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 Waldsuche verboten?

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#15
31. Oktober 2011, um 09:15:35 Uhr

Moin,
brauchst Du die NFG nicht nur wenn Du nach Bodendenkmälern forscht? Ich glaube dass der KMRD auch keine NFG braucht. Aber wer steigt in unserem deutschen Gesetzes- und Bestimmungswirrwarr noch durch.
Viele Grüße
Uwe

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#16
31. Oktober 2011, um 09:29:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von suchnix
Moin,
brauchst Du die NFG nicht nur wenn Du nach Bodendenkmälern forscht? Ich glaube dass der KMRD auch keine NFG braucht. Aber wer steigt in unserem deutschen Gesetzes- und Bestimmungswirrwarr noch durch.
Viele Grüße
Uwe

Versuch denen das mal zu vermitteln,warum du das machen willst.
Wer schon darüber nachdenkt,Metalldetektoren zu verbieten damit sogenannte Raubgräber keine relevanten archäologischen Bodendenkmäler zerstören,dem brauch man auf gar keinen Fall mit der Sicherheit für die Öffentlichkeit kommen.
Ist schon irrwitzig,das ein Menschenleben so gesehen weniger Wert ist,als ein möglicherweise unbekanntes Bodendenkmal,welches man finden könnte!!!

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#17
31. Oktober 2011, um 11:03:05 Uhr

Moin,

wer nachweislich als Grundstückseigentümer oder dessen Verwalter, oder als Beauftragter eines Grundstückseigentümers, oder dessen Verwalter, in seinem Waldstück eine Wiederaufforstung durchführen möchte oder soll und vorher den für die Aufforstung vorgesehenden Bereich mit einem Metalldetektor auf militärische Altlasten überprüfen möchte oder soll, der benötigt sebstverständlich keine NFG der Denkmalschutzbehörde, weil er ja nicht nach archäologischen Bodenfunden forscht. 

Viele Grüße

Walter



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#18
31. Oktober 2011, um 11:06:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

wer nachweislich als Grundstückseigentümer oder dessen Verwalter, oder als Beauftragter eines Grundstückseigentümers, oder dessen Verwalter, in seinem Waldstück eine Wiederaufforstung durchführen möchte oder soll und vorher den für die Aufforstung vorgesehenden Bereich mit einem Metalldetektor auf militärische Altlasten überprüfen möchte oder soll, der benötigt sebstverständlich keine NFG der Denkmalschutzbehörde, weil er ja nicht nach archäologischen Bodenfunden forscht. 

Viele Grüße

Walter



Hallo Walter,

dürfen Privatpersonen gezielt nach militärischen Altlasten, also Kampfmittel suchen??

Ich glaube da täuscht Du Dich.

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#19
31. Oktober 2011, um 11:44:47 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Hallo Walter,

dürfen Privatpersonen gezielt nach militärischen Altlasten, also Kampfmittel suchen??

Ich glaube da täuscht Du Dich.


Sehe ich nicht so! Ich denke er darf als gewisse Voruntersuchung solch ein Gerät einsetzen (alleine schon aus Kostengründen) um evtl. verdächtige Stellen zu
orten und zu markieren. Nur die Bergung darf er nicht durchführen!

Gruß
Micha

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#20
31. Oktober 2011, um 13:25:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche

Sehe ich nicht so! Ich denke er darf als gewisse Voruntersuchung solch ein Gerät einsetzen (alleine schon aus Kostengründen) um evtl. verdächtige Stellen zu
orten und zu markieren. Nur die Bergung darf er nicht durchführen!

Gruß
Micha


OK, Du siehst es anderes, aber für die Suche (und das ist auch eine Voruntersuchung) braucht man einige "Scheine"  :Smiley

Hier mal ein Auszug aus Bremen (Seite 11)

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/media.php/13/kampfmittel_komplett_23032010.pdf


Ich gehe davon aus, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist


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Sondieren_nach_Kampfmitteln.JPG
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#21
31. Oktober 2011, um 14:11:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Hallo Walter,

dürfen Privatpersonen gezielt nach militärischen Altlasten, also Kampfmittel suchen??

Ich glaube da täuscht Du Dich.

Was willst Du denn sonst machen. Du willst Deinen Wald aufforsten und dazu musst Du Löcher in den archäologisch so unberührten Waldboden  Smiley graben. Jetzt hast Du aber die Bedenken, dort könnte Munition liegen, auch wenn es dazu keine Hinweise gibt.

Du kannst natürlich den KMRD beauftragen, der wird dir für seine Dienste eine satte Rechnung senden.

Aber- du suchst ja nicht nach Munition, du schaust ja nur, ob keine da ist, damit du ungefährdet den archäologisch unberührten Waldboden löchern kannst, um deine Setzlinge pflanzen zu können.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, um 14:14:05 Uhr von (versteckt) »

(versteckt)
#22
31. Oktober 2011, um 14:20:09 Uhr

.... und um tatsächlich auszuschliessen, dass es keine Munition ist, die da piept, gräbt man eben, um nachzusehen. Wenn dann eine Fibel oder ein Bronzeschwert kommt, kann man es ja immer noch entsorgen. Das gäbe ja noch mehr Ärger als eine Kiste mit Handgranaten.

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#23
31. Oktober 2011, um 14:20:44 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
OK, Du siehst es anderes, aber für die Suche (und das ist auch eine Voruntersuchung) braucht man einige "Scheine"  :Smiley

Hier mal ein Auszug aus Bremen (Seite 11)

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/media.php/13/kampfmittel_komplett_23032010.pdf


Ich gehe davon aus, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist


Moin,

Deine Verweisquellen treffen aber auf das Setzen eines Buchenbaumsetzlings in einem Wald nicht zu, der weder Verdachtsfläche ist, noch versieglt oder umgewibnet oder abgebrochen wird.

Viele Grüße

Walter

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#24
31. Oktober 2011, um 14:42:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Moin,

Deine Verweisquellen treffen aber auf das Setzen eines Buchenbaumsetzlings in einem Wald nicht zu, der weder Verdachtsfläche ist, noch versieglt oder umgewibnet oder abgebrochen wird.

Viele Grüße

Walter

Woher, außer man fragt nach, will jemand wissen ob Vedachtstfläche oder nicht? Wälder können auch zur Verdachtsfläche zählen.
Aber macht ihr nur, ihr schafft das schon  :Smiley

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#25
31. Oktober 2011, um 15:00:59 Uhr

Na das ist ja toll dass der Gesetzgeber alles geregelt hat. Super Es ist so toll geregelt dass anscheinend kein Mensch mehr durchblickt. Down
Wenn man diese Diskussion hier verfolgt, wird einem klar, dass die Gesetzeslage kaum noch einer durchschaut, da es immer ein Für und Wider gibt, egal was man tun oder lassen will. Nur eins ist sicher wie das Amen in der Kirche: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.
Also mache mit deinem Forst was Du für richtig erachtest und lasse Dich nicht erwischen. Gesunden Menschenverstand kann man nicht durch Gesetze ersetzen, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen. Amen

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#26
31. Oktober 2011, um 18:30:08 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Woher, außer man fragt nach, will jemand wissen ob Vedachtstfläche oder nicht? Wälder können auch zur Verdachtsfläche zählen.
Aber macht ihr nur, ihr schafft das schon  :Smiley


Noch ein Beispiel zum Schluß!

Auch ich darf ohne NfG auf sämtlichen Grundstücken graben sofern es meine Arbeit betrifft, wie tief ich dort grabe ist lediglich Sache von mir und dem Auftraggeber.
Noch dazu darf ich auf all diesen Grundstücken eine Sonde einsetzen um evtl. Erdkabelschäden vorzubeugen etc.! Auch das ist absolut erlaubt und durchaus vergleichbar
mit dem obigen Anliegen, ob es Dir nun passt oder nicht.

Gruß
Micha

« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, um 18:31:45 Uhr von (versteckt) »

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#27
31. Oktober 2011, um 18:42:10 Uhr

Geschrieben von Zitat von cartouche
Noch ein Beispiel zum Schluß!Auch ich darf ohne NfG auf sämtlichen Grundstücken graben sofern es meine Arbeit betrifft, wie tief ich dort grabe ist lediglich Sache von mir und dem Auftraggeber.Noch dazu darf ich auf all diesen Grundstücken eine Sonde einsetzen um evtl. Erdkabelschäden vorzubeugen etc.! Auch das ist absolut erlaubt und durchaus vergleichbarmit dem obigen Anliegen, ob es Dir nun passt oder nicht. GrußMicha

So mach ich es auch Micha. bevor ich das erste mal mit dem Baggerlöffel zugreife, laufe ich erst alles mit der Sonde ab. hab auch keinen Bock auf ein zerrissenes Erdkabel, seit ich das mit der Sonde mache, hab ich auch keins mehr zerrissen.


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#28
31. Oktober 2011, um 19:38:53 Uhr

Eben, ich hatte schon einmal ein Telefonkabel von der MAN Roland in Mainflingen durch das einschlagen eines Schnureisen gekillt.
Zum  Glück hat die Versicherung den Schaden übernommen, da ging nämlich einen halben Tag lang nichts mehr!


Gruß
Micha

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#29
31. Oktober 2011, um 19:53:11 Uhr

Joe hat nur gefragt, ob er im Wald suchen darf. Die Antwort darauf wird fast immer nein sein, egal welche Begründungen und Rechtfertigungen man sich ausdenkt.
Der durchschnittliche Sondengänger, welcher nach Münzen, Schnallen usw. der letzten drei Jahrhunderte sucht, wird von den meisten Wäldern eh enttäuscht sein. Wer nach älteren Sachen im Wald zu suchen erwägt, sollte dazu nicht noch ermutigt werden. Das liegt sicher nicht im Sinn des Forums.

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