberührt und die Fundzusammenhänge da auch nicht mehr nachvollziehbar.

Frage also wann ist Wald, da wirklich Wald?

Mein für mich zuständiger Archäologe lächelte da nur (ich mag Ihn irgendwie) und meinte das ist eine gute Frage, die könne er so auch nicht ganz sicher beantworten und ich möge doch bitte beim Kurs in Hannover den dort wohl auch dozierenden Juristen fragen. Das hab ich auch vor, aber weis einer von Euch vielleicht aus einer ähnlichen Fragesituation heraus, wie da die Antwort ist? Gibt es da noch ähnliche Fragestellungen, die man mal theoretisch für die Praxis abklären sollte?

Gruß,
Jörg

Offline
(versteckt)
#1
29. April 2018, um 10:14:39 Uhr

Das hat glaube nichts zu sagen, was da vorher war oder nicht war. 
In Sachsen darf man mit nfg auch nicht auf Wiesen.  Wenn aus einem Acker, vom einen Jahr aufs andere eine Wiese gemacht wird, ist es eben eine Wiese. 
Es zählt der aktuelle Zustand, ist zwar eigentlich sinnlos, ist aber so.

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
29. April 2018, um 21:50:59 Uhr

Also ich dachte Wiesen und Wälder sind tabu, weil die Archäologen hier noch den Fundzusammenhang nachvollziehen können, wenn da aber vorher ein Acker war, dann ist der Fundzusammenhang ja nicht mehr gegeben. Werde das aber wohl mal beim Kursus den Juristen fragen. Anderseits muß man da schon ein wenig nachforschen mit alten Karten umd heraus zu bekommen wo vor 200 Jahren vielleicht noch kein Wald/Wiese war.

Offline
(versteckt)
#3
08. Mai 2018, um 13:27:41 Uhr

Keine Rechtsberatung im Forum, daher alles mit Vorsicht zu genießen. Reine persönliche unjuristische Meinung
 
Das ist da so eine Sache, habe hier auch solche Kandidaten
Ich habe das Gefühl, unser Archäologe sieht das trotz pflichtgemäßer Ermahnung eher "locker", wenn man nicht gerade den Eindruck eines allesvernichtenden Raubgräbers macht.
Das Problem ist ja immer: Frägt man nach, ist alles verboten. Kommt es also zum Streit bist Du immer der Depp. Das haben sich die entsprechenden Ämter schön ins Gesetz schreiben lassen, gibt ja niemanden, der was dagegen sagen kann und somit haben sie immer Recht.
 
Andererseits: Wir haben hier eine (für mich) spannende Stelle, vor 2 Jahren nachweislich (Satellitenbild) Gereidefeld, dieses Jahr Heuwiese. Der Besitzer meinte nur "klar kannst Du da nach der Ernte drauf rumhüpfen, ist mir egal was ihr da macht".
Der Archäologe weiß, dass ich da hin will, hat nichts dagegen.
 
Jetzt kann folgendes passieren:
1) Keinen stört es, ich finde nichts. Ende
2) Keinen stört es, ich finde archäologische Kleinigkeiten, der Archäologe freut sich. Ende
3) Keinen stört es, ich finde was außergewöhnliches, der Archäologe freut sich und bittet den Besitzer dort graben zu dürfen. Der Besitzer sagt ja oder nein. Ende
4) Ein besorgter Bürger ruft die Polizei, ich zeige den NFS. Ende
5) Ein besorgter Bürger ruft die Polizei, ich zeige den NFS, die Polizei ruft den Archäologen an, da sie den Satz "nicht auf Wiesen" findet, der sagt es geht in Ordnung das ich da rum hüpfe, da er ja meinen Plan kennt. Ende
 
Im Prinzip ist bei Wiese alles okay, solange man den Archäologen zumindest grob vorher darüber informiert hat und der Besitzer sein Einverständnis gibt. Sollte der Archäologe nicht Bescheid wissen, der Besitzer aber nichts dagegen haben, kann im miesen Fall der NFS weg sein. Schlechter sieht es aus, wenn der Besitzer nicht Bescheid weiß, egal ob Acker oder Wiese. Angeblich läuft in Sachsen ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch gegen einen Sondler der ungefragt über einen brachen Acker lief!
 
Ich sehe das mit dem Wald auch kritisch. Angenommen dein Hund klaut dir deinen Detektor der neben dir auf dem Boden liegt während du auf dem Acker Nägel ausgräbst, weil er ihn für einen Stock hält, rennt damit in den nebenliegenden Wald und spuckt ihn aus. Da hörst Du in deinem Kopfhörer ein feinstes Buntmetallsignal und findest ohne zu graben direkt unter den Blättern eine seltene uralte Goldmünze. Im Prinzip würdest Du sie, wenn Du sie auf dem Acker findest, freudestrahlend beim Amt abgeben, welches Dir herzlich dankt. Doch was, wenn Du so ehrlich bist und sagst das es aus dem Wald ist? Einzug des NFS und Strafe? Dann doch eher Lügen und sagen es war vom Acker und damit ein Nachsuchen unmöglich machen? Oder heimlich einstecken und behalten? Recht kontroverses Thema finde ich.

« Letzte Änderung: 08. Mai 2018, um 13:29:34 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#4
08. Mai 2018, um 13:48:45 Uhr

Hallo,

hatten wir ja alles schon mal.. ist im Bundeswaldgesetz (mit leichten Änderungen für das Bundesland) klar definiert, grob gesagt: überall wo Bäume über 20 Jahre wachsen: ist Wald, Wege, Schneisen, Wiesen eingeschlossen. 

Die meisten NFG gelten für gestörte Flächen. Wenn jetzt also ein "Acker" im Rahmen der regenerativen 3-Felderwirtschaft brach liegt, ist er sowohl eine gestörte Fläche da er in seinem Befinden bereits durch Bodeneingriffe gestört wurde. Dies lässt sich dann über den Landwirt nachweisen, im Streitfall, per (Flächen)Nutzungsplan.

Zum Thema Hausfriedensbruch...

-------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ist ein Acker befriedet HuchHuch ?!
"Maßgeblich ist allein, dass die Absperrung den Willen des Berechtigten erkennen lässt, den freien Zutritt zu verwehren (sog. Schutzwehr). Nach allgemeiner Ansicht genügen dafür bereits niedrige Umwallungen oder eine Absperrung mit Flatterband."

also rein von der Rechtslage her kann ich bei nem Sondler auf nem Acker ohne Zaun, Wall, "Betreten Verboten Schild"... keinen Rechtsbruch feststellen.
Natürlich fragt man vorher weil es sich so gehört.



Offline
(versteckt)
#5
08. Mai 2018, um 14:18:09 Uhr

Jetzt kann folgendes passieren:
1) Keinen stört es, ich finde nichts. Ende
2) Keinen stört es, ich finde archäologische Kleinigkeiten, der Archäologe freut sich. Ende
3) Keinen stört es, ich finde was außergewöhnliches, der Archäologe freut sich und bittet den Besitzer dort graben zu dürfen. Der Besitzer sagt ja oder nein. Ende
4) Ein besorgter Bürger ruft die Polizei, ich zeige den NFS. Ende
5) Ein besorgter Bürger ruft die Polizei, ich zeige den NFS, die Polizei ruft den Archäologen an, da sie den Satz "nicht auf Wiesen" findet, der sagt es geht in Ordnung das ich da rum hüpfe, da er ja meinen Plan kennt. Ende


6) Du findest was außergewöhnliches meldest dem Archäologen . Der Besitzer verweigert die Grabung .Es wird Aufgrund der Bedeutung des Fundes doch gegraben .Das Feld ist Wochenlang gesperrt oder wird enteignet .Folge Du wirst mit Sicherheit keine Erlaubnis mehr von einem Ackerbesitzer in der Gegend bekommen

          larod  Smiley

Offline
(versteckt)
#6
08. Mai 2018, um 14:57:41 Uhr

Mit Hausfriedensbruch hat der Oberarchäologe vermutlich etwas umgangssprachlich ausgedrückt, was in echt ganz anders heißt  Smiley Das einen der Besitzer wegschickt und etwas sauer ist, kann ich ja verstehen, vor allem wenn Saatgut oder so zerstört wird (dann kann ich mir im Extremfall auch die Anzeige erklären). Aber auf einem brachen Acker? Naja, wer weiß, was da noch war....

Ich kann mir vorstellen, dass, als der Satz "nicht auf Wiesen" reingenommen wurde, eben wirklich ungestörte Flächen (ich sage mal eine Wiese im Naturschutzgebiet im Gebirge wo vielleicht Hannibal gelagert hat oder eben in wirklich abgelegenen Gebieten wo nun mal kein Wald wächst) gemeint waren. Kann mir kaum vorstellen, dass es Absicht war, das Suchen auf Nachbars Rasen zu verbieten. Aber warum separieren, wenn man ohne Gegenwehr ein Generalverbot aussprechen kann.

Und wiederum hier: Mit dem Archäologen sprechen, warum Du jetzt ausgerechnet da suchen möchtest. Der kann letztendlich mit Dir über Ausnahmen sprechen. (Habe auch für spezielle Situationen das okay bekommen, habe aber ausführlich begründet warum ich da hin möchte).

Was wohl mit Ackerwegen entlang einreihiger Windschutzpflanzungen an großen Feldern ist? Der Weg führt nicht durch den Wald sondern entlang einer Baumreihe und Acker. Oder generell Wege, die zwischen (richtigem) Waldrand und Acker entlangführen?

Offline
(versteckt)
#7
08. Mai 2018, um 18:49:53 Uhr

Grübeln Hast doch eine NFG gibt es keine Äcker bei euch zum  Suchen Was wollt ihr immer im Wald  Nullahnung LG Mike

Offline
(versteckt)
#8
08. Mai 2018, um 19:05:17 Uhr

Vermutlich
A) selbst mit NFG kommt man sich dank Presse wie ein Verbrecher vor (wie beim Supermarkt ohne Wäre durch die Kasse laufen), im Wald sieht keiner einen.
B) in vielen Gegenden sind die interessanten Punkte wie Hügel, Bachränder und Weier nahezu alle mit Bäumen besetzt ( manchmal nur ein paar). wenn man jetzt nicht an Militaria sondern an geschichtlich interessanten Funden interessiert ist, sind das aber die Hotspots
C) für den Wald braucht man niemanden fragen wenn man spontan los will.

Alles nur Vermutungen

Offline
(versteckt)
#9
08. Mai 2018, um 21:45:41 Uhr

@Kontrollverlust Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber bei mir ist das Betreten von Wäldern und Feldern durch das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz geregelt:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
§ 15 Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
Erholung in Natur und Landschaft § 22 Betreten der freien Landschaft


Es wird sogar dazu aufgefordert "(abgelegte) Gegenstände und Abfälle aus der freien Landschaft zu entfernen."  Lächelnd

« Letzte Änderung: 08. Mai 2018, um 21:54:42 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#10
08. Mai 2018, um 22:42:56 Uhr

Ist ja richtig, sollst du ja auch tun. Gegen betreten hat ja keiner etwas. Es ging ja nur darum, dass man im Wald (ungestörte Fläche) nicht nach beweglichen Bodendenkmälern suchen/graben darf oder auch diese billigend aufspüren könnte (ich suche doch nur Patronenhülsen mit meinem Grabwerkzeug :-)), daraufhin kam eben die Frage was ein Wald ist und das ist ja klar geregelt im Bundeswaldgesetz.

Das dies wahrscheinlich 95% der Bevölkerung kpl. egal ist ob man da herumstreunert steht auf nem anderen Blatt. Wenn man jedoch auf nem BD oder ner Kriegsgräberstätte (Halbe, Buchenwald, Mittelberg...) erwischt wird, weiss ja jeder was passieren kann.

Ich bin auch lieber/ausschließlich auf Äckern unterwegs, dieses Gehacke mit den Wurzeln geht mir ja schon an den Ackerrändern/Wegwallungen auf den Kecks, dann noch Zecken, noch mehr Kriebelmücken...

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor