[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Was ist ein Bodendenkmal?

Gehe zu:  
Avatar  Was ist ein Bodendenkmal?  (Gelesen 1023 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. April 2013, um 20:50:15 Uhr

Hallo,

Was ist ein Bodendenkmal? Und woher weiss man wo eins ist?
Habe den Begriff jetzt ein paar mal gelesen und kann mir nicht vorstellen was das sein soll.

Habe auch gelesen das man den Bauer fragen sollte wenn man auf seinem Feld Sondeln will. Wie ist das mit Wäldern? Wen fragt man da?

Fragen über Fragen, aber sehr interessant.

Offline
(versteckt)
#1
09. April 2013, um 21:01:12 Uhr

§ 2

Begriffsbestimmungen
 
(1) Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Die Vorschriften des Landschaftsgesetzes bleiben unberührt.
 
(2) Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
 
(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von baulichen Anlagen, und zwar auch dann, wenn nicht jede dazugehörige einzelne bauliche Anlage die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt. Denkmalbereiche können Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -silhouetten, Stadtteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, Straßenzüge, bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sein sowie deren engere Umgebung, sofern sie für deren Erscheinungsbild bedeutend ist. Hierzu gehören auch handwerkliche und industrielle Produktionsstätten, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
 
(4) Bewegliche Denkmäler sind alle nicht ortsfesten Denkmäler.
 
(5) Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

So steht es im Denkmalschutzgesetz von NRW. Zwinkernd Leider sind diese Formulierungen sehr schwammig und ein BD (Bodendenkmal) daher nicht einfach zu erkennen. Demnach fallen darunter z.B. auch Hortfunde von Silbermünze, da diese einen Aufschluss auf die Vergangenheit geben könnten.

Meistens gibt es auf den Inernetseiten der einzelnen Kommunen eine Liste von BD in deren Einflussbereichen. Bei mir in der Stadt gibt es sogar eine jahrhundertalte Eiche, wo Gerichtsprozesse früher abgehalten wurden -> BD.

Im Wald ist es daher durch den ungestörten Boden (kein Pflug, der die Erde umgräbt Zwinkernd) schneller möglich ein BD zu finden, als auf einem Acker, da im Waldboden der Fundzusammenhang besser herzustellen ist, als auf einem Acker. Nichtsdestotrotz kann es auch auf dem Acker ein BD geben, welches dann aber durch den Pflug beschädigt wird, da dort Mauerreste oder Fundamente noch erhalten sein können. Den Bauern sollte man also in jedem Falle fragen, bei Wäldern ist das so ne Sache, da manche dem Staat gehören. Schlau machen wie das in deinem Bundesland mit den Gesetzen aussieht und dann mal zum Rathaus tingeln und nach dem Besitzer des Waldstückes fragen. Zwinkernd

Gruß
Fabian

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
09. April 2013, um 21:06:08 Uhr

jetzt wird mir einiges klar, d.h. eine alte burg, ruine oder ähnliches = Bodendenkmal.
So ein beknackter Name.
Ich dachte erst wer verbuddelt irgendwelche Denkmäler.

Offline
(versteckt)
#3
09. April 2013, um 21:06:22 Uhr

Für Schleswig Holstein:

§ 1
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
(2) Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung und Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen (einfache Kulturdenkmale). Hierzu gehören auch Garten-, Park- und Friedhofsanlagen und andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, sowie archäologische Denkmale. Archäologische Denkmale sind bewegliche oder unbewegliche Kulturdenkmale, die sich im Boden, in Mooren oder in einem Gewässer befinden oder befanden und aus denen mit archäologischer Methode Kenntnis von der Vergangenheit des Menschen gewonnen werden kann. Hierzu gehören auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit sowie Zeugnisse pflanzlichen und tierischen Lebens, wenn sie die Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen

(3) Denkmalbereiche sind Mehrheiten von Sachen, die durch ihr Erscheinungsbild oder durch ihre Beziehung zueinander von besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung sind. Denkmalbereiche können auch aus Sachen bestehen, die einzeln die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht erfüllen.


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
(4) Welterbestätten im Sinne dieses Gesetzes sind die gemäß Artikel 11 des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 23. November 1972, BGBl. II 1977 S. 213, in die „Liste des Erbes der Welt“ eingetragenen Stätten, soweit sie dort nicht als Naturerbe eingetragen sind. Pufferzonen sind definierte Gebiete um eine Welterbestätte zum Schutz ihres unmittelbaren Umfeldes, wesentlicher Sichtachsen und weiterer wertbestimmender Merkmale.

Siehe DSchG under

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=07FB4BF6A43A73C5D43202D8711AA0C8.jp25?quelle=jlink&query=DSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSchGSH2012rahmen


Bodendenkmal bei uns: ALLES was die Behörden als Denkmal definiert haben möchten..
Vorsicht beim Sammeln von alten Knochen und Pflanzenresten..


Allerdings könnten findige Interpreten des Gesetzes argumentieren, dass es in SH gar KEINE Kulturdenkmale geben kann, da durch die geringen finanziellen Mittel des Landes zum Erhalt selbiger ja offensichtlich KEIN öffentliches Interesse besteht Smiley

Kein Geld -> kein öffentliches Interesse -> Kein Denkmal...?

Offline
(versteckt)
#4
09. April 2013, um 21:08:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von gti2500
Für Schleswig Holstein:

....


Allerdings könnten findige Interpreten des Gesetzes argumentieren, dass es in SH gar KEINE Kulturdenkmale geben kann, da durch die geringen finanziellen Mittel des Landes zum Erhalt selbiger ja offensichtlich KEIN öffentliches Interesse besteht Smiley

Kein Geld -> kein öffentliches Interesse -> Kein Denkmal...?

Das ist Blödsinn!

Offline
(versteckt)
#5
09. April 2013, um 21:12:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von beuluxe
jetzt wird mir einiges klar, d.h. eine alte burg, ruine oder ähnliches = Bodendenkmal.

So ist es! Zwinkernd Und dort sondelt man dann auch besser nicht.

Gruß
Fabian

(versteckt)
#6
09. April 2013, um 21:31:05 Uhr

ihr immer mit euren Einzelfunden  {alt}  Artefakte sind meist einfach nur Artefakte egal wie interessant die für einige Zeitgenossen auch sind - zum Denkmal brauchts meist eeetwas mehr ........nämlich herausragende Qualität und öffentliches Interesse an Erhaltung !
im Kreis NF z.B. gibts 616 Kulturdenkmale (Stand von vor paar Jahren) und das sind meist Grab- oder Burghügel und noch eher mehrhundertjährige Bäume als wie rottige Funde !
616 is übrigens nicht gerad viel und würd man die aneinanderreihen hätten die wohl locker allesamt auf unserer Feldmark Platz .....sind aber nicht aneinandergereiht und von daher ist stets ausreichend absuchbare Fläche dazwischen ..........und wenn ihr wissen wollt ob auf den absuchbar scheinenden Flächen sich auch wirklich keine der extrem seltenen unsichtbaren BD befinden, dann fragt ihr einfach den Besitzer {alt}

Offline
(versteckt)
#7
10. April 2013, um 11:36:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von beuluxe
jetzt wird mir einiges klar, d.h. eine alte burg, ruine oder ähnliches = Bodendenkmal.
So ein beknackter Name.
Ich dachte erst wer verbuddelt irgendwelche Denkmäler.


Moin,

das kann man nicht so ganz trennen. Ruinen sind eigentlich keine Bodendenkmäler, aber in ihrem Umfeld finden sich Bodendenkmäler. Liegen die Mauern von Burgen usw. komplett unter der Erde sind es Bodendenkmäler.

Man unterscheidet zwischen beweglichen Bodendenkmäler (Funde) und unbeweglichen Bodendenkmälern (Bauwerksreste u. ä. unter der Erde). Zu den beweglichen BD zählen, je nach Denkmalschutzgesetz (ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche) Münzen, Fibeln, Werkzeuge, Schmuck, Knöpfe, eben alles was sich so finden lässt. Die Abgrenzung was ist BD, was nicht ist schwierig, da die Gesetzestexte weite Auslegungsspielräume für die Denkmalschutzbehörden zulassen.

Münzen z. B. lassen Geldflüsse und Handelsrouten erkennen. Ab 1871 gab es im DR aber überall die gleichen Münzen, d. h. ab diesem Zeitpunkt sind es keine BD mehr.

Viele Grüße

Walter
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
www.das-schatzsucher-magazin.de


Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor