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 Was brauche ich noch in NRW, außer das OK vom Bauern??

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Avatar  Was brauche ich noch in NRW, außer das OK vom Bauern??  (Gelesen 1696 mal) 5
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#15
11. April 2012, um 11:59:04 Uhr

Hi, ich habe gerade bei der Denkmalschutzbehörde (Paderborn-NRW) angerufen und nachgefragt ob man auf einem Acker ohne Genehmigung suchen darf, mir wurde gesagt NEIN. Sogar wenn ich das OK vom Bauer habe darf ich trotzdem nicht suchen ohne genehmigung von der Denkmalschutzbehörde.

Meine genehmigung muss in einpaar Тagen kommen....

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#16
11. April 2012, um 12:27:28 Uhr

Oha, also wenn die reichsunmittelbare Denkmalschutzbehörde in PB - NRW das sagt, MUSS es einfach stimmen!!11einseinself

Werde mir sofort auch eine Genehmigung besorgen und meinen Detektor bis dahin im Keller verstecken. Ich werde nur noch nach Vorschrift suchen, nur noch auf Äcker gehen, für die ich die ausdrückliche Erlaubnis der Behörde habe. Ich frage lieber drei mal nach, bevor ich auf den Acker gehe, damit ich auf jeden Fall politisch korrekt ein unterwürfiger Volksdeutscher bin, der seinem Staat dient. Sollte ich einmal auf einen anderen Acker versehentlich gehen, oder hinter dem erlaubten Acker die nicht erlaubte Wiese betreten, bin ich damit einverstanden, dass mir die Genehmigung auf Lebenszeit entzogen wird und ich als Raubgräber deklariert werde.
Ich bin mir meiner Taten bewusst und möchte daher den sicheren Weg gehen. Auch wenn der Weg steinig und schwer ist, ich werde diesen Weg gehen und ein treuer, unterwürfiger Volksdeutscher zu sein, der andere denunziert und seine Nase in alles reinstecken muss, was ihn nicht angeht.

Denkt ihr, die deutschen Händler arbeiten mit den Denkmalschutzbehörden zusammen und haben alle unsere Daten denen längst überlassen  Schockiert
Die Datenkrake Denkmalschutzbehörde muss schon mächtiger sein als Facebook!!!  Zwinkernd

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#17
11. April 2012, um 13:13:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Meine genehmigung muss in einpaar Тagen kommen....

Bist du dir da sicher C?  :Smiley

Natürlich darfst du auf den Acker mit der Erlaubnis des Bauern. Sonst müsste ja jeder NRW Sondler ohne NFG zuhause sitzen bleiben.
Wenn der Acker nicht unter Denkmalschutz steht, mach die Sonde bereit und los.

Gruß mücke  

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#18
11. April 2012, um 14:56:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mücke
Bist du dir da sicher C?  :Smiley

Natürlich darfst du auf den Acker mit der Erlaubnis des Bauern. Sonst müsste ja jeder NRW Sondler ohne NFG zuhause sitzen bleiben.
Wenn der Acker nicht unter Denkmalschutz steht, mach die Sonde bereit und los.

Gruß mücke 

Moin Mücke,

warum liest Du nicht ersteinmal das DSchG?

Wo steht denn im DSchG etwas von Äckern, die unter Denkmalschutz stehen, bzw. nicht stehen?

Viele Grüße

Walter

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#19
11. April 2012, um 15:44:08 Uhr

Ernte AG hat weise gesprochen, Danke dafür!  Applaus
Es wird Zeit dass unser Land mal über den Begriff "Freiheit" nachdenkt. Ein Staat der immer nur verbietet und verordnet passt nicht mehr in unsere aufgeklärte Zeit. Das preussische Obrigkeitsdenken kommt aus einer Zeit wo es nur eine kleine gebildete Oberschicht gab und die Masse aus einfachst ausbebildeten Bauern und Arbeitern bestand die man "von Oben" "verordnen" musste. "Freiheit" bedeutet natürlich auch Verantwortung. Ich denke dass die meisten von uns auch verantwortungsvoll denken und handeln. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe, aber das ist halt die menschliche Natur und kommt in den besten Kreisen vor. Der Staat und seine Behörden sollten sich den wichtigen Problemen unserer Gesellschaft widmen: Kinderarmut, Bandenkriminalität, Umweltverschmutzung, Korruption etc.. Wie lächerlich ist es dagegen Jagd auf ein paar harmlose Sondler zu machen die sich ein paar verschrumpelte Münzen vom Acker holen. Grinsend Die Zusammenarbeit mit Archäologen sollte auf partnerschaftlicher Ebene stattfinden. Immer Locker bleiben, ein Tässchen Kaffee zusammen trinken und über gemeinsame Erfahrungen und Ziele plaudern. Why Not? Küsschen

Viele Grüße!

Andy

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#20
12. April 2012, um 03:10:57 Uhr

Ja bin ich mir......

Am Telefon wurde mir klar und deutlich gesagt ohne Genehmigung geht nichts, egal ob Denkmalschutz oder nicht. Wofür ist  dann die Genehmigung da? für Staatliche Spielplätze? da Wälder sowieso tabu sind.

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#21
12. April 2012, um 09:44:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von pb-cr
Ja bin ich mir......

Am Telefon wurde mir klar und deutlich gesagt ohne Genehmigung geht nichts, egal ob Denkmalschutz oder nicht. Wofür ist  dann die Genehmigung da? für Staatliche Spielplätze? da Wälder sowieso tabu sind.

Moin,

die NFG erlaubt Dir gem. öffentlichem Recht (DSchG) nach archäologischen Bodendenkmälern zu forschen und zwar auf gestörten Bodenflächen (Ackerflächen) in den Bereichen, für die die NFG ausgestellt wurde. Die Nachforschung im Wald ist in aller Regel in NW nicht mit eingeschlossen. Das Land muss die Nachforschung im Wald gem. eines Urteils des OVG Lüneburg nicht genehmigen.
Nach Privatrecht (BGB) benötigst Du zusätzlich die Erlaubnis des Grundstückseigentümers (Landwirt, Domänenverwaltung) um auf deren Äckern die Nachforschung durchzuführen.

Viele Grüße

Walter

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#22
12. April 2012, um 10:11:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von HERMSDORF
Der Staat und seine Behörden sollten sich den wichtigen Problemen unserer Gesellschaft widmen: Kinderarmut, Bandenkriminalität, Umweltverschmutzung, Korruption etc.. Wie lächerlich ist es dagegen Jagd auf ein paar harmlose Sondler zu machen

Wie recht du hast. Ich kann dir aber sagen, dass die Mehrzahl der Polizisten im täglichen Dienst das genau so sieht. Etwas anderes ist, wenn man jemand auf der Keltenschanze mit dem Detektor rumspringen sieht. Dann ist natürlich Schluss mit Lustig, und solche Leute sollen ruhig eine HD bekommen. Aber ansonsten kümmert das eigentlich niemanden, es gibt - wie du sagst - viel wichtigeres für die Behörden zu tun. Und Personalnotstand ist überall, klamme Kassen und so. Da konzentriert man sich sicher auf wichtige Verbrechen. Das Ackersondeln fernab von Bodendenkmälern und GSG gehört ganz sicher nicht in diese Kategorie.

Grüße,
sondelfreund

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#23
12. April 2012, um 10:23:09 Uhr

Um mal auf die Ausgangsfrage einzugehen, du brauchst noch folgendes:

einen Detektor
Grabungswerkzeug
den Mut trotzdem wirklich bedeutende Funde zu melden
und die coolnes trotz Fundgeilheit nicht mitten auf Bodendenkmälern rumzupiepen....

Dann kommst du schon klar, das betrifft fast alles Bundesländer Zwinkernd.



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