Im Prinzip verboten. Im allgemeinen wird, man solange man sich nur auf Äckern
mit Zustimmung vom Eigentümer bewegt, normalerweise nicht eingeschritten.
Allerdings werden in immer mehr Gemeinden über die APV (algemeen plaatselijk verordening) ein Detektor Verbot erlassen wie z. B. in Oudeschild. In diesen Gemeinden kann es ausreichend sein, wenn man mit einem betriebsbereiten Detektor erwischt wird, dieser beschlagnahmt, sowie zusätzlich mit empfindlichen Geldstrafen belegt wird. (Google Suche "apv Ortsname" > "metaaldetector")
In Ausnahmefällen kann örtlichen Amateur Vereinen eine sehr begrenzte Suchgenehmigung erteilt werden.
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Einlogenhttp://archeologieinnederland.nl/opgravingsvergunning
Sondelverbot in Bereichen in denen während der Kriege Kampfhandlungen stattgefunden haben, wegen Munitionsresten die noch im Boden zu finden sind. Die markierten Gebiete auf der Karte sind Sperrgebiete
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Einlogenhttp://www.raap.nl/IKME/ikmekaart.html
"Strandjutten" also das einsammeln von angeschwemmten Fundsachen kann teuer werden, da hier auch Zollaspekte zum tragen kommen. Also wenns in die Hosentasche passt und keiner siehts das du es aufgehoben hast...... Wertvollere Sachen wie einen Container mit lauter Kühlschränken sollte so schnell möglich beim Bgm der Fundgemeinde gemeldet werden, da dem Finder ein drittel des Erlöses beim Verkauf zusteht. Allerdings "wer zuerst kommt mahlt zuerst".