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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Was brauche ich noch in NRW, außer das OK vom Bauern??

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Avatar  Was brauche ich noch in NRW, außer das OK vom Bauern??  (Gelesen 1692 mal) 5
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
29. Oktober 2011, um 21:26:17 Uhr

Hallo liebe Gemeinde,
 wie in anderen Themen bereits erwähnt, bin ich noch ein ganz " Frischer" und bin durch die Rechtslage in
NRW noch nicht so ganz duchgestiegen!
gehen wir nun einmal davon aus, der Bauer hat mir sein OK gegeben auf seinen Feldern zu Suchen und seine Felder sind auch nicht als Bodendenkmal ausgewiesen. Brauche ich dann trotzdem die schriftliche Genehmigung der Denkmalbehörde um legal  Suchen zu dürfen?

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(versteckt)
#1
29. Oktober 2011, um 22:36:55 Uhr

Hi Joe,
lies mal das Denkmalschutzgesetz deines Bundeslandes.
Und dann nutze mal die Suchfunktion hier im Forum. Es wurde schon häufiger teils sehr konträr diskutiert. Die Auslegung dieses Gesetzes wird von verschiedenen Leuten sehr unterschiedlich gesehen.
Was du daraus machst, ist dir überlassen.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
29. Oktober 2011, um 22:48:29 Uhr

Das habe ich ja schon gemacht,nur steige ich da nicht wirklich durch und hatte gehofft, daß hier jemand ne klare Ansage machen könnte!
 Belehren


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(versteckt)
#3
30. Oktober 2011, um 02:48:32 Uhr

Ja, brauchst du!
Ist´s so recht?   Smiley

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(versteckt)
#4
30. Oktober 2011, um 07:22:11 Uhr

Geschrieben von Zitat von Joe 4711
Das habe ich ja schon gemacht,nur steige ich da nicht wirklich durch und hatte gehofft, daß hier jemand ne klare Ansage machen könnte!
 Belehren


Moin,

klar, kannst Du hier eine klare Aussage dazu bekommen:

Du benötigst eine NFG immer dann, wenn Du nach archäologischen Bodendenkmälern (BD) forschen möchtest. So steht es doch auch klar im Gesetz.

Wenn Du nicht nach archäöologischen BD forschen möchtest braucht Du keine NFG.

Wenn Du ohne NFG suchen gehst und überprüft wirst, wird gegen Dich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden wegen illegaler Nachforschung.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die auch Verwaltungsrecht abdeckt (Achtung, das machen nur zwei Versicherungen überhaupt) und einen guten Anwalt hast (den kannst Du von mir genannt bekommen), dann kannst Du vor dem Verwaltungsgericht gegen den OWi-Bescheid vorgehen. Wird in dieser Verhandlung klar, dass Du tatsächlich nicht nach BD geforscht hast, wird das OWi-Verfahren eingestellt, weil Du für die Suche nach nicht BD keine NFG benötigst.

Empfehlung von mir:

Beantrage eine NFG

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#5
30. Oktober 2011, um 10:39:19 Uhr

ök...... und gehören die Hinterlassenschaften aus dem WK II auch zu den Bodendenkmälern?
wo fängt das mit den BD an?
Habt natürlich völlig recht,werde so eine NFG beantragen, aber wo?


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(versteckt)
#6
30. Oktober 2011, um 12:26:34 Uhr

Ein Blick ins Thema "Rechtslage" genügt:
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Hier
, da steht alles drin, was du brauchst.

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Wenn Du ohne NFG suchen gehst und überprüft wirst, wird gegen Dich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden wegen illegaler Nachforschung.


Das stimmt so nicht, korrekt müsste es heißen:
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach BD graben oder aus dem Wasser bergen willst, bedarfst du der Genehmigung.
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach nicht-BD graben oder aus dem Wasser bergen willst, bedarfst du nicht der Genehmigung.
Wenn du ohne Ausgrabungsgenehmigung nach nicht-BD graben oder aus dem Wasser bergen willst und überprüft wirst, wird gegen Dich KEIN Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden wegen illegaler Nachforschung, WEIL du keine illegale Nachforschung betreibst.

Hatte selber schon Kontakt mit den Pappenheimern und es ist nichts passiert, weil ich NICHT nach BD suche. Habe auch gesagt, dass die Dame vom "Denkmalschutz" gern die Polizei rufen könne. Hat sie dann nicht gemacht, weil sie wusste, dass gegen nichts verstoßen wurde. Im Gegenteil, wenn die Person Dich in Ihrer Freizeit antrifft und sagt, sie komme von der Denkmalschutzbehörde, kannst du Sie wegen Amtsmissbrauch anzeigen. Beruf und Freizeit dürfen nicht vermischt werden, ein Polizist nach Feierabend kann auch nicht Knöllchen verteilen, Streifenwagen fahren etc!

Ich schätze, dass auf 100.000 Einwohner 10 Sondler kommen. Bei ~80Millionen Einwohnern -> 8000, mehr oder weniger aktive Leute! Von denen suchen vielleicht 10%, maximal 1000 mit einer Ausgrabungsgenehmigung. In anderen Bundesländern heißt diese Ausgrabungsgenehmigung auch Nachforschungsgenehmigung (NFG, wird aber für NRW auch gerne NFG genannt).


Wer sowas beantragt, hat:
1. Zuviel Freizeit (Fundbericht schreiben, auch für Reichspfennige...Fahrten ZUM Denkmalamt, Vorstellung, Fundablieferung)
2. Zuviel Geld (Benzin, damit du ZUM Denkmalamt kommst und die tollen Reichspfennige jedesmal vorlegst. Du musst dich da vorstellen, am besten noch einschleimen, damit man aus dem Elfenbeinturm ein paar Brotkrümmel zugeworfen bekommt (Insider!). Damit ist nicht die Untere Denkmalbehörde, sondern die Obere (glaub 4 oder 5 ins ganz NRW(!)) Denkmalbehörde gemeint. Genehmigung PRO Kreis 75€ für 1 bis 2 Jahre)
3. Keine Probleme mit staatlicher Kontrolle (Autokennzeichen wird beim Amt vorgelegt, Suchgenehmigungen der Grundstückseigentümer müssen SCHRIFTLICH vorliegen Grinsend , sollte eines Tages auch in NRW ein Schatzregal eingeführt / Detektoren verboten werden, sind schonmal einige Leute auf der schwarzen Liste)
4. Kann lange warten (In der Regel 2 Monate, teilweise wohl länger, bis man die Genehmigung bekommen hat. Auch lustig, wenn man lust aufs Sondeln bekommt, die Äcker brachliegen, und nach zwei Monaten Wartezeit die Genehmigung da ist, die Felder aber schon ausgesäht wurden Grinsend )

-> Jedem das Seine! Wenn ich Landwirt wäre, würde ich ausnahmslos jedem Sondler mit Genehmigung das Graben auf meinen Feldern verbieten, weil ich für sowas
a) nicht meine Unterschrift einem WILDFREMDEN hergebe
b) nicht will, dass wenn dort was "sensationelles" gefunden wird, mein Acker brachliegen wird
Ich würd sagen: "Jung, entweder du machst dein Hobby und ich geb dir mündlich mein OK für meine Felder, die Gammelmünzen, Munition etc. die du findest kannste alle behalten, das Blei nimmste auch mit und setllst keine Fragen mehr! ODER du verschwindest von meinen Feldern und das war es"
Schon selber erlebt  Super Auch wenn die Chance auf ein "sensationelles BD" nahe 0 liegt, wollen die Landwirte einfach in Ruhe gelassen werden. In der Regel muss man nichtmal fragen, um auf den Feldern suchen zu gehen. Selbst wenn der Bauer auf dem gleichen Feld pflügt und man dort sucht, winkt man sich mal und gut ist.
Ehrlich gesagt ist das sensationell, was man sich hier doch für einen Kopf macht um solche doch belanglosen Sachen.
Die Deutschen sind einfach viel zu obrigkeitshörig ("Ohje, ich bin bei gelb über die Ampel gefahren. Hoffentlich hat das keiner gesehen, was denkt der hinter mir jetzt von mir?" "Auf der Autobahn sind 100 erlaubt, ob es wohl auffallen würde, wenn ich 105 fahre?"), für alles möchte der Staat eine Genehmigung haben und jeden kontrollieren. Aber der deutsche Michel nickt alles brav ab, damit er auch brav mit 67 in Rente gehen kann und dann am besten auch mit 70 schon von uns geht, um die Staatskasse zu schonen Engel

PS: Die Gerichte legen die Gesetze nicht so drastisch aus, wie die Behörden. Zum Glück sind Judikative und Exekutive nach dem dritten Reich getrennt und damit weisungsunabhängig. Und genau das ist der Grund, dass wenn man mal tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit bekommt, z.B. wegen Veränderns eines eingetragenen BD, mit dem Gang zum Gericht droht, das Bußgeld fallengelassen wird.
Die Behörden wollen kein Urteil von einer neutralen Stelle wie eines Gerichts, wo es dann heißt, ein paar 10cm tiefe Löcher auf eingetragenen BD im Wald / auf dem Acker berühren nicht das Denkmalschutzgesetz.
Mit so einem Urteil (und es wäre sogar sehr wahrscheinlich, dass solch eines in NRW gesprochen wird(!)) würden dann alle Sondengänger endlich mit Rechtssicherheit suchen können, und sich keiner mehr für eine Ausgrabungsgenehmigung bemühen. DAS ist die Wahrheit, und mann kann sie nicht oft genug aussprechen! Und wenn man mal tatsächlich einmal im Leben den Tonkrug mit Silbermünzen findet, meldet man das natürlich, denn genau DARAUF zielt das Denkmalschutzgesetz ab. Auf solche Funde! Nicht auf die Schnalle im Wald von 1820, nicht auf den Silbergroschen Preußen im Acker X von 1842. Das sind keine Bodendenkmäler! Sie wären es erst, wenn sie in die Liste für Denkmäler (genauer: Liste der beweglichen Bodendenkmäler) eingetragen werden.(Und wenn man solche Sachen eintragen würde, hätten die deutschen Denkmalbehörden Millionen von Denkmälern eingetragen)
Aus diesem Grund braucht man auch keine Ausgrabungsgenehmigung, weil man in der Regel auf DIESE Sachen trifft und nicht wöchentlich auf Silber- und Goldschätze, die tatsächlich Denkmäler wären.
Aus diesem Grund gräbt ein durchschnittlicher Sondler nicht nach BD, (sondern sucht nach Euros etc.)weil man in seinem ganzen Leben vielleicht 3 oder 4 Bodendenkmäler, die eingetragen werden, entdecken wird

Um es praxisnah zu formulieren: Für 30 Jahre Ackersuche mit einer Ausgrabungsgenehmigung (man will also gezielt nach BD graben) findet man im besten Fall einmal eine Sache, die tatsächlich als Denkmal eingetragen wird. Effektiv bräuchte man also nur für diesen einen Tag solch eine Genehmigung. Für die anderen 29 Jahre und 364 Tage keine, da man letztlich nichts denkmalwürdiges zutage fördert und deswegen auch nicht gezielt nach Bodendenkmälern graben will!
Und für diesen einen Fall gibt es für uns, die ohne Ausgrabungsgenehmigung suchen, den:

§ 15 DSchG NW
Entdeckung von Bodendenkmälern
(1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.

Wer also zufällig neben der Eurosuche, der verlorenen Eheringsuche, der Meteoritensuche etc. tatsächlich ein Bodendenkmal (also eines, das letztlich auch eingetragen wird in die Denkmalliste) auf dem Acker findet, an diesem einen Tag in 30 Jahren Ackersuche, für den gibt es diesen sog. "Zufallsfundparagraphen" wie oben erläutert. Dieser Fund MUSS gemeldet werden (unverzüglich heißt: paar Tage) und mit diesem einmaligen Melden seid ihr eure Pflichten gegenüber dem Denkmalschutzgesetz für eine Periode von 30 Jahren nachgekommen.


Alles auch ausführlicher unter: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.- Inhalt entfernt ... Kommerzielle Werbung -/recht/sondengaengerrechtslage.html

Vielen Dank für Ihr Interesse  Polizei

PS: Die WALDSUCHE ist auch erlaubt - etwaige Tonkrüge mit Silbermünzen müssen aber gemeldet werden Zwinkernd



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#7
30. Oktober 2011, um 13:11:36 Uhr

@ernteAG: manchmal habe ich das Gefühl, wir sind seelenverwandt....

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#8
30. Oktober 2011, um 14:40:32 Uhr

@Ernte AG

Die Archäologie lebt zu Teil von den Funden der Sondengänger. Was ich an deiner Theorie nicht mag ist das sie nur die schlechten Seiten der jetzigen Gesetzesgebung und Verhalten der Archäologen anspricht. Das der unerfahrene Jedermann mit Sonde nicht eindeutig alles zuordnen kann was er unter die Sonde bekommt muss dir wohl auch klar sein. Die Zusammenarbeit der Sondengeher und Archäologen im freundschaftlichen Verhältnis schafft neue Hinweise zu Entdeckung unserer Vergangenheit. Was ist an einer Genehmigung so veruflich wenn ich als Sondengänger quasi nur meine Funde vorzuzeigen habe?(NRW)Ich bin kein gelernte Archäologe und weiss bestimmt nicht immer was ich entdeckt habe. Deswegen ist es auch wichtig den Archi deines Vertrauens die Funde zur Bestimmung einfach mal zu zeigen. Ein Acker mit reichlich gefundene unedlere antike Münzen laut deiner Definition ist nur ein Zufallsfund. Ich glaube man entdeckt viel mehr archäologisch wertvolle Funde als du es in deinem 30 Jahre Beispiel versuchst zu erklären. Du kehrst alle über einen Kamm in Bezug auf dieses Obrigkeitsverhalten was ich persönlich wirklich schlimm finde. Die Frage kann ja jetzt nur noch lauten ob du jemals eine NFG besessen hast bzw. jemals eine beantragen wirst. Eine Genehmigung kann und muss nicht immer eine Geißel sein, vielleicht kann man sogar eine positiven Nutzen daraus ziehen. Die jetzige Gesetzeslage ist leider total schwammig und schlecht formuliert und leider haben sich die Fronten gehärtet zwischen einigen Sondengängern und Archis, jedoch müssen wir doch einsehen das unser Hobby immer Hand in Hand mit der Archäologie gehen wird. Wenn es zu Kritik kommen müsste, müssen Archis sowie Sondengänger ein paar Gedanken über ihre eigenen Verhaltensregeln machen und einsehen das es schwarze Schafe immer irgendwo gibt. Wieso kontraprodukiv argumentieren wenn mit eine faire Lösung doch wesentlich geeigneter wäre.

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#9
30. Oktober 2011, um 21:25:56 Uhr

Zumal die Lösung in NRW wohl mehr als fair ist...

Naja, letztendlich muss jeder in Eigenverantwortung für sich selbst entscheiden welchen Weg er beschreiten möchte.
Und jammert ruhig hinterher!
Es amüsiert mich jedesmal wenn ich dann von der bösen Polizei lesen darf, die ohne Rücksicht auf die lieben Kinderlein und die Nachbarn um fünf Uhr morgens...und alles nur weil man mal versehentlich auf dem falschen Acker...und überhaupt den bronzezeitlichen Hortfund hätte man sowieso noch melden wollen und die mitgenommene Münzsammlung war absolut ehrlich im Handel erworben und man braucht den Computer doch zum Arbeiten und was ist nur aus Deutschland geworden und am liebsten würde man auswandern und...  Grinsend

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#10
30. Oktober 2011, um 23:33:10 Uhr

Ich finde dass die Darstellung von Ernte AG sehr realistisch ist. Super
Von der Wiege bis zur Bahre Formulare. Weinen   Wer sich freiwillig dem deutschen Bürokratieirrsinn aussetzen will, der soll das tun.
Für den wertlosen Plunder den man hier überwiegend ausgräbt eine Genehmigung zu beantragen ist ja wohl der Oberhohn. Ok, wenn es wirklich mal was sein sollte, was interessant für die Archäologie sein könnte, dann sollte eine Meldung selbstverständlich sein. In dem Fall brauche ich für die Zusammenarbeit mit der Archäologie keinen Persilschein.
Wenn man etwas findet das man nicht zuordnen kann, hat man die Möglichkeit es hier im Forum bestimmen zu lassen.
Ich denke das die meisten von uns erwachsene und mündige Bürger sind und keinen Aufpasser vom Amt brauchen.


@Tiwatz
Wenn die Archäologie zum Teil von uns Sondengängern lebt, warum müssen wir dann für eine NFG zahlen?
Warum werden wir nicht für unser Engagement bezahlt? Das Gegenteil ist der Fall! Wir werden mit Restriktionen belegt und dann sollen wir diesen obrigkeitsstaatlichen Größenwahn auch noch mit einer Verwaltungsgebühr finanzieren.

@Janzee
Ja, Du hast Recht, es gibt immer schwarze Schafe. 




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#11
31. Oktober 2011, um 00:24:44 Uhr

Ja, mich nervt das genauso, dass ich nicht einfach dort suchen kann wo ich will - aber ich sehe da trotzdem nen Sinn hinter gerade auch im Rheinland wo schon so viele extrem interessante Flächen ausgeplündert und damit vernichtet worden sind.

Gerade neulich erst wieder bei ebay ein paar römische Geschossspitzen (Katapultbolzen gleicher Typ wie am Harzhorn) entdeckt: Der Depp meint die wären mittelalterlich...was dafür spricht, dass sie nicht von einer bekannten Stelle stammen. Ob die jetzt tatsächlich von einem Schlachtfeld oder aus einem unbekannten Lager stammen, werden wir nie erfahren. (das Amt hätte im übrigen ein vielfaches des jetzt ausgerufenen Preises für die Stücke bezahlt)

Die Verwaltungsgebühren gehen zu 0,0 % an "die Archäologen" - von dem Geld werden Parkverbotsschilder angeschafft!  Zwinkernd


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#12
31. Oktober 2011, um 01:49:25 Uhr

Also, mich nervt es nicht, nicht überall suchen zu dürfen. Es gibt mit Sicherheit Flächen auf denen wir mit unserer selektiven Art zu graben, nur Schaden anrichten würden. Die Bundesrepublik ist gross genug um diesen ausgewiesenen Flächen fernbleiben zu können.
Thema ebay: das Verscherbeln solcher Funde wie dieser Geschossspitzen ist sicher nicht in Ordnung und wie schon gesagt, es gibt immer und überall schwarze Schafe und Dumpfbacken.
Ich bin mir sicher das viele Dinge der Archäologie nicht zur Verfügung stünden wenn nicht gesondelt würde. Aber auf der anderen Seite bin ich mir darüber im Klaren das durch Sondler auch schon viel Schaden entstanden ist.
Ob der Schaden oder der Nutzen größer ist, kann ich nicht beurteilen. Aber sollte Ersteres größer sein, dann ist die bestehende Gesetzgebung daran mitschuldig, indem sie das Vertauen vieler Bürger in den Staat nachhaltig zerstört hat.

@ Janzee
Ich habe nie unterstellt dass die Verwaltungsgebühren an die Archis gehen. Aber wenn Du wirklich Recht hast, dass die da Parkverbotschilder von finanzieren, dann bringst Du mich noch mehr gegen das Entrichten von Verwaltungsgebühren auf.
 

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#13
31. Oktober 2011, um 02:50:09 Uhr

Das Problem ist ja nicht die Frage "Genehmigung oder nicht", sondern dass die Funde - selbst dann wenn man es problemlos kann - nicht gemeldet werden.
In NRW bekommst du das Zeug im Regelfall ja sogar wieder zurück und im Einzelfall ersatzweise eine sehr angemessene Entschädigung. Selbst dann wenn du keine Genehmigung vorweisen kannst!
Die Sondler in den meisten Bundesländern können von dieser Verfahrensweise doch nur träumen.
Wenn die Konsequenz daraus allerdings ist, dass es für die Archäologen trotzdem nicht klappt, wenn Funde eben nicht gemeldet werden, wenn sogar laufende Grabungen geplündert werden, wenn Funde nicht im Amt sondern im Auktionshaus auftauchen; dann wird es das "Modell NRW" irgendwann nicht mehr geben.
Dann wird natürlich auch Schluß mit der Nachsicht gegenüber den Sondlern sein, die der Meinung sind sie bräuchten keine Genehmigung für ihr Hobby.
In Hessen bedeutet "keine Genehmigung" doch jetzt schon Hausdurchsuchung.
Und da wird sich auch bei den ganzen angeblichen Ehering und Meteoritensuchern fast jedesmal was finden lassen und wenn es nur ein gammliger Römer ist.



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#14
31. Oktober 2011, um 08:59:40 Uhr

@Janzee
Was mir an deiner Argumentation nicht gefällt, ist der Rückschluss vom Fehlverhalten Einzelner auf alle. Wenn laufende archäologische Grabungen geplündert werden, dann ist das ein Werk von Kriminellen. Ich bin fest davon überzeugt das die überwiegende Mehrheit von uns Sondlern sich von solchen Handlungen distanziert.
Natürlich ist die Situation hier in NRW, im Vergleich mit Bundesländern die ein Schatzregal haben, vergleichsweise komfortabel. Aber durch mehr Bürokratie werden die Menschen nicht besser.
Deutschland ist ein Bürokratenbiotop in dem die Bürokratie völlig ausgeufert ist und das schadet uns allen. Versuche mal eine Steuererklärung selbst zumachen oder beantrage mal einen Umbau.  Das Schatzregal ist eine Ausgeburt  dieser schädlichen Geisteshaltung ewig gestriger, die sich einbilden alles durch Zwang und Drohungen erreichen zu können und hat der Archäologie bisher mehr geschadet als genutzt. Zwang und Verbote kennen wir von den Nazis und aus der DDR.  Das ist pure staatliche Gewalt gegen Bürger und eines demokratischen Staates mit einer freiheitlichen Grundordnung nicht würdig.

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