Nein, so war das nicht gemeint, einmal hatte ich den Fall, das ich auf einen Acker war, wo ich den Besitzer nicht kannte.
Ich fand was Antikes, und hatte den Fund in Bamberg gemeldet.
Die von Bamberg teilten mir die Flurnummer mit, die ich beim Landratsamt angegeben habe.
So konnte ich den Eigentümer des Ackers herausfinden und über mein Hobby aufklären.
Telefonisch erklärte ich dem Besitzer noch was ich gefunden habe, aber das hat Ihn auch nicht interesiert
Fragen muß man immer vorher, und auch nach der Suche die Funde dem Eigentümer vorzeigen, wegen der 50% zu 50% Regelung.
Das heißt, 50% gehören dem Finder, den anderen Anteil von 50% bekommt der Eigentümer.
Beim Verkauf muß der Eigentümer darüber bescheid wissen, was ja klar ist bei der Regelung, ich glaub das nennt man Unterschlagung und Helerei wenn man diese Regel nicht beachtet.
Aber wenn du eine Karte besorgst wo die äcker eingezeichnet sind, gehste damit aufs Landratsamt oder Gemeinde so kann Dir geholfen werden